Gemeinderat 21.10.2014:
Mitschrift der WIP
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO
Die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates werden festgestellt.
Herr Schramm ist entschuldigt.
TOP 1.1
Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung
Die Tagesordnung wird genehmigt.
TOP 1.2
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.09.2014
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.09.2014 wird genehmigt.
WIP: Verlässt ein Gemeinderat die Sitzung vorzeitig oder kommt später, soll dies künftig bei den jeweiligen TOPs vermerkt werden (wegen Abstimmungsergebnis).
TOP 2
Bürgerfragestunde
3-Monats-Frist für Bearbeitung von Anträgen auf der Bürgerversammlung wird eingehalten.
Top 15 Diskussionsbedarf von Anwohnern:
Fragen an GR möglich? Ja, Wortmeldung möglich.
TOP 3
Gemeinderatsfragestunde
- Helmerich: Bitte genügend gelbe Säcke vorrätig halten! -> ok
- Mallach: Rodelhügel beim Spielplatz an der Kirche, auch dort Hundeverbotsschilder möglich? –> ok
- Ptacek: Gleicher Spielplatz, bei Regen Fußballtore unter Wasser –> werden aufgefüllt
- Eibeler: Kleiner Kirchplatz, Läden würden gerne am 5./6. 12. Christkindlmarkt veranstalten, 2 Buden? Plakatwerbung? – wird geprüft, Buden möglich, gewerbliche Plakatwerbung nicht auf Anschlagtafeln möglich
- Voit: Beleuchtung in Gartenstraße schlecht, LED eingeschaltet wann? – in den nächsten Monaten, wird von Ortszentrum beginnen
- Burges: Glasfaserausbau Status? VBS und IEP Bitte um genauere Information
TOP 4
Prüfung von Hot Spots (kostenlose WLAN-Zugänge) an ausgewählten Standorten im Gemeindegebiet (vertagter TOP 8 aus Gemeinderatssitzung vom 01.07.2014)
Fachvortrag von Herrn Ulrich Raithel ohne Beschlussfassung
siehe hierzu auch Sitzung vom 01.07.2014
Vertreter des Umweltinstituts München schätzt Belastung durch Mobilfunk 100-1000 mal höher ein als durch WLAN (20-30dB), da Reichweite größer
WLAN-Signal dominiert wegen der Durchdringung von Gebäuden
- Überlegung: Strahlung reduziert, weil eher Hotspots genutzt werden statt mobiles Netz? Von Mobilfunkanbietern befürwortet wegen Netzentlastung, aber nicht abschätzbar, wie von Verbraucher genutzt. Vielleicht v.a. von Urlaubern oder Schülern aus Kostengründen
- Reichweite? 300 m maximal ohne jede Störung = Sichtkontakt, eher geringer
- Sendeleistung einstellen, Nachtabschaltung sinnvoll, aber wann ist sinnvolle Ruhepause?
- Gemeinsame Sache mit bereits vorhandenen WLAN-Anbietern, am Kirchplatz existieren schon 7
- Sorgfältige Auswahl der Hotspots, nach Bedarf
- Geplant: 3 S-Bahnen, Bürgerhaus, Kirchplatz, Rathaus, Sportheim (?); genauere Diskussion darüber folgt
TOP 5
Vorstellung eines möglichen Wohnbebauungsprojekts an der Hans-Keis-Straße (gegenüber dem Kindergarten Isarspatzen) durch die Wohnungsbaugesellschaft Pullach i. Isartal mbH
Herr Goetz und der beauftragte Architekt stellen ein mögliches Wohnbebauungsprojekt an der Hans-Keis-Straße vor.
3 Modelle zur Meinungsbildung wurden vorgestellt.
Freiflächenstruktur soll möglichst nicht gestört werden. Alter Garagenhof = Angriffspunkt
Parkmöglichkeiten müssen bedacht werden; Tiefgaragenstellplätze angedacht.
Fertigstellung 2017 angedacht.
TOP 5.1
Antrag der SPD-Fraktion an den Gemeinderat; Errichtung von Werkdienstwohnungen
Die Gemeinde Pullach oder in ihrem Auftrag die Wohnungsbaugesellschaft plant und errichtet weitere Wohnungen. Über die Zahl der Wohnungen, den Zuschnitt und die Größe ist nach Gesprächen mit Herrn Götz (Wohnungsbaugesellschaft) und den zu beauftragenden Architekten zu beraten. Ziel ist es, mindestens 30 Wohneinheiten zu errichten.
Diese Wohnungen sollen als Werkdienstwohnungen in erster Linie Bediensteten der Gemeinde Pullach zur Verfügung gestellt werden, in zweiter Linie aber auch Menschen, die in Pullach in sozialen Berufen tätig sind sowie Flüchtlingen.
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Grundstücke vorzuschlagen.
Antragsteller sind einverstanden mit der Verweisung in den Ausschuss Ortsentwicklung.
Einstimmig angenommen
TOP 6
Darlehen der Gemeinde Pullach i. Isartal an die VBS Kommunalunternehmen Anpassung des Zinssatzes
Beschlussvorschlag:
Der Zinssatz für das gemeindliche Darlehen an die VBS über 1.789.521,58 Euro wird ab 01 .01.2015 auf 1 ,69 % angepasst.
Einstimmig angenommen
TOP 7
Neunte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch;
a) Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB über die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag (I):
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und entscheidet nach erfolgter Abwägung (gemäß § 1 Abs. 7 BauGB) im Einzelnen zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-1):
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-2):
Es wird festgestellt, dass von obigen Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen ohne Bedenken und Einwendungen eingegangen sind.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-3):
In der Begründung wird ergänzt, warum Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig sind.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-4):
Die Festsetzung der ,,offenen Bauweise“ wird nicht für erforderlich gehalten, da die Bauweise ausreichend bestimmt festgesetzt ist.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-5):
Der Anregung wird gefolgt und die angesprochene Ergänzung vorgenommen.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-6):
Der Anregung wird gefolgt und das Planzeichen in den Geltungsbereich verschoben.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-7):
Der Anregung wird gefolgt. Der bisherige Satz 1 der Festsetzung 8.1 wird durch folgende Formulierung ersetzt: ,,Entlang von öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen sind nur offene Holzzäune oder Eisengitter mit einer Höhe von max. 1,5 m zulässig. Bezugspunkt bei öffentlichen Verkehrsflächen ist die Oberkante der Verkehrsfläche am Fahrbahn- bzw. Wegrand; Bezugspunkt bei öffentlichen Grünflächen und Gemeinbedarfsfläch ist das auf diesen Flächen an der Grundstücksgrenze vorhandene Gelände.“
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-8):
Der Anregung wird gefolgt und in Festsetzung 9.3 die Worte „Vorhandene groß- und kleinkronige Bäume …“ durch die Worte „Die nach den Festsetzungen 9.1 und 9.2 festgesetzten Bäume…“ ersetzt.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-9):
Der Anregung wird gefolgt und ein Pfeil eingetragen.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-10):
Nachdem das BauGB in § 9a eine Ermächtigungsgrundlage für die BauNVO enthält, wird die Aufführung der BauNVO in der Präambel nicht für erforderlich gehalten.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-11):
Der Anregung wird gefolgt; es werden in der Vorgartenzone an der West- und Nordseite des Grundstücks vier weitere Ersatzpflanzungen per Planzeichen festgesetzt.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-12):
Die Festsetzung von Spielplatzflächen auf dem Grundstück ist aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich, insbesondere deshalb nicht, weil unmittelbar benachbart die Gemeinbedarfsfläche mit Spielwiese für Kinder liegt, die über den öffentlichen Fußweg angebunden ist.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-13):
Nach Besichtigung des Grundstücks wurde ein Baum gefunden, der auf dem Nachbargrundstück in ca. einem Meter Abstand zur Grundstücksgrenze steht und wahrscheinlich keinen ausreichenden Abstand zum Rand der derzeit als Tiefgarage festgesetzten Fläche hat (mehr als vier Meter). Die genaue Lage wird noch eingemessen und geprüft, ob entweder die Tiefgarage entsprechend verkleinert werden kann oder in Abstimmung mit den Eigentümern des Nachbargrundstücks der Baum gefällt werden und im Planungsgebiet durch eine Ersatzpflanzung ersetzt werden kann.
Der Beschlussvorschlag wird bis zur Sitzung des Gemeinderats am 03. Juni 2014 nachgereicht.
Angenommen: Einstimmig (Herr Schonert abwesend)
Beschlussvorschlag (I-14):
Der Anregung wird gefolgt und als eigener Unterpunkt unter „9 Grünordnung“ folgende Festsetzung 9.5 aufgenommen: „Die nach den Festsetzungen 9.1 bis 9.4 zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäume und Sträucher sind dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall gleichwertig zu ersetzen.“
In diese Festsetzung wird außerdem folgender zweiter Satz aufgenommen, der bisher in Festsetzung 9.3 stand: „Die nach den Festsetzungen 9.2 bis 9.4 erforderlichen Pflanzungen sind spätestens in der auf die Baumaßnahme folgenden Vegetationsperiode vorzunehmen.“.
Angenommen: Einstimmig (Herr Schonert abwesend)
Beschlussvorschlag (I-15):
Den Anregungen wird weitgehend gefolgt:
In Festsetzung 9.2 werden die Worte „Baum zu pflanzen“ durch das Wort „Ersatzpflanzung“ ersetzt. Weiter wird statt „Anzupflanzen ist ein Spitzahorn (Acer platanoides), …“ folgende Formulierung
verwendet: „Anzupflanzen ist ein Baum der Artenliste unter den Hinweisen (B 16), …“.
In Festsetzung 9.3 wird statt „Hierbei sind heimische Arten bzw. Pflanzen aus der Artenliste unter den Hinweisen (B 16) zu verwenden.“ folgende Formulierung verwendet: „Hierbei sind Bäume aus der Artenliste unter den Hinweisen (B 16) zu verwenden.“
In Hinweis B 16 wird die Artenliste der Bäume für das Planungsgebiet wie folgt gefasst: „Feldahorn, Sandbirke, Hainbuche, Walnuss, Vogelkirsche, Traubenkirsche, Eberesche, Mehlbeere und vergleichbare standortgerechte, heimische Laubbäume 1. oder 2. Ordnung.“
Angenommen: Einstimmig (Herr Schonert abwesend)
Beschlussvorschlag (I-16):
Festsetzung 9.4 erhält folgende Ergänzung: „Innerhalb der Fläche mit Pflanzbindung bereits vorhandene Sträucher, die in Art und Pflanzqualität den für die Anpflanzungen festgesetzten Vorgaben entsprechen, können auf die zu pflanzende Anzahl angerechnet werden.“
Hinweis B 5 wird nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr für erforderlich gehalten, da er im Wesentlichen dazu diente, auf den zu rodenden Baumbestand aufmerksam zu machen und nicht dazu, zu erhaltenden Baumbestand zu sichern. Dieser Hinweis entfällt; die Nummerierung der anderen Hinweise wird entsprechend angepasst.
Angenommen: Einstimmig (Herr Schonert abwesend)
Beschlussvorschlag (I-17):
Der Hinweis wird umformuliert: Die Worte „sind möglichst“ werden durch „müssen“ ersetzt und der Hinweis auf die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wird ergänzt.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-18):
Die vier Punkte des Wasserwirtschaftsamts werden als Hinweise in die Satzung aufgenommen.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-19):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Meldepflicht zu den Bodendenkmälern ist in den Hinweisen zum Bebauungsplan bereits aufgeführt.
Angenommen: Einstimmig
Beschlussvorschlag (I-20):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Angenommen: Einstimmig
TOP 8
Entsendung von Gemeinderatsmitgliedern in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Pullach i. lsartal GmbH
Erste Bürgermeisterin Frau Susanna Tausendfreund wird als Vertreterin der Gemeinde Pullach i. Isartal in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft entsandt.
Angenommen: Einstimmig
Als Nachfolger von Herrn Helmerich wird Herr Ptacek gewählt, als Nachfolger von Simone Voit wird Herr Burges jun. mit Mehrheit gewählt.
TOP 9
Nachbesetzung Sozialausschuss und Finanz- und Personalausschuss
Beschlussvorschlag:
1. Für den Finanz- und Personalausschuss werden neu benannt:
GRÜNE: Als erster Vertreter für Herrn Martin Eibeler, FDP-Fraktion Herr Dr. Alexander Betz, FDP-Fraktion auf Vorschlag der Grünen-Fraktion. Die zweite Stellvertretung bleibt vakant.
SPD: Als zweiter Vertreter für Herrn Holger Ptacek Herr Dr. Andreas Most, CSU-Fraktion auf Vorschlag der SPD-Fraktion.
2. Für den Sozialausschuss werden neu benannt:
GRÜNE: Als zweites Mitglied: Herr Odilo Helmerich, SPD-Fraktion, als dessen erster Vertreter Herr Arnulf Mallach, SPD-Fraktion, jeweils auf Vorschlag der Grünen-Fraktion, als zweiter Vertreter Herr Fabian Müller-Klug, Grünen-Fraktion.
Angenommen : 15 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen der WIP-Fraktion
TOP 10
Umbau und Erweiterung des Friedhofsgebäudes in Pullach; Durchführung eines Verfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Beschlussvorschlag:
1. Auftragsbekanntmachung
2. Entscheidungsgremium für das Verhandlungsverfahren (zweite Stufe des VOF-Verfahrens für die Architektenleistung)
3. Bewertungsgremium während der Baumaßnahme der Friedhofsgebäude
Angenommen: Einstimmig
TOP 11
Umbau der Küche im Sportheim und Anbau einer Kühlzelle; Beauftragung der Planungsbüros
Beschlussvorschlag:
1. Architektenleistung
Das Architekturbüro Rauch Diplomingenieure aus München wird entsprechend seinem Honorarangebot vom 17.09.2014 mit der Planung, Ausführung und Objektüberwachung des Umbaus der Küche im Sportheim sowie dem Anbau einer Kühlzelle in den entsprechenden Leistungsphasen beauftragt.
2. Gesamtkosten Umbau Küche
Zusammen mit den zusätzlichen Honorarkosten für das Architektenbüro sowie dem vorgezogenen Thekenumbaus ergibt sich folgende Kostensituation:
Baukonstruktion, Technische Anlagen, Außenanlagen 251.000,00 €
Thekenmobiliar (vorgezogen aus 2015) 42.000,00 €
Nebenkosten 25% 73.250,00 €
Summe netto 366.250,00 €
Voraussichtliche Gesamtkosten brutto 435.837,50 €
Angenommen: Einstimmig
TOP 12
Antrag der Gemeinderäte Arnulf Mallach und Holger Ptacek auf barrierefreien Umbau der Eisenbahnunterführung nördlich des Spielplatzes in der Hans-Keis-Straße
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Rahmenbedingungen für einen barrierefreien Umbau der Eisenbahnunterführung nördlich des Spielplatzes in der Hans-Keis-Straße zu ermitteln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Angenommen: Einstimmig
TOP 13
Antrag der WIP auf Instandsetzung des Fußgängertreppenabgangs vom Isarhochuferweg zur Grünwalder Brücke
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Planung für die Neuerrichtung des Fußgängertreppenabgangs vom Isarhochuferweg zur Grünwalder Brücke als auf Einzelstützen aufgeständerter Betonkonstruktion weiter zu verfolgen.
Die Baukosten für die Maßnahme werden auf 485.000 € (brutto, mit 15% Nebenkosten) geschätzt.
Angenommen: 18 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen
Info:
Vorschrift: Fahrradweg neben der Staatsstraße Mindestbreite 2,50m
Planungsvorschlag ist aus Verwaltungssicht optimaler Vorschlag
TOP 14
Gemeindewohnhaus Flurstraße 1; Ausbau des Dachspeicherraums zu einer Dachgeschosswohnung
Beschlussvorschlag:
In Ergänzung zur energetischen Sanierung wird der Speicherraum des Gemeindewohnhauses in der Flurstraße 1 zu einer Dachgeschoßwohnung ausgebaut.
Die Baumaßnahmen werden durch das am 05.11.2013 vom Gemeinderat für die Planung der Sanierung beauftragte Architekturbüro Haas & Hansmair begleitet.
Die Kosten für den Ausbau der Wohnung in einfachem Standard betragen rund 46.000,00 € (einschließlich 15% Nebenkosten und 19 % Mwst.).
Angenommen: Einstimmig
TOP 15
Ausbau der Einmündung der Richard-Wagner-Straße und Saarlandstraße in die Münchener Straße auf Höhe der Wurzelseppstraße, gemeinsamer Antrag der Gemeinderäte Eibeler, Mallach, Dr. Most, Ptacek, Schonert, Schramm
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderatsbeschluss, die Einmündung der Richard-Wagner-Straße und Saarlandstraße in die Münchener Straße, auf Höhe der Wurzelseppstraße vom 19.05.2009 (TOP 5.2) als konventionelle Kreuzung auszubauen, wird aufgehoben.
Angenommen: 14 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen (WIP stimmt geschlossen mit NEIN)
Hinweis: Soll ein Prüfauftrag sein, kein Beschluss Kreisverkehr ja/nein
- WIP: Sachlage verändert? NEIN (Verkehr, Unfälle). Ist Kreisverkehr eine Entschärfung? Bedenken zu Kosten. Willen der Anlieger respektieren (Unterschriften dagegen liegen vor!)
- Wortmeldung aus Publikum: Nur Autofahrer haben Vorteile von Kreisverkehr, für Fußgänger, Radler gefährlicher. Formulierung „Kreisverkehr“ aus Beschluss raus. Zuerst kostengünstigere Varianten ausprobieren (Zebrastreifen, Geschwindigkeitsanzeige)
- Bürgermeisterin: Beschluss ist Untersuchung der verschiedenen Varianten, verspricht, dass Argumente gegen Kreisverkehr mit einfließen in Entscheidung.
- FDP, Betz: Es spricht nichts dagegen, gefasste Beschlüsse zu überdenken, lobt fraktionsübergreifenden Entscheidungsprozess gemeinsam mit Verwaltung. Entwicklung nicht aufhalten.
- WIP, Demmeler: Ressourcenverschwendung (Geld, Personal); nicht passender Zeitpunkt
2. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Varianten zum Ausbau der gesamten Kreuzung unter Berücksichtigung des weiteren Verlaufs der Münchener Straße bis zum Friedhof selbst, oder durch ein externes Büro planerisch zu vertiefen und die Ergebnisse rechtzeitig für die Planung des Friedhofsvorplatzes wieder vorzulegen:
a. Ein bestandsorientierter Ausbau der Kreuzung mit Verlagerung der Achse der Münchner Straße nach Westen ist mit und ohne Lichtzeichenanlage zu untersuchen. Die Übergangsmöglichkeiten für Fahrradfahrer und Fußgänger unter Einbeziehung des Weges auf der Kuhwiese im Norden sind zu optimieren.
b. Ein Kreisverkehr mit nicht überfahrbarer Mittelinsel.
c. Der bestandsorientierte Ausbau ist mit bzw. ohne Ampelanlage zu untersuchen.
3. Für die Untersuchung der verschiedenen Varianten sollen folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
a. Verlangsamung des Verkehrs auf der Münchener Straße.
b. Verbesserung der Sicht bei Ausfahrt aus der Wurzelsepp- und Richard-Wagner-Straße.
c. Verbesserung der Verkehrssicherheit und Wegeführung für Radfahrer und Fußgänger, die die Münchener Straße kreuzen.
d. Ästhetische und gestalterische Möglichkeiten für die Attraktivierung des Barischywka-Platz.
e. Weiterführung der Münchener Straße bis zum Friedhof unter Berücksichtigung von Fahrradwegen und Parksituation.
4. Um beide Varianten gut vergleichen zu können, sollen darüber hinaus vorgelegt:
a. Kostenschätzung
b. Flächenverbrauch
c. gemessene Verkehrsbewegungen.
5. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist vor Umsetzung der Maßnahme zu überprüfen:
a. Die vorab Errichtung einer provisorischen Ampelanlage und
b. Die Freihaltung der Sichtachsen durch Errichtung von Haltverboten.
TOP 16
Beitritt zur „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ (AGFK Bayern e.v.)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Pullach setzt sich zum Ziel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ sowie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune in Bayern (AGFK) e.V. zu werden.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, als ersten Schritt dem Gemeinderat eine Aufstellung über den Sachstand zu den Aufnahmekriterien des AGFK Bayern e.V. aus Sicht der Gemeinde Pullach vorzulegen.
Abgelehnt: 8 Ja-Stimmen bei 12 Nein-Stimmen (WIP stimmt geschlossen mit NEIN)
Zechmeister: Geld (ca. 1.000 Euro pro Jahr) kann sinvoller verwendet werden
TOP 17
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
keine
TOP 18
Allgemeine Bekanntgaben
Der Beschwerde der WIP wurde vom Landratsamt nicht stattgegeben (siehe Sitzung vom 23.07.2014).
Verschiebung von Sitzungsterminen wegen Fahrt nach Pauillac:
Bauausschusssitzung vom 15.06. auf 22.06.2015
Gemeinderatssitzung vom 16.06. auf den 23.06.2015
Sitzungsende: 23.40 Uhr
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Sie ist trotzdem ohne Gewähr.