Gemeinderat 26./27.07.2022:
2-Tages-Mitschrift der WIP
Abwesende Gemeinderäte (3):
FDP: Dr. Reich
Pullach Plus: Voit
SPD: Schönlein
Anwesende Gemeinderäte (17):
CSU: C. Eisenmann, U. Eisenmann, Schröder, Westenthanner (verspätet)
FDP: Dr. Betz (bis TOP 6)
GRÜNE: Dr. Bekk, Dr. Gering, Grasse, Hanny, Müller-Klug, Stöhr
Pullach Plus: Dr. Most
SPD: Ptacek
WIP: Metz, Schuster, Vennekold, Zechmeister
Vorsitz: Tausendfreund (1. Bürgermeisterin)
Einstimmig beschlossen entspricht 18 (21-3) Stimmen bei vollständiger Präsenz aller anwesenden Gemeinderäte.
Anwesend von der Verwaltung: Klein, Mesenbrink, Kotzur, Rohde, Rückerl, Schneider, Weber, Weiß
Anwesend im Saal: ca. 50 Zuhörende
Beginn 19.03 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses Pullach
Tausendfreund: Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Bürgermeister von Pauillac; Gratulation an C. Eisenmann (CSU) als Nachrückerin im Kreistag.
TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
TOP 2:
Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung
Tausendfreund: Antrag der Agenda 21 zur Tagesordnung liegt vor bezüglich Vertagung der TOP 6-8 (keine Entscheidungen zum Bürgerbegehren). Plädiert für Abwägungen, Ziel kann auch durch Nicht-in-Kraftsetzung erreicht werden. Daher TOP 6-8 auf Tagesordnung belassen.
Zechmeister (WIP): Getrennte Abstimmung zu Satzungsbeschluss bei den TOP 7-8?
Tausendfreund: Ja, möglich. Vertagungsantrag wird bei den TOP 6-8 aufgerufen.
Dr. Betz (FDP): Sieht Agenda-Antrag als Antrag zu den einzelnen TOP 6-8.
Kloeber (Agenda 21): Will bei den TOP 6-8 keinen Vorgriff zu dem Bürgerentscheid.
Zechmeister (WIP): Beantragt TOP 14 Schwimmbad von der Tagesordnng zu nehmen. Arbeitsgruppe des Gemeinderats wurde nicht einbezogen (Vorbesprechung). 6 Monate sind vergangen nur für den Entwurf!
Hanny (GRÜNE): Arbeitsgruppe könnte sich später noch treffen.
Tausendfreund: TOP 13 Kinderbetreuung sollte wegen zahlreicher Besucher vorgezogen werden.
Vennekold (WIP): Kinderthema ist wichtig. Andere Bürger haben sich aber evtl. auf den späteren Termin eingestellt.
Abstimmung: TOP 13 vorziehen? 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen => angenommen
Abstimmung: TOP 14 vertagen? 4 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen => abgelehnt
Die geänderte Tagesordnung wird genehmigt.
TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2022 und des Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 28.06.2022
einstimmig genehmigt
TOP 4:
Bürgerfragestunde
Fr. Hörmann: Bürger werden nicht richtig einbezogen bei der Bauleitplanung (wichtige Veröffentlichungen erfolgen zu spät).
Die Unterlagen zu dieser Sitzung wurden erst am 19.7. veröffentlicht. Zu kurze Frist für über 200 Seiten alleine zur Bauleitplanung.
Tausendfreund: Alles öffentlich seit 4 Jahren fortlaufend behandelt. Der Städtebauliche Vertrag (SBV) konnte erst nach der Aushandlung eingestellt werden.
TOP 13 (vorgezogen vor TOP 5):
Eilantrag der FDP „Aktionsplan Kinderbetreuung“
Dr. Betz (FDP): Kinderbetreuung hat sich verschlechtert (Personalproblem). SPD schlägt Imagefilm vor. FDP schlägt mehr Geld und anderes zugunsten der Mitarbeiter vor. Tarifbezahlung ist problematisch, daher Wohnungsbereitstellung und Einsatz von Personalagenturen. Bisherige Bemühungen unzureichend. Am Geld sollte das nicht scheitern.
Ptacek (SPD): Teilt Analyse von Dr. Betz. SPD beantragt Imagefilm für Personalwerbung (20.000 €). Zentrale Anlaufstelle für Bewerber.
Schneider (Kämmerer): Situation und Engpass sind bekannt. Antrag der FDP wurde leider nicht vorher mit der Verwaltung besprochen.
Einschätzung der Verwaltung: Die Vorschläge der FDP zur Verbesserung der Personalsituation der Kinderbetreuung bzw. der Integration ukrainischer Kinder sind bereits umgesetzt oder liegen nicht in der Zuständigkeit der Pullacher Verwaltung.
Der Gemeinderat und die Verwaltung setzen sich intensiv für Kinderbetreuung ein.
Derzeit fehlen 3 Krippenplätze und 34 Hortplätze. Der Kindergartenbedarf ist gedeckt trotz 36 nicht nutzbarer Plätze.
Die Kommune finanziert und stellt Plätze bereit (Rahmenbedingung), die Betreuungsangebote erfolgen durch Träger. Personalprobleme in der Betreuung gibt es deutschlandweit. Es gibt genügend Plätze, aber Personal fehlt.
Die Gemeinde hat viele Beschlüsse gefasst, macht Kooperationsverträge mit Trägern => wesentlich bessere Bedingungen als an anderen Orten (Arbeitsmarktzulage, Münchenzulage, Wohnraum via Sozialausschuss, zentralisierte Platzvergabe, Veröffentlichung von Stellenanzeigen etc.). Ein Imagefilm bzw. eine Medienkampagne kann für besseres „Verkaufen“ nützen.
Nicht alle Träger nützen die Entgeltmöglichkeiten – kein Einfluss der Gemeinde möglich.
Zahlung eines direkten Zuschusses an Personal durch die Gemeinde ist rechtlich nicht zulässig.
Erhöhung der Zuschüsse hilft nicht bei der Personalbeschaffung!
Tausendfreund: Integration der Ukrainekinder: Gemeinde macht schon alles, was möglich ist.
C. Eisenmann (CSU): Wenn es alles schon gibt, warum wird das nicht umgesetzt?
Schneider: Ein trägerübergreifender Imagefilm ist noch nicht existent, Bedarf wird auch von den Trägern gesehen.
Dr. Betz (FDP): Hier fehlt es am Willen. z.B. Wohnungsangebot muss in die Personalsuche rein, nicht erst nach der Einstellung angeboten werden.
Tausendfreund: Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft werden als Dienstwohnungen für Träger bereitgestellt. Träger kann dann diese weitergeben. Derzeit sind 3 Wohnungen entsprechend vergeben.
Wenn die Träger nicht aktiv werden, kann man auch nichts machen. Wohnungsvergabe als Direktvergabe erfolgt erst nach der Probezeit.
Dr. Betz (FDP): Träger und Verwaltung schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Die Kommunikation zu Bewerbern muss verbessert werden. „Wohnung erst nach Probezeit“ ist keine Werbung. Ein Image-Film ohne relevante Inhalte hilft auch wenig.
Tausendfreund: Für die Anwerbung dienen die Dienstwohnungen.
Dr. Gering (GRÜNE): Zahlen alle Träger in Pullach die München-Zulage?
Schneider: Es zahlen nicht alle Träger (wegen Gleichbehandlung zu anderen Standorten). Dies liegt nicht an der hälftigen Finanzierung der Gemeinde.
Ptacek (SPD): Es geht beim Imagefilm nicht um die 2021er Film-Inhalte, sondern um gezielte, sehr kurze Filme für die Zielgruppe.
Müller-Klug (GRÜNE): Auf Bundesebene muss eine Höhereinstufung bei der Kinderbetreuung gemacht werden. Die FDP macht das auf Bundesebene nicht. (An Dr. Betz): Was fehlt denn nach den Ausführungen von Herrn Schneider noch?
Vennekold (WIP): Gegenseitige Vorwürfe sind hier unangebracht. Kreative Ideen sind nötig. Jobticket? Sind andere Leistungen möglich (z. B. Gratisplatz für Kinder der Mitarbeiter)?
Schneider: Dankt für die Anregung. In München ist die Kommune der Träger und bietet solche Leistungen. Vergabe von Plätzen prioritär an Kinderpfleger erfolgt bei den Trägern auch in Pullach.
Metz (WIP): Bundespolitische Diskussion hier nicht sinnvoll. Alle Gemeinderäte ziehen hier an einem Strang. Der Beschluß sollte positiv formuliert werden.
Dr. Betz (FDP): „Rechtlich sei nicht mehr möglich.“ ist falsch. Es gibt noch Spielraum, diesen bitte ausschöpfen. Beispiel: Träger weigern sich bei München-Zulage => Trägerkooperationsvereinbarung kann das regeln.
Vorschlag: Zusammensetzen in der Sommerpause für konkrete Maßnahmen. Evtl. Träger ohne Tarifbindung suchen.
Wimmer (Verwaltung): Jobticket kann nur vom Arbeitgeber (= Träger) gezahlt werden. Träger gibt auch Kinderplätze ab. Träger weigern sich teilweise bei der Zahlung von Zulagen.
Beschluss:
Der Antrag der FDP hat sich positiv erledigt bzw. ihm kann nicht entsprochen werden.
Abstimmung: 10 Ja-Stimmen (5 GRÜNE, 1 CSU, 1 Pullach Plus, 2 WIP + Tausendfreund), 8 Nein-Stimmen => Beschluss angenommen
Beschluss:
Die Verwaltung erarbeitet eine Werbekampagne (Film, Webseite, Social Media, Ansprechpartner Gemeinde) für max. 20.000 €.
Dr. Betz (FDP): Plädiert für 50.000 €.
Ptacek (SPD): Akzeptiert Erhöhung auf 30.000 €.
Bürgermeisterin: Übernimmt 30.000 € in Beschluss.
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 5:
Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens „Stopp der Bauleitplanung“ („United Initiators“) / Beschlussfassung über Ratsbegehren und zum weiteren Verfahren
Tausendfreund: 867 Unterschriften, davon 807 gültige, liegen vor. Das Quorum ist erreicht (Übernahme in Beschluss).
Zwei Alternativen als Vorlage (Rechtsgutachten stellt schwere Mängel in der Begründung des Bürgerbegehrens fest und empfiehlt Ablehnung).
Rechtsanwalt (RA) Funk: Erläutert Unzulässigkeit wg. erheblicher Begründungsmängel. Verwaltungsgerichte verlangen, dass entscheidungsrelevante Begründungen nicht falsch sein dürfen oder durch Weglassung verfälscht werden. Wohlwollende Auslegung ist möglich, aber kein Ermessungspielraum.
Punkt 6 der Begründung (Inhalt der Verträge auch in Zukunft nicht bekannt, selbst dem Gemeinderat) ist nachweislich falsch. Zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlung war dies zwar korrekt, aber zum relevanten Zeitpunkt der Entscheidung (heute) ist es falsch.
Punkt 2 (industrielle Bauflächenmehrung) enthält unrichtige/unklare Aussagen. Aussagen zu Grundfläche und Baufläche sowie zu Verdreifachung von Baurecht sind nicht korrekt.
Punkt 3 (Produktionsmenge): Quelle für wesentliche Aussage ist falsch zitiert. Erhöhung der Produktionskapazität durch Bauleitplanung ist falsch. Es wird nur bestehendes Baurecht neu geordnet.
Daher ist das Bürgerbegehren insgesamt unzulässig.
Tausendfreund: Ergänzt weitere wesentliche verfälschende Auslassung: Was passiert bei Annahme des Bürgerbegehrens? Dann gilt bestehendes Baurecht mit gleichen Folgen weiter.
Dr. Betz (FDP): Hinterfragt Einzelpunkte, sieht Zeitpunkt bei Punkt 6 anders.
RA Funk: Erläutert Zeitpunkt, Täuschungsabsicht nicht notwendig für Unzulässigkeit.
Dr. Betz (FDP): Bürgerinitiative behauptet, dass alle Zahlen aus Veröffentlichngen der Gemeinde stammen. Ist das korrekt?
RA Funk: Die angegebenen 59.000 sind z.B. korrekt, aber durch Weglassung einer wesentlichen Information verfälscht. Daher im Kontext falsch.
C. Eisenmann (CSU): Der Gemeinderat hatte am 26.4.2022 keinen Einblick in den Städetbaulichen Vertrag, sondern erst im Juli 2022.
RA Funk: Relevant ist nur der Einblick zum heutigen Datum.
Vennekold (WIP): Das letzte Bürgerbegehren (initiiert durch die WIP) hat die gleiche Kanzlei ebenfalls abgelehnt. Die Zulässigkeit wurde dann vor dem Verwaltungsgericht bestätigt.
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Thema in der Bürgerschaft. Plädiert daher für Bürgerbegehren, aber dann auch für Ratsbegehren. Damit ist dann eine offene Diskussion möglich.
Appelliert für einen offenen Austausch der Argumente und eine Entscheidung durch die Bürger.
Hanny (GRÜNE): Kann dem Bürgerbegehren nicht zustimmen, da Bürger auf falsche Fährte geführt wurden. Ist dafür, die Bürger mitzunehmen, daher für Ratsbegehren.
Ptacek (SPD): Schliesst sich dem an. Bürgerinitiative hat bewusst einen falschen Eindruck erweckt und Konsequenzen verschwiegen. Wird dem Bürgerbegehren nicht zustimmen. Begrüßt das Ratsbegehren.
Weiß (Bauverwaltung): Im Gemeinderat am 22.2.2022 wurden relevante Zahlen zitiert, die Bürgerinitiative greift nur eine Zahl davon heraus, und verschweigt bestehendes Recht aus bestehenden Bauplänen. Fehlende Sachkunde der Bürgerinitiative führt zu falschen Aussagen. Daher wesentliche Abweichungen in den Angaben der Bürgerinitiative.
Dr. Most (Pullach Plus): Kritisiert unhöfliches Verhalten von Dr. Betz (FDP), da er bei Weiß nicht zugehört hat). Der Städtebauliche Vertrag wurde bereits seit 7.7.2020 angekündigt, später zusätzlich die Grundvereinbarung.
Im Februar 2022 gab es noch keinen abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag. Der „Nichtveröffentlichungsvorwurf“ ist sehr ärgerlich. Umgehende Veröffentlichung wurde schon immer gewollt, sobald möglich.
Dem Bürgerbegehren kann nicht zugestimmt werden.
Könnte sich einen Kompromiss vorstellen: Ratsbegehren ja, Bürgerbegehren nein – oder Bürgerbegehren ja, aber ohne die falsche Begründung.
Stellt fest, dass es in keiner Fraktion eine einheitliche Meinung zu dem Thema gibt.
Zechmeister (WIP): Ist grundsätzlich für Bürgerbegehren, aber im Rahmen der Gesetze. Die Begründung des Bürgerbegehrens ist maßgeblich. Ein Bürgerbegehren ohne Begründung macht aber keinen Sinn. Kann sich als 3. Bürgermeisterin nicht wissentlich über den juristischen Rat hinwegsetzen. Bei Nichtzulassung sollte man durch Gerichte entscheiden lassen.
Besteht aber darauf: kein Satzungsbeschluss jetzt. Lobt Verwaltung für den Städtebaulichen Vertrag und die Informationspolitik der Gemeinde.
Oftmals besteht kein Interesse an Gemeinderatssitzungen, und dann folgt später Klage über mangelnde Information.
C. Eisenmann (CSU): Stimmt Most teilweise zu. Sieht aber viele Spitzfindigkeiten. 17 Seiten Städtebaulicher Vertrag als Resultat nach 32 Verhandlungstagen – am 26.4.2022 gab es keinen Einblick in den Vertrag, erst am 5.7.2022.
Die Bitte um frühen Einblick in den Städtebaulichen Vertrag wurde abgelehnt. Über 800 Unterschriften bedeuten eine Pflicht, die Bürger ernst zu nehmen. Stimmt daher für beide Begehren.
Dr. Gering (GRÜNE): Stimmt wegen der falschen Begründungen nur mit Bauchschmerzen für das Bürgerbegehren, weil 1/7 der Pullacher Bürger dieses unterstützen. Befürwortet klares Ratsbegehren. Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinde sind durch die Bauleitplanung viel größer.
Ist nicht glücklich mit dem Städtebaulichen Vertrag, hätte sich mehr gewünscht, insbesondere beim Klima. Der Weg mit United Initiators ist für das Pullacher Klimakonzept entscheidend. Ohne Bauleitplanung ist aber gar kein Einfluss möglich.
Kloeber (Agenda 21): Die Entscheidung des Gemeinderats ist politisch, nicht juristisch. Nur ein Ratsbegehren ohne Bürgerbegehren ist eine Katastrophe in der Außenwirkung.
Tausendfreund: Stellt klar, dass falls die Begründung unzulässig ist, eine gebundene Entscheidung folgt (= Ablehnung).
Dr. Betz (FDP): Die FDP Fraktion ist sich einig. Das Ratsbegehren muss nachgeschärft werden.
Metz (WIP): Besteht die Möglichkeit zur Heilung der falschen Begründung des Bürgerbegehrens?
Tausendfreund: Nicht bei Sammlung der Unterschriften. Bei den Abstimmungsunterlagen ja.
Ausformulierung des Ratsbegehren sollte auf morgen verschoben werden, dann ist noch eine Abstimmung unter den Gemeinderäten bis morgen möglich.
Beschluss: Das Bürgerbegehren erfüllt das notwendige Quorum.
Abstimmng:
einstimmig => angenommen
Beschluss: Das Bürgerbegehren wird für unzulässig erklärt.
Abstimmung:
7 Ja-Stimmen (Tausendfreund, Hanny (GRÜNE), Dr. Bekk (GRÜNE), Ptacek (SPD), Dr. Most (Pullach Plus), Zechmeister (WIP), Schuster (WIP), 11 Nein-Stimmen => abgelehnt
Beschluss: Das Bürgerbegehren wird für zulässig erklärt.
13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen => angenommen
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines Ratsbegehrens.
17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Dr. Betz, FDP) => angenommen
Beschluss: Der Abstimmungstermin wird auf den 23.10.2022 festgelegt.
einstimmig => angenommen
Vertagt auf 27.7.2022: Entwurf des Stimmzettels
TOP 6:
Abschluss des Städtebaulichen Vertrags (SBV) und der Grundvereinbarung (GV) zum Bebauungsplan 23b („United Initiators“)
Tausendfreund: Die Verträge wurden von United Initiators bereits unterschrieben.
Vennekold (WIP): Erinnert an Vertagungsantrag.
Beschluss: Vertagung des TOP
3 Ja-Stimmen (Dr. Betz, FDP, Vennekold, Metz, beide WIP), 15 Nein-Stimmen => abgelehnt
Dr. Betz (FDP): Sieht beim Städetbaulichen Vertrag (SBV) ein formales Problem unter Ziffer 5 (Eigentum Grund). Ein weiterer Miteigentümer ist nicht Vertragspartner des SBV. Daher keine Bindungswirkung des Vertrags. Zwingend Klärung nötig.
Tausendfreund: Sieht kein Problem bei der Grundstücksübertragung. Ist United Initiators (UI) voll vertretungsberechtigt durch Geschäftsführer Rutsch?
RA: SBV wird mit dem Bauantragssteller (= UI) geschlossen. Pflicht gilt für den Bauherrn. Dingliche Sicherungen am Grundstück konnten nicht durchgesetzt werden, daher ist der Eigentümer Grund nicht relevant. Anderer Eigentümer könnte nur als Bauherr handeln.
Rutsch (Geschäftsführer United Initiators): Stellt klar, dass er für alle Gesellschaften der UI, also auch für Grundstückseigentümer, handlungsbemächtigt ist.
Vennekold (WIP): Ist unzufrieden mit dem Inhalt des Städtebaulichen Vertrags – „Mehr war nicht drin“. Klimathema ist nicht ausreichend berücksichtigt. UI ist nicht willens, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu handeln. Es fehlt eine Selbstverpflichtung der UI zu Minderungszielen.
C. Eisenmann (CSU): Das Ergebnis des SBV geht nicht weit genug. Punkt 3 des Beschlussvorschlags (Veröffentlichung SBV) ist überflüssig, da schon vollzogen.
Grasse (GRÜNE): „UI sieht sich den Klimazielen der Gemeinde verpflichtet.“ – das ist wichtig. Ohne Bauleitplanung haben wir nichts in der Hand.
Kloeber (Agenda 21): Das ist eine unverbindliche Aussage in der Grundvereinbarung. Klimaschutz in Pullach ist so nicht möglich. Klimaziele sind so nicht machbar.
Ptacek (SPD): Wir haben nur die Wahl: diesen Vertrag oder keinen. Ohne Bauleitplanung entfallen alle erreichten Zusagen für die Gemeinde (von Fernwärmeabnahme über Wertstoffhof, Isartaler Tisch …).
United Initiators hat bestehendes Baurecht und kann auch ohne Bauleitplanng bauen.
Was keinen Sinn macht: Befürworten des Ratsbegehrens (wirbt für diesen SBV) und zugleich den SBV ablehnen. Schizophren …
Vennekold (WIP): Man kann auch den SBV nachverhandeln (muss also dem vorgelegten Vertrag nicht zustimmen).
Tausendfreund: Der SBV ist das, was herauszuholen war, insgesamt ein vernünftiges Ergebnis. Bauanträge sind nach altem Baurecht genauso realisierbar, aber dann eben ohne Nutzen für die Gemeinde.
Ziffer 3 im Beschluss (Veröffentlichung SBV) wird gestrichen.
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt beide Verträge samt Anlagen zur Kenntnis, stimmt diesen zu und ermächtigt die Bürgermeisterin, die Verträge abzuschließen.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (Vennekold, Schuster, beide WIP, Dr. Betz, FDP, Westenthanner, C. Eisenmann, beide CSU) => Beschluss angenommen
TOP 7:
Abwägung und Beschluss über Stellungnahmen zum Bebaungsplan 23b („United Initiators“)
Müller-Klug (GRÜNE): Folgen einer Vertagung dieses TOP?
Tausendfreund: Beschluss jetzt schafft Klarheit über den Bebauungsplan auch für den Bürgerentscheid. Satzungsbeschluss kann gefasst, aber nicht in Kraft gesetzt werden. Eine nochmalige Entscheidung wäre bei Erfolg des Ratsbegehrens nötig.
Zechmeister (WIP): Möchte getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten.
Beschluss: Vertagung TOP 7
Abstimmung: 2 Ja-Stimmen (Stöhr, Dr. Gering, beide GRÜNE), 15 Nein-Stimmen => abgelehnt
Zechmeister (WIP): Muss der Beschlussvorschlag vorgelesen werden wegen ggf. juristischer Probleme?
Weiß (Bauverwaltung): Ist nicht erforderlich.
RA Dr. Weis: Verlesen ist nicht erforderlich, da Sitzungsunterlagen vorliegen.
Tausendfreund:
Beschluss: Verlesen gewünscht
Abstimmung: 6 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen => abgelehnt
RA Dr. Weiß: Die 6 Ablehnenden müssen aber Kenntnis der Beschlussvorlagen bekunden.
Tausendfreund: Fragt nach – alle 6 haben gelesen.
C. Eisenmann (CSU): Möchte festgehalten haben: keine rechtliche Wirkung der Beschlüsse ohne Außenwirkung, Entscheidung verursacht keine Planreife.
Tausendfreund: Stellt dies fest (Aufnahme zum Protokoll).
Redaktioneller Hinweis: Die folgenden Beschlusspunkte wurden einstimmig angenommen, soweit nicht anders vermerkt.
Beschluss:
I-1 (Agenda 21, „Neuauslegung wg. Städtebaulichem Vertrag“) Kenntnisnahme, bereits behandelt/beschlossen, daher keine Änderung des Bebauungsplanes
I-2 (Agenda 21, „Flächenmehrung“) Kenntnisnahme, bereits behandelt/beschlossen, daher keine Änderung des Bebauungsplanes
Kloeber (Agenda 21): Bei Grenzbebauung ist die Bebauung zwischen Teilgrundstücken gemeint, dies führt zu Baurechtsmehrung.
Weiß (Bauamt): Dies ist nicht korrekt, führt zu keiner Baurechtsmehrung.
I-3 (Agenda 21, „Abstand Bebaung von Grundstücksgrenzenzen“) Kenntnisnahme, Begründung, keine Änderung des Bebauungsplanes
Kloeber (Agenda21): Höhenmaße bis 40 m: Ausnahme ist nicht geregelt. Mehr Möglichkeiten für Eigentümer. Begründung zweifelhaft („weil höher als erlaubt bebaut …“).
Weiß (Bauamt): Das ist falsch. Baurecht besteht, Höhen sind bisher nicht geregelt. Bauleitplanung führt hier erstmalige Regelung auf max. 20 m Wandhöhe ein. Höher nur zulässig, wenn rechtlich durch Immissionsrecht erzwungen und die Gemeinde zustimmt.
Tausendfreund: Regelung im Städtebaulichen Vertrag – nur Bestandskamin und 20 m Wandhöhe + max. 20 m Aufbauten möglich.
Kloeber: 20+20 m statt vorher max. 25 m Höhe.
Weiß: BP23: Bisher war nur die Wandhöhe begrenzt. Keine Begrenzung für Aufbauten bisher. Daher neue Regelung enger gefasst.
I-4 (Agenda 21, „Höhenbegrenzung“) Kenntnisnahme, Begründung, keine Änderung des Bebauungsplanes
I-5 (Agenda 21, „Begrenzung Produktion und Lager“) Kenntnisnahme, bereits behandelt/beschlossen, daher keine Änderung des Bebauungsplanes
I-6 (Agenda 21, „neue Waldflächen“) Kenntnisnahme, bereits behandelt/beschlossen, daher keine Änderung des Bebauungsplanes
I-7 (Agenda 21, „Klimaziele“) Kenntnisnahme, bereits behandelt/beschlossen, daher keine Änderung des Bebauungsplanes
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Kloeber: Trinkwasserqualität des Hangquellwassers ist nicht geprüft.
Tausendfreund: Hangquellwasser ist nicht zugelassen als Trinkwasser (notwendige Schutzgebietsfestetzung ist unter Ortsgebiet nicht zulässig).
I-8 (Agenda 21, „Trinkwasser“) Kenntnisnahme, bereits behandelt/beschlossen, daher keine Änderung des Bebauungsplanes
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
I-9 (Agenda 21, „Gefahrgut“) Kenntnisnahme, bereits behandelt/beschlossen, daher keine Änderung des Bebauungsplanes
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
I-10 (Agenda 21, „Messung Luftreinheit“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplanes
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Dr. Gering (GRÜNE): Grundvereinbarung geht nicht auf Geruchsbelästigung ein. Massnahmen der Grundvereinbarung sind nicht ausreichend.
I-11 (Bürgerin, „Geruchsbelästigung“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplanes
Abstimmng: 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
I-12 (5 Behörden, keine Einwände) Kenntnisnahme
I-13 (Landratsamt, „Vermaßung“) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Bebauungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-14 (Landratsamt, „Wasserrecht“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-15 (Landratsamt, „Artenschutz“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-16 (Landratsamt, „Artenschutz“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-17 (Landratsamt, „Artenschutz“) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Bebauungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-18 (Landratsamt, „Artenschutz“) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Bebauungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-19 (Landratsamt, „Artenschutz“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
Vennekold (WIP): Bedeutung der „Abbuchung vom Ökokonto“?
Rückerl (Umweltamt): Kompensationsmaßnahme wird durchgeführt (Grundelberg, Wald)
Zechmeister (WIP): Warum Ausgleich?
Rückerl: Für den Isartaler Tisch müsste evtl. die Waldfläche zur Wolfratshauser Straße hin gerodet werden.
Vennekold (WIP): Das ist neu.
Zechmeister (WIP): Ausgleichsfläche ist irritierend. Warum nicht Baumpflanzung auf dem ursprünglichen Gelände? Wenn Bäume gefällt werden, dann entscheidet die Gemeinde. Warum findet sich das im Bebauungsplan?
RA Dr. Weiß: Laut altem BP23 ist dies eine Grünfläche. Daher ist Ausgleich nötig.
Tausendfreund: Der Punkt kommt nur bei entsprechender Bebauung zum Tragen. Das ist ziemlich sicher nicht der Fall.
I-20 (Landratsamt, „Ökokonto“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
Abstimmng: 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
I-21 (Landratsamt, „Ersatzpflanzung“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-22 (Landratsamt, „Ökokonto“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
Abstimmng: 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
I-23 (Landratsamt, „Kompensationsverzicht“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-24 (Landratsamt, „Waldgesetz“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-25 (Landratsamt, „Gehölze/Saatgut“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-26 (Landratsamt, „Pflanzqualitäten“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-27 (Landratsamt, „Mahd“) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Bebauungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-28 (Landratsamt, „Neophyten“) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Bebauungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-29 (Landratsamt, „Ausgleichsmaßnahmen“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-30 (Landratsamt, „Pflegekonzept“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-31 (Landratsamt, „Landschaftsschutz“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
Tausendfreund: Abstimmung über Fortsetzung der Sitzung nach 23 Uhr:
Abstimmng: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Dr. Gering (GRÜNE): Auffangen von Niederschlagswasser und Abwasserbehandlung– Ist das nicht mehr als eine redaktionelle Änderung?
Weiß (Bauamt): Der Hinweis ist nicht neu, nimmt nur den Status quo auf.
Zechmeister (WIP): Man sollte klarstellen, dass nur der Hinweis geändert wird. Ergänzung „Aufnahme unter Hinweisen“.
Weiß: Steht so in der Stellungnahme.
Zechmeister (WIP): Steht so nicht im Beschlussvorschlag, der hier zu entscheiden ist..
Tausendfreund: Ergänzt Beschlussvorlage entsprechend..
I-32 (Wasserwirtschaftsamt, „Abwasser“) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Bebauungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-33 (Telekom, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-34 (Grünwald, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-35 (Isartalverein, „Bauhöhen“) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Bebauungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-36 (Bauamt Freising, „Signalanlage“) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Bebauungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-37 (AELF Ebersberg-Erding, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-38 (Handwerkskammer, „Verkehrszunahme“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-39 (SWM, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-40 (Eisenbahnbundesamt, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
I-41 (DB Immobilien, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Bebauungsplans
II. Der Gemeinderat beschließt Abwägung zu I.
III. Der Gemeinderat nimmt die Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrags und der Grundvereinbarung durch die 1. Bürgermeisterin zur Kenntnis.
Zechmeister (WIP): Es wäre ein falsches Signal, jetzt einen Satzungsbeschluss zu fassen ohne Bekanntgabe. Ist daher dagegen.
Tausendfreund: Beantragt Vertagung von Punkt IV.
C. Eisenmann (CSU): Pflichtet Zechmeister bei.
Dr. Gering (GRÜNE): Stimmt ebenfalls zu.
Beschluss:
Vertagung von „IV. Der Gemeinderat stimmt Bebauungsplan 23b zu und beschließt den Bebaungsplan als Satzung (ohne Bekanntgabe).“
Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen => vertagt bis nach dem Bürgerentscheid
TOP 8:
Abwägung und Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan (Parallelverfahren zu Bebauungsplan 23b „United Initiators“)
Redaktioneller Hinweis: Die folgenden Beschlusspunkte wurden einstimmig angenommen, soweit nicht anders vermerkt.
Beschluss:
I. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und entscheidet zu diesen.
I-1 (Agenda, „Gewerbefläche Abwasserreinigung“) Kenntnisnahme, bereits behandelt/beschlossen, daher keine Änderung des Flächennutzungsplans
I-2 (Bürgerin, analog Agenda 21) Kenntnisnahme, keine Änderung des Flächennutzungsplans
I-3 (9 Behörden, keine Einwände) Kenntnisnahme
I-4 (Landratsamt, redaktionelle Hinweise) Kenntnisnahme, redaktionelle Änderung des Flächennutzungsplans, keine Neuauslegung erforderlich
I-5 (Wasserwirtschaftsamt, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Flächennutzungsplans
I-6 (AELF Ebersbach-Erding, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Flächennutzungsplans
I-7 (Handwerkskammer, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Flächennutzungsplans
I-8 (Isartalverein, „Klima/Emissionen“) Kenntnisnahme, keine Änderung des Flächennutzungsplans
Abstimmng: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
I-9 (Grünwald, unverändert) Kenntnisnahme, keine Änderung des Flächennutzungsplans
II. GR beschließt Abwägung zu I.
Vennekold (WIP): Beantragt Vertagung der Punkte III / IV.
Tausendfreund: Diese haben keine Rechtskraft ohne Bebaungsplan.
Beschluss:
Vertagung von „III. Der Gemeinderat stimmt dem Flächennutzungsplan zu und beschließt die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung. IV. Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung bei der höheren Behörde ist einzuholen.“
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen => vertagt bis nach dem Bürgerentscheid
Beschluss:
Vertagung der folgenden TOP auf 27.7.2022
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen => Fortsetzung am 27.7.2022
TOP 9 bis TOP 12:
vertagt auf 27.7.2022
Ende der öffentlichen Sitzung: 23.15 Uhr; Die Sitzung wird am 27.07.2022 fortgesetzt.
Mitschrift online: Mittwoch, 27. Juli 2022, 8.20 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (JSt). Sie ist trotzdem ohne Gewähr
Fortsetzung der Sitzung am Mittwoch, 27. Juli 2022 ab 19.05 Uhr
Abwesende Gemeinderäte (5):
FDP: Dr. Betz, Dr. Reich
Grüne: Müller-Klug
Pullach Plus: Voit
SPD: Schönlein
Anwesende Gemeinderäte (15):
CSU C. Eisenmann, U. Eisenmann, Schroeder, Westenthanner
Pullach Plus: Dr. Most
GRÜNE: Dr. Bekk, Dr. Gering, Grasse (verspätet, ab 19.27 Uhr), Hanny, Stöhr
SPD: Ptacek
WIP: Metz, Schuster, Vennekold, Zechmeister
Vorsitz: Tausendfreund (1. Bürgermeisterin)
Einstimmig beschlossen entspricht 16 (21-5) Stimmen bei vollständiger Präsenz aller anwesenden Gemeinderäte.
Anwesend von der Verwaltung: Klein, Kotzur, Rohde, Rückerl, Schneider, Weiß
Anwesend im Saal: ca. 8 Zuhörende
Beginn: 19.05 Uhr
Zechmeister (WIP): Bittet darum, nach Tagesordnung vorgehen. TOP 5 zuerst. Ggf. anderes nach der Sommerpause.
Tausendfreund: Möchte TOP 16 zuerst.
Beschluss: Mit TOP 5 starten.
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen => abgelehnt
TOP 16 vorgezogen vor TOP 5
TOP 5:
Beschlussfassung über Ratsbegehren und zum weiteren Verfahren (Fortsetzung vom 26.7.)
Vorabgestimmter Entwurf zum Ratsbegehren liegt vor.
C. Eisenmann (CSU): „Sinnvoll“ im Entwurf streichen.
Vennekold (WIP): Stimmt zu. Möchte „Flächen erwerben“ statt „zur Verfügung stellen“ (um Eindruck einer Vorteilsnahme zu vermeiden).
Ptacek (SPD): „Wärme/Kälte“ verbessern oder weglassen. Letzter Absatz: Klammer ans Ende setzen.
Most (Pullach Plus): „Wärme/Kälte“ belassen. Kältebedarf ist der Grund für größere Bedarfsfläche.
Stöhr (GRÜNE): „Wirksam werden“ klingt nebulös. Ersetzen?
Tausendfreund: Nein, Wirksamkeit nur bei Abschluss der Bauleitplanung, daher sinnvoll.
Kloeber (Agenda 21): Neugeschaffene Naturschutzfläche unklar. Gibt es eine Verpflichtung für die Energiezentrale? Begriff „Baurecht“ kann auch anders verstanden werden.
Zechmeister (WIP): Kritisiert, dass Kloeber sich für das Bürgerbegehren ausspricht, und nun bei der Formulierung des Ratsbegehrens mitwirken möchte.
Rückerl (Umweltamt): Naturschutzfläche wurde als sinnvoller Überbegriff verwendet.
Beschlüsse zur Formulierung des Ratsbegehrens:
„sinnvolle“ streichen: 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen => angenommen
„die Gemeinde bzw. die IEP dort Flächen erwerben können“: 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen => angenommen
„Wärme und Kälte“ streichen: 6 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen => abgelehnt
Beschluss:
Das Ratsbegehren wird mit neuer Formulierung durchgeführt.
Abstimmung: einstimmig => Beschluss angenommen
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Stimmzettel des Bürgerentscheids zu.
Abstimmung: einstimmig => Beschluss angenommen
TOP 14 vorgezogen vor TOP 9
TOP 9:
Grundsatzbeschluss zu eigenfinanziertem Geothermieprojekt in Baierbrunn durch IEP
Wegen stockender Verhandlung mit den Stadtwerken München (SWM) soll eine Finanzierung über 30 Mio. € für die IEP für eine (statt vorher 3) Geothermiedublette in Baierbrunn beschlossen werden, die dann nur für Pullach (vorher: auch für München) genutzt wird.
Beschluss soll den Fall abdecken, falls die Kooperation mit den SWM nicht zustandekommt. Die zugesagten 30 Mio. € sollen dafür verwendet werden.
Weitere Dubletten sind dann leicht über Fremdkapital zu finanzieren.
Dr. Most (Pullach Plus): IEP wird überflutet von Anschlusswünschen: 2,5-fach mehr Anschlussarbeiten für Geothermie. Grund liegt in den hohen Gaspreisen. In München ist die Situation wohl ähnlich. Claim in Baierbrunn gehört der IEP. Evtl. auch Interesse aus Richtung Starnberger See.
IEP lässt sich von SWM nicht erpressen. Daher Bitte um Zustimmung.
Vennekold (WIP): Begrüßt Vorgehensweise. 30 Mio. € aus Gemeindemitteln sollten gut erklärt werden (Gasbezieher haben keinen Nutzen daraus).
Wann ist mit Break-even zu rechnen?
Dr. Most (Pullach Plus): 30 Mio. € für eigenständige Gesellschaft (verursacht hohe Anfangsinvestition, daher kurzfristig kein Break-even). Bei Ausbau mit Baierbrunn-Dublette ist Bedarf in Pullach vollständig abdeckbar. Daher sind zukünftig erheblich mehr Einnahmen zu erwarten.
C. Eisenmann (CSU): Steht hinter Beschluss, aber gerade mal 3 Seiten Unterlagen für eine Ausgabe in Höhe von 30 Mio. € ist unzureichend.
Dr. Gering (GRÜNE): Im April wurde die Rücklage der IEP auf 30 Mio. € erhöht. Deckt der aktuelle Beschluss das gleiche ab, nur in einer anderen Form?
Schneider (Kämmerer): Bestätigt Umwidmung. Jetzt Verwendng nur noch für 1 Dublette (weitere fremdfinanziert).
Tausendfreund: SWM erwartet ggw. nicht, dass die IEP alleine weitermacht. Daher wird dieser Beschluss nützen und vermutlich am Ende nicht benötigt werden.
Beschluss: Der Gemeinderat sichert der IEP bis zu 30 Mio. € für die eigenfinanzierte Realisierung einer Bohrdublette in Baierbrunn zu für den Fall, dass eine Kooperation mit den Stadtwerken München nicht zustandekommt.
Abstimmung: einstimmig => Beschluss angenommen
TOP 10:
Freiraum2: Festlegung von Kriterien für Vergabe der Planung
Kostenschätzung liegt bei 6.6 Mio. € (ursprünglich unter 6 Mio. €), mit weiteren Steigerungen ist zu rechnen.
Kloeber (Agenda 21): Auf nachhaltiges Bauen (Ressourcenschonung und Energiethema) bereits ab Baubeginn achten: bei Auswahl des Architekten berücksichtigen!
Metz (WIP): Planung liegt jetzt schon bei fast 7 Mio. €, dies wird am Ende bei mindestens 10 Mio. € landen. Dieser Umfang ist überzogen.
Zechmeister (WIP): Solange der Ort für die Sommerstockbahn nicht feststeht, keine Zustimmung zu einem Neubau für ein existierendes Jugendzentrum.
C. Eisenmann (CSU): Keine Jugendlichen heute anwesend – kein Interesse am Thema?
Plädiert für den gut geeigneten Platz in der Ortsmitte für die Jugendlichen.
Tausendfreund: Es geht heute nur um das Verfahren zum Finden des Architekten, daher kein Interesse der Jugendlichen.
Metz (WIP): Ist grundsätzlich nicht gegen Jugendzentrum. Aber es sollte geprüft werden, wie das kostengünstiger geht.
Grasse (GRÜNE): Kosten sind hoch wegen der Einhausung des Skateparks (Lärmschutz). Für Akzeptanz des Jugendzentrums wichtig.
Beschluss: Planungsvergabe wird als zweistufiges Vergabeverfahren mit Wettbewerb ausgeführt, Auswahl durch Verwaltung, Zuschlagsentscheidung durch den Gemeinderat im Dezember 2022. Nachhaltige Bauweise wird mit aufgenommen.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen => Beschluss angenommen
TOP 11:
Schulcampus OPG/Mittelschule: Machbarkeitsstudie
Standort soll Kuhwiese und OPG-Gelände sein. Erweiterung um Sommerstockbahn. Kriterienkatalog wurde auf Basis des Schulraumkonzeptes der beiden Schulen erstellt. Ziel ist optimale Standortvariante bis Juni 2023. Nach der nachfolgenden Klärung der Finanzierung ist mit mindestens 7 Jahren (= jenseits 2030) bis zur Realisierung des Schulcampus zu rechnen (europaweite Vergabeverfahren).
C. Eisenmann (CSU): Bittet um Korrektur in Anlage 3/ S.2.
Tausendfreund: Ok.
Zechmeister (WIP): Gibt es neues zum Standort Baierbrunn? Können Kosten der Machbarkeitsstudie umgelegt werden auf den Zweckverband bzw. andere Kommunen?
Tausendfreund: Baierbrunn immer noch möglich. Zweckverband für MIttelschule bevorzugt Pullach. Zweckverband Gymnasium plädiert für Schulcampus, alternative Generalsanierung des Gymnasiums führt zu viel zu hohen Kosten, daher Neubau.
Grundsatzbeschluss liegt bereits vor, Kosten der Machbarkeitsstudie durch Gemeinde zu finanzieren statt Auffächern auf andere Gemeinden.
Kotzur: Im aktuellen Beschluss geht es nur um die Aufteilung zwischen 2022 und 2023.
Dr. Gering (GRÜNE): Lange Dauer bis Machbarkeitsstudie vorliegt. Schneller möglich? (Campus wird erst weit in 2030ern fertig – Geschwindigkeit wichtig!)
Kotzur: Planer nicht vor Dezember zu finden. Erheblicher Aufwand (80.000 €) bedingt entsprechenden Zeitaufwand. Zeitlich kritisch wird die Finanzierungsdiskussion.
Metz (WIP): Nicht billiger, aber ökologischer wäre eine Sanierung als ein Neubau der Schulen.
Tausendfreund: Beachtung der Erhaltung des Gebäudebestands bei den Neubauten ist im Grundsatzbeschluss enthalten.
Beschluss: Gemeinderat stimmt der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und dem Kriterienkatalog zu (80.000 €).
Nachhaltige Bauweise wird mit aufgenommen.
Abstimmung: einstimmig => Beschluss angenommen (Zechmeister abwesend)
TOP 12:
Änderung der Entgeltordnung des Bürgerhauses
Nachtrag eines übersehenen Postens.
Beschluss: Gemeinderat stimmt der geänderten Entgeltordnung zu.
Abstimmung: einstimmig => Beschluss angenommen
TOP 13:
(vorgezogen und am 26.7. bereits behandelt)
TOP 14 (vorgezogen vor TOP 9):
Neubau Freizeitbad; Machbarkeitsstudie
Dr. Jeschke (Architektin) präsentiert Machbarkeitsstudie (ca. 110 Folien).
Grundüberlegungen:
Lärmschutz und Besonnung sind für Situierung der Gebäude wichtig, aber gegenläufig.
Zuwegung über Hans-Keis-Str. und Stichstraße.
Zusammenhang mit Schulcampus sollte berücksichtigt werden.
160 Parkplätze und 400 Fahrradplätze benötigt.
Sommer- und Winterbetrieb muss möglich sein.
Die verschiedenen Funktionsbereiche werden als Blöcke abgebildet, die dann in verschiedenen Varianten miteinander kombiniert und auf dem Gelände angeordnet werden.
Daraus ergeben sich 8 Varianten, die vorgestellt und nach den Grundanforderungen bewertet wurden.
Variante 8 wurde beispielhaft ausdetailliert.
Gemeinde muss eine Reihe Entscheidungen treffen als Grundlage für die weitere Planung (u.a. Umfang des Bads, Betreiberkonzepte, Verantwortlichkeiten, Verbindung mit Schulcampus, Preispolitik und Wirtschaftlichkeit).
3 aktuelle Bäder (Lindau, Freising, Konstanz) wurden zum Vergleich gezeigt (Kosten je über 40 Mio. €, 6-7 Jahre Bauzeit ab Wettbewerb)
Tausendfreund: Schwimmbadgruppe des Gemeinderats möchte diese Unterlagen im kleineren Kreis durchgehen. Ökologische Bauweise soll von Anfang an berücksichtigt werden.
Dr. Most (Pullach Plus): Weitere Beratung in der Schwimmbadgruppe, um für den Gemeinderat vorzubereiten. Keine Beschlüsse heute.
Kotzur: Beschluss als Arbeitsauftrag für die Verwaltung fassen. Betreiberkonzept wichtig.
Zechmeister (WIP): Muss Informationen erst mal „sacken lassen“. Schwimmbadgruppe soll sich zuerst damit befassen, dann im September Beschluss.
Schulcampus ist noch nicht beschlossen. Daher heute auch keine Beschlüsse.
C. Eisenmann (CSU): Bitte erst im September Treffen der Schwimmbadgruppe.
Metz (WIP): Kotzur kann gerne bereits Betreiberkonzepte vorbereiten.
Tausendfreund: Verweisung des Themas auf die Schwimmbadgruppe. Nach Beratung und Entscheidung der Schwimmbadgruppe Vorlage im Gemeinderat (Oktober).
Grasse (GrRÜNE): Begrüßt, wenn die Schwimmbadgruppe dies im Weiteren zusammen mit den Vereinen klärt. Zum Betreibermodell sollte aber Expertise der Verwaltung eingesetzt werden.
Westenthanner (CSU): Verwaltung und Schwimmbadgruppe zusammen beauftragen. Möchte expliziten Beschluss.
Tausendfreund: Sagt zu, sich in der Verwaltung auch ohne Beschluss darum zu kümmern.
Dr. Gering (GRÜNE): Schwimmbadgruppe nicht überfrachten. Schnelligkeit wichtig! Schwimmbadgruppe für Fragen zur Gestaltung und der Bad-Bestandteile. Parallel dazu sollte die Verwaltung das Betreiberthema vorbereiten.
Beschluss: Verweisung des Themas in die Schwimmbadgruppe (unter Zusage der Verwaltung, Betreiberkonzepte vorzubereiten)
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Ptacek abwesend) => angenommen
TOP 15:
Hilfsaktivitäten Ukraine-Partnerschaften
Tausendfreund: Bezuschussung von bis zu 120.000 € für 3 Fahrzeuge für die Ukraine möglich. Integrationskurse in der VHS sind in Vorbereitung.
Kein Beschluss erforderlich
TOP 16 (TOP 16 vorgezogen vor TOP 5):
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Vergabe der Müllentsorgung an neuen Entsorger ab August (Ersatz Wittmann)
TOP 17:
Allgemeine Bekanntgaben
keine
TOP 18:
Gemeinderatsfragestunde
Vennekold (WIP): Wie sicher sind unsere Einlagen? Einlagensicherungsfond haftet nicht für Kommunen (bei privaten Banken max. 100.000 €).
Schneider (Kämmerer): Einlagen nur als Tagesgeld mit max. 2 Jahren Laufzeit bei institutsgesicherten Banken (VB, KSK; auch in Österreich). Bei diesen ist vollständige Deckung unserer Einlagen gesichert.
Aktuell gibt es auch wieder Verzinsung auf unsere Anlagen.
Zechmeister (WIP):
– Lärmschutzwand des südlichen Teils der B 11 noch nicht fertig – große Lücke?
– Ampelanlage an der B 11 – warum lange Vollsperrung, wann fertig, ggf. Beschilderung (Abbiegen) anpassen.
– Grünfläche an der Post ist verheerend. Ungepflegte Unkrautfläche. Bitte anpflanzen. Ähnlich auch am Maibaum/Josef-Seidl-Platz.
Tausendfreund: Fläche bei der Post: kurzfristige Bepflanzung in Absprache mit Baumgartner.
Kotzur: Lärmschutzwand B 11 noch nicht fertig (Anschlussbleche fehlen, waren nicht lieferbar). Soll in Kürze fertiggestellt werden.
Ampelanlage an der B 11 kann nur durch das Landratsamt aktiviert werden. Kommende Woche ist Inbetriebnahme geplant.
C. Eisenmann (CSU):
– Bitte Mülleimer bei einer Bank an der Höllriegelsstraße installieren.
– Auf der Homepage der Gemeinde bitte die Kontaktdaten der Gemeinderäte wieder einstellen.
Tausendfreund: Homepage wird überprüft. Mülleimer wird besorgt.
Schuster (WIP): Der Weg an der Ampelanlage B 11 endet nach dem Übergang im nichts. Weiterbau eines Weges?
Kotzur: Abschluss einer Dienstbarkeit für den Weg zur Schule hin ist noch im Gange. Der anschließende Weg wird aber in Kürze gemacht.
Stöhr (GRÜNE): Dank für Eröffnung von Gerätepark und Beachvolleyballfeld. Unterlage/Matten befinden sich unter den Geräten, aber nicht bei allen – warum?
Kotzur: Falls notwendig, wird eine Matte nachgerüstet.
Tausendfreund: Dankt der Verwaltung für die Fertigstellung des Wasserspielparks.
Zechmeister (WIP): Bei Bushaltestellen (z.B. Post nur auf einer Seite mit Bank) prüfen, wo Bänke sinnvoll sind. Alternativ „Anlehnegitter“ wie in Icking.
Tausendfreund: Bank bei Post ist in Prüfung. Hat bei Verwaltung Liste erbeten zu den anderen Bushaltestellen.
Stöhr (GRÜNE): SchmalE Sitze könnten ausreichen, wenn es eng ist.
Ende der öffentlichen Sitzung: 22.30 Uhr.
Mitschrift online: Donnerstag, 28 Juli 2022, 8.53 Uhr
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