Gemeinderat 26.09.2017:
Mitschrift der WIP
Abwesend: Dr. Betz (FDP)
20 Stimmen (19 Gemeinderäte + Bürgermeisterin) = einstimmig
Beginn: 20.00 Uhr
TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO
TOP 1.1:
Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt zum neuen Pullach-Film mit Herrn Deprosse wird aus der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung verlegt (TOP 11).
Vennekold (WIP): Stellt den Antrag, TOP 4 und 5 zu vertagen, da ein Bürgerbegehren zur Bebauung Heilmannstraße 53/55 am 25.09.2017 eingereicht wurde.
Tausendfreund: Informiert, dass am 25.09.2017 ein Bürgerbegehren mit 745 Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht wurde. Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass das Grundstück Heilmannstr. 53/55 als Vorratsfläche erhalten bleibt und in naher Zukunft nicht bebaut wird?” Die Unterschriften wurden bereits geprüft: Gültig sind 714 Unterschriften, das sind mehr die erforderlichen 675 Unterschriften (10 % der Wahlberechtigten in Pullach).
Das Bürgerbegehren wurde formal korrekt abgefasst und eingereicht. Die Anwaltskanzlei Döring Spieß lieferte eine Stellungnahme zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Am Bürgerbegehren bemängelt werden folgende Punkte:
– Die Begründung muss höhere Anforderungen erfüllen und darf weder falsch noch unvollständig sein.
– Auf den Verfahrensstand der Planung wurde nicht eingegangen: Vor gut einem Jahr wurde ein Vertrag mit der Baugesellschaft München-Land geschlossen. Es geht nicht mehr ums Ob, sondern nur noch ums Wie.
– Welche Kosten sind bereits entstanden und würden durch eine Verschiebung oder Verzögerung des Projekts entstehen? Es wurden bereits Vorschüsse in Höhe von 1,1 Mio. Euro an den Generalunternehmer, die Baugesellschaft München-Land, geleistet. Ein Ausstieg aus dem Generalunternehmervertrag würde ebenfalls Kosten nach sich ziehen. Der Baugesellschaft München-Land müsste der entgangene Gewinn vergütet werden.
– Die Fragestellung ist evtl. nicht konkret genug.
– Mit einer Aktennotiz sind 3,1 Mio. Euro Zuschuss der Regierung von Oberbayern für das Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 zugesagt. Das wurde auf der Begründung des Bürgerbegehrens ausgelassen.
Am 17.10. 2017 wird der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Anschließend stehen das Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung bzw. der Klageweg offen.
Ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens dürfen keine vollendeten Tatsachen mehr geschaffen werden (Schutzwirkung), aber nur dann, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist.
Ab der Entscheidung über die Zulässigkeit dürfen keine entgegenstehenden Beschlüsse mehr gefasst werden, es sei denn, es bestehen bereits vertragliche Verpflichtungen der Gemeinde.
Heute kann die Planung gebilligt und über die Kosten abgestimmt werden, aber der Vollzug der Entscheidung darf nicht passieren, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist.
Gegenrede von Müller-Klug (GRÜNE):
Ist erstaunt, dass 13 Monate nach Abschluss ein Vertrag in Frage gestellt wird. Unterstellt, dass die Bürgerinnen und Bürger unter gezielter Auslassung diverser Aspekte motiviert wurden, sich einem politisch und sozial fragwürdigen Ansinnen anzuschließen. Transparente Informationspolitik habe gefehlt. Bezeichnet das Bürgerbegehren als „unlauter“. Weist auf aktuell günstige Bedingungen hin ( Zuschuss). Wohnungsbau schafft Werte und dieses Objekt wird nach 30 Jahren rentabel sein.
Abstimmung über Vertagung von TOP 4 und 5:
5 Ja-Stimmen (WIP), 15 Nein-Stimmen -> abgelehnt
TOP 1.2:
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2017
Die Niederschrift wird genehmigt.
TOP 2:
Bürgerfragestunde
Ein Anwohner der Kuhwiese (Name leider nicht verstanden) fragt:
Darf die Gemeinde auf der Kuhwiese überhaupt ein Schwimmbad bauen?
Wurde berücksichtigt, dass die Bebauung an der Kuhwiese deutlich näher am Schwimmbad sein wird als am bisherigen Standort?
Wieviel Lärm baulich zulässig ist, hängt davon ab, wer zuerst da war. Das sind in diesem Fall die Anwohner.
Waren diese Aspekte bei der Entscheidungsfindung bekannt?
Tausenfreund: Gerade die Entscheidung über das Schwimmbad wurde mit großem Vorlauf und umfangreicher Bürgerbeteiligung (u.a. im Rahmen des Ortsentwicklungsplans) durchgeführt.
Kotzur: Ein Schallschutzfachbüro war und bleibt eingeschaltet.
Tausendfreund: Der neue Standort ist nicht privilegiert im Vergleich zum alten Standort, was Lärmschutzmaßnahmen angeht.
TOP 3:
Gemeinderatsfragestunde
Mallach (SPD): Im Sommer gab es dramatische Situationen auf der Isar mit vielen aufwändigen Feuerwehreinsätzen. Können wir als Gemeinde das Treiben auf der Isar einschränken?
Tausendfreund: Bootsnutzung auf der Isar wird vom Landratsamt genehmigt. Gemeinde kann vor und nach den Wehren Badeverbote verhängen.
Mallach (SPD): Das Kulturamt plakatiert auf den Holzwänden im Format DIN A1. Kann es sich zukünftig auf die Kulturnägel beschränken?
Tausendfreund: Auf den Holzwänden darf nur DIN A2 plakatiert werden. War ein Versehen.
Metz (WIP): Wann wird die Gistlstraße zwischen Pater-Rupert-Mayer-Straße und Jaiserstraße hergerichtet?
Kotzur: Die Gistlstraße ist zugegebenermaßen in einem schlechten Zustand. Wegen der Arbeitsüberlastung wurde die Maßnahme aber von 2018 auf spätere Jahre verschoben.
Metz (WIP): Die neue Kindertagesstätte an der Wolfratshauser Straße „Kinderland“ besuchen derzeit 4 Kinder.
Voit (CSU): 12 Kinder sind der aktuelle Stand, und es gibt Zuwachs.
Tausendfreund: Befindet sich im Aufbau und wird sicher noch wachsen. Wird die KiTa besuchen und den Gemeinderat informieren.
Demmeler (WIP): Während der Bauarbeiten zeigt sich gerade, dass die Hilariastraße deutlich schmäler wird als vorher, und das obwohl ein bestandsorientierter Ausbau beschlossen war. In den Plänen steht eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Die Straße war aber 6,20 m breit. Anwohner haben kein Verständnis. Wie kann beim Straßenbau eine Differenz von 70 cm entstehen? Was kann man jetzt noch tun, damit sie bestandsorientiert mit 6,20 m ausgebaut wird? Muss ich als Gemeinderat die Straße nachmessen? Kann zukünftig auf den Beschlussvorlagen das Ist-Maß und das Soll-Maß ausgewiesen werden?
Kotzur: Vermessung der Straße ist Grundlage für die Planung. Breite 5,50 m ist konkret beschlossen worden.
Tausendfreund: Die Straße wird nach Beschlusslage gebaut.
Burges (FDP): Wurden Gutscheine für öffentliches WLAN seitens der Gemeinde eingelöst?
Eckert: Gutscheine wurden nicht beantragt. Pullach hat sich für Freifunk entschieden und entsprechende Hardware beschafft. Sobald personelle Kapazitäten vorhanden sind, wird diese Hardware weiter aufgebaut. Bürgerhaus, Rathaus und der Bahnhof Höllriegelskreuth sind bereits mit kostenlosem WLAN ausgerüstet. Der Bahnhof Pullach folgt demnächst.
Burges (FDP): Auf der Heilmannstraße war wegen einer anderthalbtägigen Baustelle die Straße einen Monat lang auf eine Spur verengt, angeblich wegen Urlaub. Kann man das nicht besser koordinieren?
Tausenfreund: Das war eine Baumaßnahme der IEP. Herr Mangold wird informiert.
Ptacek: Haben die vhs-Räume im Kloster St. Gabriel WLAN?
Eckert: Die nötige Hardware wurde von der Gemeinde geliefert. Installation muss durch die vhs vor Ort erfolgen.
Dr. Most (CSU): Plakatierungsverordnung hinsichtlich der Landtagswahl 2018 nochmal auffrischen. Plakate müssen eine Woche nach der Wahl entfernt sein. Werden Ordnungsgelder verhängt, wenn „blaue Plakate“ (AfD) dann noch hängen?
Tausendfreund: Werden von Gemeinde entfernt. Plakatierungsverordnung muss geprüft werden.
Dr. Mayer (CSU): Die Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die B11 sollte dieses Jahr erneuert werden. Es ist noch nichts passiert.
Kotzur: War für Juli vorgesehen, aber es gab Planungsprobleme und Abstimmungsfehler zwischen dem Ingenieurbüro und der ausführenden Firma. Wird vielleicht Herbst, eher 2018.
TOP 4:
Neubauprojekt „Heilmannstr. 53/55“; Projektvorstellung
Herr Bittner und Frau Wenz-Eibel vom Generalunternehmer, der Baugesellschaft München-Land, und der beauftragte Planer, Herr Linsmayer von Linsmayer Projekte GmbH, stellen Kosten und Planung vor.
3D-Animationen zeigen eine terrassenförmige Bauweise mit viel Grün.
konventionelle, solide Bauweise
1.297 qm Wohnfläche (inkl. 25 % Balkon- und Terrassenflächen)
Rollstuhlgerechte Planung und barrierefreie Wohnungen
Förderfähigkeit bestätigt
5.950.000 Euro Baukosten (bisher im Plan)
8.260.000 Euro Gesamtkosten (Baukosten + Planungskosten + Generalunternehmer-Kosten)
Dr. Mayer (CSU): Fällt für die Lüftung nicht ein beträchtlicher Energiebedarf von 1-2 Euro pro qm Wohnraum an? In der Regel muss diese Betriebskosten der Mieter tragen.
Mallach (SPD): Diesen Kosten stehen Einsparungen bei der Heizung gegenüber. In welcher Höhe ist jedoch jetzt nicht zu klären.
Grasse (GRÜNE): Können die 3D-Animationen des Bauprojekts öffentlich gemacht werden?
Linsmayer: Ja.
Demmeler: Warum Holz-Alu-Fenster? Sind Kunststofffenster nicht billiger?
Linsmayer: Passen hier sehr gut und sind mittlerweile Stand der Technik.
Abstimmung:
15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (WIP)
Variante 3 und 4 weiterverfolgen:
11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Zechmeister (WIP) gibt zu Protokoll: Aufgrund des Haushaltsplans 2017 und der entsprechenden Haushaltssituation und des noch bevorstehenden Baus eines Schwimmbades sowie insbesondere der noch ausstehenden Entscheidung über das Bürgerbegehren habe ich gegen den Tagesordnungspunkt gestimmt. Es schließen sich an: Demmeler, Metz, Schuster und Vennekold (alle WIP).
Eibeler (FDP) gibt zu Protokoll: Wohnungsbau ist wichtiger als der Bau eines Schwimmbads.
Mallach (SPD) gibt zu Protokoll: Nur wer wohnt, kann auch schwimmen gehen.
TOP 5:
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Grundelbergsiedlung 1“ für den Bereich der Anwesen Heilmannstraße 53 und 55 mit den Flurstücksnummern 140/3 und 140/4 und Teile der Verkehrsfläche „Am Grundelberg“ mit der Flurstücksnummer 140/16 (tlw.) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
1) Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB über die Stellungnahmen aus dem Verfahren der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung)
2) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Alle Einzelpunkte wurden separat abgestimmt.
15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (alle Stimmen der WIP) -> Bebauungsplan ist so beschlossen und wird bekanntgemacht.
TOP 6:
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ für den Bereich des Anwesens Pullacher Straße 24 mit der Flurstücksnummer 465 in ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE) mit der Zweckbestimmung Büro- und Verwaltungsgebäude im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Billigung der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes mit Begründung
b) Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
einstimmig beschlossen
TOP 7:
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gartenstadt“ für den Bereich des Anwesens Im Bogen 2 (Fl.-Nr. 280/16);
1) Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB über die Stellungnahmen aus dem Verfahren der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute öffentliche Auslegung) und der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB
2) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
einstimmig beschlossen (bei Abwesenheit von Mallach, SPD)
TOP 8:
Glasfasererschließung durch die VBS Kommunalunternehmen
Gewährung einer Ausgleichszahlung nach dem Betrauungsakt v. 22.04.2013
Für das Wirtschaftsjahr 2017 erfolgt für die Verlegung der Leerrohre eine Ausgleichszahlung an die VBS.
Metz (WIP): Wann werden die Leerrohre mit „Leben“ gefüllt?
Eckert: Betreiber wird gesucht. 2018/2019 soll das erste Teilstück in Großhesselohe in Betrieb gehen.
einstimmig (bei Abwesenheit von Voit, CSU)
TOP 9:
Bekanntgabe der Sitzungstermine für das Jahr 2018
Die bisher bekannten Sitzungstermine finden Sie hier.
TOP 10:
Vorlage der Jahresrechnung 2016
Die Jahresrechnung liefert den Vergleich zwischen Haushalt und tatsächlichen Ausgaben und ist Basis für die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses.
einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 11:
Erweiterung des Films „Pullacher Geschichten“
Ein zweiter Film mit Herrn Deprosse ist in Arbeit und soll – wegen des umfangreichen Materials – von 45 auf 90 Minuten erweitert werden.
Schuster (WIP): Soll auf jeden Fall gemacht werden. Außerdem könnte das Material auch für einen Pullacher Audio-Guide genutzt werden oder für QR-Codes an markanten Stellen in Pullach.
einstimmig (bei Abwesenheit von Dr. Most, CSU und Helmerich, SPD)
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
keine
TOP 12:
Allgemeine Bekanntgaben
Tausendfreund: Dringliche Anordnung in der Ferienzeit: Vorkaufsrecht für Habenschadenstr. 8 (1.148 qm Fläche) wurde ausgeübt. Die Urkunde wurde heute beim Notar unterzeichnet, d.h. ein Vorvertrag ist geschlossen worden.
Demmeler (WIP) und Burges (FDP): Berichten vom Kurzbesuch in der Ukraine mit Dr. Peter Hailer.
Ptaczek (SPD): Am 4.10. wird im Bürgerhaus die Ausstellung des Künstlerkreises zu seinem 20. Jubiläum eröffnet. Einladung zur Vernissage. Außerdem am 15.10. Premiere von Theater Pur im Bürgerhaus.
Stöhr (GRÜNE): Am Samstag, 14.10.2017 von 14 bis ca. 19 Uhr findet anlässlich des 50jährigen Bestehens des Bauabschnitts Nr. 2 ein Mieterfest in der Hans-Keis-Straße statt. Herzliche Einladung an alle Interessierten!
Das Fest findet im Freien statt, etwa auf Höhe der Nr. 50 auf Höhe des Freizeitbads.
Urban Gardening: Bis 17.10.2017 werden die ersten 4 Gartenbeete für Mieter angelegt. Jedes Beet bekommt einen Paten.
Ende der öffentlichen Sitzung: 22.20 Uhr; im Anschluss folgt noch eine nichtöffentliche Sitzung.Mitschrift online: 00.10 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (CS). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.
zu TOP 3 – Plaktierungsverordnung
Ich möchte mein mail vom 10.7.14 in diesem Zusammenhang nochmals bekräftigen. Ich schrieb an WIP (u.A.) Folgendes:
„Mich störte am vergangenen Lokalwahlkampf massiv die Verschandelung unsere schönen Gemeinde durch Wahlplakate. Ich denke da z.B. an 33!! Plakate, hauptsächlich eines Bürgermeisterkandidaten, vom Kirchplatz bis zur Ortsgrenze an der Münchnerstr. (dass die Masse der Plakate noch keinen BM macht haben wir alle gesehen). Es wäre ein grosser Gewinn für unser Ortsbild, wenn wir künftig nur noch an öffentlich exponierten Positionen für jeglichen Wahlkampf gemeinsame Plakatwände für alle Parteien aufstellen lassen und den Wildwuchs an Lichtmasten, Bäumen, Strassenschildern etc. unterbinden würden. Ich konnte mehrere Gemeinden sehen, die das hervorragend praktizierten und es wäre wünschenswert wenn eine Satzung in Pullach Zustimmung finden könnte.“
Leider fand ich damals wenig bzw. kein Gehör, möchte aber aktuell hierzu ergänzen, dass die Parteien im Bundestagswahlkampf 2017, mit wenig Ausnahmen, zurückhaltender waren. Es ist zu hoffen, dass diese Entwicklung bei der nächsten BM und GR-Wahl Fortsetzung und ggf. Besserung findet.
Viele Grüsse
Paul Adam
Kagerbauerstr. 38
Ich finde es toll, wie viel Mühe sich seitens der WIP bei der Erstellung dieser Mitschriften gemacht wird und komme gerne und regelmäßig hierher, um auf dem Laufenden zu sein. Weiter so!