Gemeinderat 18.10.2016:
Mitschrift der WIP

Abwesend: Burges (FDP), Ptacek (SPD), Zechmeister (WIP; kommt zu TOP 4)

 

TOP 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO

 

TOP 1.1:

Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

Dr. Mayer (CSU): Der TOP 4 (Beschluss über Beteiligungsmanagement) basiert auf der Präsentation von Dr. Most als Aufsichtsratsvorsitzendem. Diese sollte noch beigefügt werden.

Die Tagesordnung wird genehmigt.

 

TOP 1.2:

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.09.2016

einstimmig genehmigt

 

TOP 2:

Bürgerfragestunde

keine Fragen

 

TOP 3:

Gemeinderatsfragestunde

Mallach (SPD) findet es erfreulich, dass die Post an neuer Stelle (Wäschereinigung in  der Johann-Bader-Str.2) wieder in Betrieb gehen soll. Können hier wenigstens Pakete abgegeben werden, wenn schon keine abgeholt werden können?

Antwort: Nach Umbauten soll ab 08.11.2016 auch eine Paketannahme hier möglich sein; Paketabholungen und Postbankdienstleistungen können ab diesem Zeitpunkt im EDEKA Simmel vorgenommen werden. Der Geldautomat, die Postfächer und die Paketstation bleiben am gewohnten Ort in der Gartenstraße.

Voit (CSU): Ist das Gebäude der ehemaligen Post zweckgebunden?

Antwort: Nein, eventuell ist eine Nutzungsänderung nötig.

Metz (WIP): Wie ist der Sachstand bezüglich der Container für die Flüchtlinge in der Margarethenstraße?

Antwort: Eventuell errichtet das Landratsamt selbst Container, die momentan noch anderweitig verwendet werden. Die Gemeinde bereitet alle Anschlüsse im Zuge des Ausbaus der Mäuseburg mit vor, so dass dann keine großen Umbaumaßnahmen stattfinden müssen.

Dr. Betz (FDP): Der TOP 5 der nichtöffentlichen Sitzung (Beteiligung der Gemende an der IEP) sollte öffentlich behandelt werden.

Antwort: Dies muss in der nichtöffentlichen Sitzung entschieden werden; Hinweis an die Öffentlichkeit: Möglicherweise folgt in der nichtöffentlichen Sitzung noch ein öffentlicher Teil.

Vennekold (WIP): Wie lange dauern die Bauarbeiten der IEP in der
Fritz-Gerlich-/Marienstraße noch? Für Fußgänger und Autos ist die Baustelle wegen des Matsches kaum passierbar.

Antwort: Die Fahrbahn wird provisorisch asphaltiert, die Gehwege werden nur im Bereich der Hauseingänge und Einfahrten befestigt, nächstes Jahr wird die gesamte Straße neu gebaut.

 

TOP 4:
Geplantes Bauvorhaben im Bereich der Heilmannstraße 53 und 55 mit oder ohne Terrassengeschoss im östlichen Bereich eines 4. Obergeschosses; Bauplanungsrechtliche Umsetzung des Baukörpers nach § 34 BauGB oder im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes

Wird die Planung aus der Konzeptstudie (Terrassengeschosshaus) zugrundegelegt, dann muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Alternativ kann nur eine niedrigere Bebauung mit weniger Wohnungen verwirklicht werden.

Dr. Most (CSU): Dem Vorschlag der Verwaltung kann zugestimmt werden.

Metz (WIP): Findet die Ausführung mit den großen Terrassen nicht geeignet für den geplanten kommunalen Wohnungsbau, deshalb Ablehnung.

Tausendfreund: Der Bauträger (Baugesellschaft des Landratsamts) bekommt die Unterlagen nur als Anregung, ein Architekt ist noch nicht beauftragt, die entsprechenden Pläne müssen dann im Bauausschuss genehmigt werden.

Dr. Betz (FDP): Ist kein Freund des Projekts, nachdem der Beschluss aber ergangen ist, ist er für eine gefällige Bebauung, also dem Entwurf entsprechend. Das ist die Grundlage für eine Zustimmung zu einer Baurechtsmehrung.

Vennekold (WIP): Eine Fertigstellung ist wohl eher für 2018 als 2017 zu erwarten. Ist der Zuschuss des Landes schon zugesichert? Kann der Gemeinderat über die zu erwartenden Baukosten (am besten per umbautem Kubikmeter) zeitnah informiert werden?

Tausendfreund: Der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn ein konkreter Bauplan vorliegt. Geht zu 99,99% von einer Förderung aus. Sobald die genauen Pläne vorliegen, können auch die tatsächlichen Kosten errechnet werden.

12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (alle Stimmen der WIP) -> Antrag angenommen

 

TOP 5:
Haushalt 2016; Deckung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben

kein Sachvortrag, keine Wortmeldungen

einstimmig angenommen

 

TOP 6:
Skatepark der Gemeinde Pullach; Schallschutztechnische Sanierung

Die hohe Lärmbelästigung, ausgelöst durch die unerwartet starke Frequentierung der neuer Skateanlage an der Margarethenstraße, führte zu massiven Beschwerden der Anlieger. Deswegen soll eine zusätzliche Lärmschutzwand, die auch als Boulderwand genutzt werden kann, erbaut werden. Diese würde die Münchener Straße, nicht aber die Margarethenstraße lärmtechnisch abschirmen. Hierfür müssten eventuell die Geräte noch mit Gummimatten gedämpft werden. Eine Kostenübersicht über die verschiedenen Maßnahmen wird verteilt. Die Gesamtsumme der Skateanlage beträgt € 187.000, hinzu kommen die Streetballanlage und die Sanierung des Fußballplatzes. Durch den Bau der Lärmschutzwand kann die Anlage baurechtlich genehmigt werden.
Die Anlage ist als Spielplatz deklariert, d.h. es muss eine Zugangskontrolle stattfinden, dass die Anlage nur von Kinder und Jugendlichen und nicht von Personen über 18 Jahren genutzt wird. Für Spielplätze gelten andere Schallschutzvorschriften als für Anlagen, die auch von Erwachsenen genutzt werden.

Müller-Klug (GRÜNE): Es ist gut, dass die Skateanlage neu gestaltet wurde. Die Schallschutzwand muss 6 m hoch sein, die Bouldergriffe dürfen bis auf
3 m Höhe angebracht werden. Wie wird der Boden gesichert? Kann die Wand mit Graffiti besprüht werden?
Antwort: Die Lärmschutzwand muss direkt an den Asphalt gebaut werden, die Boulderwand muss in 2 m Abstand zur Skateanlage aufgebaut werden. Die genaue Umsetzung ist noch in Planung.

Dr. Most (CSU): Es muss eine Güterabwägung zwischen den Interessen der Heranwachsenden und dem heftigen Protest der Anwohner getroffen werden. Ist schon untersucht worden, wie eine so hohe Schallschutzwand das Geräusch der vorbeifahrenden S-Bahn reflektiert? Die Anwohner fühlen sich vor allem gestört, weil auch nach 21:00 Uhr noch Lärmbelästigung vorhanden ist, auch wenn dann nicht mehr geskatet wird.
Antwort: Die Verwaltung muss vom Gemeinderat beauftragt werden, einen Bauantrag zu stellen. Dieser wird vom Landratsamt geprüft, vor allem auf eine nachträgliche Baugenehmigung der Skateanlage hin. Ansonsten droht nach wir vor die totale Schließung der Anlage, da sie nicht genehmigt ist.

Schramm (CSU): Der ursprüngliche Antrag sah eine Skateanlage vor, bei der die Rampen etc. größtenteils in der Erde versenkt werden. Mit dieser Lösung wäre die Lärmproblematik wahrscheinlich nicht aufgetaucht. Der Antrag wurde über fast 6 Jahre behandelt, die veranschlagte Summe von € 250.000 wurde vom Gemeinderat dann um fast die Hälfte auf € 130.000 gekürzt. Mit den ganzen Umbau- und schallschutztechnischen Maßnahmen wird eine zweitbeste Lösung nur teurer als eine beste, zuerst angedachte Lösung.

Vennekold (WIP): Am 27.10.2016 findet ein Gespräch zwischen den Bewohnern der Margarethenstraße und der Gemeindeverwaltung statt. Regt an, einen Mediator hinzuzuziehen, weil die Fronten so verhärtet sind. Möchte vor diesem Gespräch und einer eventuellen Konsenslösung keine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen und beantragt eine Vertagung des TOP 6.
Tausendfreund: Die Gemeinde muss als ersten Schritt einen Genehmigungsantrag beim Landratsamt stellen. Damit gehandelt werden kann, müssen die € 130.000 im Haushalt 2017 vorgesehen werden.

Eibeler (FDP): Stimmt dem Beschluss zu, möchte aber nach der rechtlichen Prüfung nochmals eine Grundsatzdiskussion im Rahmen des Ortsentwicklungsplans führen.
Tausendfreund: Die Verwaltung kann alternative Standorte und Konzepte prüfen.

Voit (CSU): Möchte ebenfalls mit den Bürgern sprechen, bevor ein Antrag gestellt wird.

Zechmeister (WIP): Auch mit den Anwohnern der Gistlstraße sollten Gespräche geführt werden. Plädiert dafür, dass erst das Gespräch am 27.10.2016 mit den Nachbarn geführt wird und stellt deswegen den Antrag, diesen TOP in die nächste Sitzung zu verschieben.

7 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen -> Vertagungsantrag abgelehnt

In die Beschlussvorlage wird eingefügt:
Die Auswirkung der Reflektion der Schallschutzwand nach Westen ist zu untersuchen. Die Verwaltung prüft alternative Konzepte und Standorte. Die Verwaltung bereitet einen Bauantrag vor und legt dem Gemeinderat diesen zur Abstimmung vor.

13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen

 

TOP 7:
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

keine

 

TOP 8:
Allgemeine Bekanntgaben

Seit einigen Jahren gibt es ein Projekt der Landeshauptstadt München und des Landkreises München bezüglich der Kanalisierung bzw. des Ausschlusses von Mountainbikern. Hier gibt es den Vorschlag, auf beiden Isarseiten einen Mountainbike-Trail einzurichten. Die entsprechenden Pläne können im kleinen Sitzungssaal eingesehen werden. Das Konzept soll im Gemeinderat vorgestellt werden.

 

Ende der Sitzung: ca. 21.45 Uhr
Mitschrift online: 22.25 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (BvB). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.