Gemeinderat 11.12.2018:
Mitschrift der WIP

Beginn: 19.04 Uhr

Abwesend:  Eibeler (FDP), Horak (SPD)

19 Stimmen = einstimmig

 

TOP 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO

 

TOP 1.1:

Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

Die Tagesordnung wird genehmigt.

 

TOP 1.2:

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 27.11.2018

Die Niederschrift wird mit einer kleinen Änderung bei TOP 6 (2019 statt 2018) genehmigt.

 

TOP 2:

Bürgerfragestunde

Herr Brandl: Bekennt sich als Bürger, der der 25-Mio.-Investition für die IEP zustimmt. (Und bezieht sich damit auf unsere Pressemitteilung Nr. 62.)

 

Herr Eisl (Agenda 21): Wurde die Lademöglichkeit für das Elektroauto eines Mieters der Wohnungsbaugesellschaft in der Garage mittlerweile geschaffen?
Tausendfreund (GRÜNE): Hier handelt es sich um eine interne Geschichte zwischen einem einzelnen Mieter und der Wohnungsbaugesellschaft. Die Ladesäule in der Tiefgarage kann von allen kostenfrei genutzt werden, die sich im Umweltamt dafür ein Kärtchen besorgt haben. Das ist kein Thema für eine öffentliche Gemeinderatssitzung.

 

Herr Teixeira: Für das Volksbegehren „Rettet die Bienen, Vögel und Schmetterlinge – stoppt das Artensterben!“ können sich Wahlberechtigte vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 eintragen. 10 % der bayerischen Wahlberechtigten müssen in den Rathäusern für das Volksbegehren unterschreiben, damit es zum Volksentscheid kommen kann.
Herr Teixeira bittet die Gemeinde, Öffentlichkeitsarbeit für das Volksbegehren zu machen und Sonderöffnungszeiten des Rathauses zu ermöglichen.
Tausendfreund (GRÜNE): Die Gemeinde muss sich bei Volksbegehren neutral verhalten, aber Parteien und Gruppierungen können es öffentlich unterstützen. Werbung durch die Gemeinde ist nicht möglich.
Weber (Persönlicher Referent der 1. Bürgermeisterin): Voraussichtlich werden die Öffnungszeiten wie beim letzten Bürgerbegehren sein, d.h. Mo.-Fr. 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Donnerstags bis 18 Uhr, an einem Werktag bis 20 Uhr und an einem Samstag 10–12 Uhr. Es wird geklärt, ob in den Altenheimen eine Abstimmungsmöglichkeit angeboten werden kann.
Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekanntgemacht (Isar-Anzeiger, Website).

 

TOP 3:

Gemeinderatsfragestunde

 

Stöhr (GRÜNE): Ältere Menschen und Menschen mit Rollator haben Probleme mit dem Gefälle der Rampe am Rathaus und beim Öffnen der schweren Rathaustür. Der vorhandene Türöffnungsknopf sollte deutlicher beschriftet werden. Vielleicht kann auch die Rampe verbessert werden.
Tausendfreund (GRÜNE): Der Türöffner könnte besser sichtbar gemacht werden. Die Rampe wird überprüft. Im Zweifel hilft ein Anruf an der Pforte.

 

Stöhr: Unterführung Promenadeweg: Die schöne Graffiti-Gestaltung in der Unterführung blättert ab und sieht jetzt hässlich aus. Regt Erneuerung durch eine Fachfirma an.
Tausendfreund: Vielleicht ist eine Neuauflage des Graffiti-Projekts möglich, bei der vorher eine geeignete Grundierung angebracht wird.

 

Metz (WIP): Kommt auf die bereits geteerten Gehwege am Friedhof noch eine Asphaltdecke drauf? Hier sind Mulden mit 1-2 cm Tiefe, die gefährlich sind, wenn es gefriert.
Miller (Bautechnik): Müsste bereits bereinigt sein.

 

Metz: Kann der Bericht von Herrn Mesch (Geschäftsführer der Wohungsbaugesellschaft Pullach) aus der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018 auf www.pullach.de veröffentlicht werden, so wie es auch 2017 möglich war?
Tausendfreund: Muss mit Herrn Mesch geklärt werden.

 

Vennekold (WIP): Hat gehört, dass der Weihnachtsbaum vor der Alten Kirche 2019 auf den Kirchplatz versetzt werden soll.
Tausendfreund: Eher soll der Weihnachtsbaum im Brunnen versetzt werden, nicht der Baum an der Alten Kirche. War ein Thema im Jour Fixe, es ist aber noch nichts entschieden. Der Baum vor der Alten Kirche steht nicht zur Disposition.

 

Ptacek (SPD): Sagt Dank für das neu gestimmte Klavier im Sportheim und kündigt zugleich an, dass es sicher nochmals nachgestimmt werden muss.

 

Ptacek (SPD): Seit dem Besitzerwechsel des Stromnetzes (vom Bayernwerk an die Stromnetz Pullach GmbH) gehen Stromableser in Pullach herum. Bürger sind verunsichert. Kann die Gemeinde eine Information auf der Website und im Isar-Anzeiger veröffentlichen, dass dies aufgrund des Besitzerwechsels rechtens ist?
Tausendfreund: Das ist eigentlich Sache der zum 01.01.2019 neu gegründeten Gesellschaft Stromnetz Pullach GmbH. Wird abgestimmt und veröffentlicht.

 

Zechmeister (WIP): Am Friedhof wird die Holzwand am Nebengebäude bereits wieder entfernt und erneuert. Warum?
Wundert sich, dass zwar auf dem Parkplatz und dem Weg an der Ostseite Rasengittersteine verlegt wurden, im Bereich der Wurzelseppstraße jedoch asphaltiert wurde. Sollten nicht überall Rasengittersteine verlegt werden?
Tausendfreund (GRÜNE): Pläne werden überprüft.

 

Schroeder (CSU): In den Plänen war eine asphaltierte Einfahrt in den Werkhof des Friedhofs geplant. Mitten im Weg sind mehr Lichtstelen gesetzt als geplant, so dass ein LKW nicht mehr rangieren kann.
Tausendfreund: Wird überprüft. Informiert außerdem, dass der Schaden am Tor nachgebessert wird.

 

TOP 5: Umbau und Erweiterung der Friedhofsgebäude – Urnenwände: Beschriftung der Kammerverschlussplatten 

Kammerverschlussplatten aus Nagelfluh sind für die freistehenden Urnenwände vorgesehen, für die Urnennischen in der Schaugangwand sind Kammerverschlussplatten aus Tombak (Anm. der Redaktion: Messingsorten mit >67 % Kupfer) vorgesehen. Die Beschriftung soll mit zusammenhängenden Bronzebuchstaben ausgeführt werden.
Als Vorlage für die Bronzeschriften dienen die Schrifttypen 71 und 75 der Bronzegießerei Anetsberger + Herb. Diese können in Größen von 20 bis 40 mm gewählt werden. Die Nummer 71 ist in Groß- und Kleinbuchstaben erhältlich, die Nummer 75 nur als Großbuchstaben.
 Die zusammenhängenden Wort- und Datumsgruppen werden jeweils mittels zwei bis drei Dübeln auf den Nagelfluh-Platten befestigt bzw. auf die Metallplatten aufgeschraubt.
Der hiesige Steinmetz, Herr Schneller, würde die Beschriftung der Kammerverschlussplatten übernehmen und die Kosten hierfür direkt mit den Hinterbliebenen abrechnen.
 Die Kosten für die Beschriftung belaufen sich auf 13,- € brutto je Bronzezeichen zuzüglich 10,- € Versandkosten. Den Zeitaufwand schätzt Herr Schneller für die Beschriftung einer Kammerverschlussplatte (Naturstein oder Metall) auf ca. drei bis vier Stunden. Sein Stundensatz liegt bei 64,- € netto / Stunde. Die Abrechnung würde nach Zeitaufwand erfolgen. In dem Fallbeispiel „Lisa Müller“ mit Geburts- und Sterbedatum ergäben sich somit Gesamtkosten von 653,- € brutto.

einstimmig beschlossen

 

TOP 6: Festsetzung der Abfallgebühren für die Jahre 2019/2020

Die in der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Pullach i. Isartal vom 21.01.2015, geändert durch Satzung vom 14.12.2016, festgesetzten Grund- und Leistungsgebühren werden überprüft und nach Abschluss der Überprüfung zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Die Abteilung Umwelt wird beauftragt, eine Bekanntmachung vorzubereiten, in der vorab über die Gebührenanpassung informiert wird und diese noch im Jahr 2018 zu veröffentlichen, damit eine Rückwirkung ab 01.01.2019 möglich ist.
Der Kalkulationszeitraum für die öffentlichen Abfallgebühren der Gemeinde Pullach i. Isartal beträgt zwei Jahre, sodass nach der letzten Berechnung für 2017/2018 in 2018 die neuen Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2019/2020 festzusetzen gewesen wären.
 Dem konnte aufgrund personeller Neubesetzungen in den Abteilungen Umwelt und Finanzen, welche federführend mit der Gebührenkalkulation betraut sind, 2018 nicht nachgekommen werden.
In enger Abstimmung der o.g. Fachabteilungen sowie ggf. eines externen Gutachtens werden im Januar 2019 die Vorbereitungen für die rückwirkende Festsetzung der Abfallgebühren 2019/2020 aufgenommen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Eine rückwirkende Gebührenanpassung ist zulässig, wenn kein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der aktuell gültigen Kalkulation besteht.
Die zu erstellende Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2019) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen sollen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Grund- und Leistungsgebühren sowie einer Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Pullach i. Isartal zu rechnen.

 

einstimmig beschlossen

 

TOP 7:
Ergänzung des Beschlusses vom 07.02.2017 „Bewerbung der Gemeinde Pullach um den Titel „Fair Trade Kommune“ um die Formulierung des Vereins transfair

Der Beschluss vom 07.02.2017, mit welchem die Bewerbung der Gemeinde Pullach um den Titel „Fair Trade Gemeinde“ beschlossen wurde, wird als Ziffer 3 um folgende Formulierung ergänzt:
„Die Gemeinde beschließt, an der Fairtrade-Towns-Kampagne teilzunehmen und den Titel „Fairtrade-Town“ anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade-Towns-Kampagne erfüllt werden. Bei allen Sitzungen der Ausschüsse, des Rates sowie im Büro des Bürgermeisters wird fairer Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet.“
Für den Erfolg der Auszeichnung als Fairtrade-Gemeinde ist die Aufnahme dieser Formulierung entscheidend. Bei einer Vorabprüfung der Bewerbungsunterlagen meldete der Verein transfair, dass das Bekenntnis des Rates, die vorgegeben Kriterien umzusetzen, aus dem derzeitigen Beschluss nicht klar hervorgehe. Der Prozess zur Erlangung der Auszeichnung ist weit fortgeschritten und unbedingt zu Ende zu führen. Diese entwicklungspolitische Vorreiterrolle der Gemeinde ist ein entscheidendes Signal, um die Bürgerinnen und Bürger zum Nachahmen anzuregen. Durch die Zertifizierung als Fairtrade-Kommune wird dieses Engagement weit über die Gemeindegrenzen hinaus bekannt werden und entsprechend bewusstseinsbildend wirken.
Der Grundstein zur Zertifizierung und das erste von fünf Kriterien ist ein vollständiger Ratsbeschluss mit klarer Absichtserklärung, Fairtrade-Gemeinde werden zu wollen. Dieser muss, so transfair, exakt den oben genannten Wortlaut beinhalten. Kriterium Nummer zwei ist die Gründung einer Steuerungsgruppe.

 

16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen -> angenommen

 

TOP 8:

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

keine

 

TOP 10:

Allgemeine Bekanntgaben

Am vergangenen Sonntag wurde der Bürgermeisterin ein Wunschzetteln von Schwimmkindern in Sachen Schwimmbad überreicht. Die Kinder sind sehr traurig, dass sie nun doch kein neues Schwimmbad bekommen und wollen wenigstens, dass das alte Schwimmbad erhalten wird.

 

Ende der öffentlichen Sitzung: 19.35 Uhr; Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung. Mitschrift online: 21.10 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (CS). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.

Weitere Informationen:

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