Gemeinderat 09.01.2018:
Mitschrift der WIP

Abwesend: Burges (FDP), Helmerich (SPD), Stöhr (GRÜNE)

18 Stimmen = einstimmig

Beginn: 19.30 Uhr

 

Die Anwesenden gedenken in einer Schweigeminute der verstorbenen langjährigen Gemeinderätin Hildegard Rauch.

 

TOP 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO

 

TOP 1.1:

Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

Dr. Betz (FDP): TOP 5 und TOP 6 der nichtöffentlichen Sitzung sollen öffentlich behandelt werden.

Tausendfreund: Beide TOP werden an die öffentliche Sitzung angehängt.

Die Tagesordnung wird genehmigt.

 

TOP 2:

Bürgerfragestunde

Dr. Stohrer: Möchte wissen, warum die Gemeinde in der Heilmannstraße 53/55 für kommunalen Wohnungsbau Euro 8.300/qm ausgeben will. Das sind Preise, die in München für Eigentumswohnungen gezahlt werden. Andere Gemeinde bauen wesentlich günstiger.

Tausendfreund: Der Grundstückskauf, die Bebauung und die Kostenplanung wurden im Gemeinderat beschlossen. Die Regierung von Oberbayern hat die Kosten für üblich befunden und die entsprechende Förderung zugesagt.

Dr. Stohrer: Es fällt schwer zu beurteilen, ob die Kosten angemessen sind.
Er bittet um eine detaillierte Aufstellung.

Tausendfreund: Die Regierung hat nur die Baukosten (ohne Grundstückskosten) geprüft und kommt so auf Euro 4.000/qm. Es muss besprochen werden, ob der Kostenplan von der Gemeinde veröffentlich wird.

Weber: Im Ratsinformationssystem sind die Details der Sitzung vom 26.09.2017 hintergelegt, dort findet sich auch die Kostenplanung.

Reuther: Findet die Informationspolitik der Gemeinde sehr fragwürdig, da nicht nur der Gemeinderat, sondern auch die Bürger der Gemeinde gespalten werden. Hat in München ein vergleichbares Objekt gebaut, das Euro 4.000/qm gekostet hat. Die gesamte Planung, Ausschreibung und Bauleitung hat dabei Euro 240.000 gekostet. Das steht in keinem Verhältnis zu den Beträgen, die die Gemeinde zahlt. Er regt an, sowohl das Bürger- als auch das Ratsbegehren zu stoppen, ebenso den Bau in der Heilmannstraße selbst. Das Geld kann ausgegeben werden, hierfür können aber nicht nur 22 sondern 40 Wohnungen gebaut werden. Er moniert die Missstände in der Vergabe von kommunalen Wohnungen, die nicht nur bedürftige Pullacher berücksichtigt.

Tausendfreund: Das Haus ist für bedürftige Mitbürger und anerkannte Flüchtlinge vorgesehen.

 

 

TOP 3:

Gemeinderatsfragestunde

Dr. Betz (FDP): Die Mülleimer in der Bahnhofswartehalle sind nicht ausreichend. Er bittet um die Anbringung weiterer Mülleimer.

Müller-Klug (GRÜNE): Wie ist der Stand beim Gerichtsverfahren und bei den Rechtsaufsichtsbeschwerden?

Tausendfreund: Das Landratsamt sieht keine Rechtsverstöße, auch nicht darin, dass der Bauvertrag vor der Änderung des Baurechts vergeben wurde. Ebenso ist es kein Hindernis, dass Wülleitner mit abgestimmt hat. Das Landratsamt hat keine persönliche Beteiligung gesehen. Auch dass Wülleitner sich selbst als Generalübernehmer beworben hatte, lässt keinen Schluss auf eine persönliche Beteiligung zu. Informiert darüber, dass Wülleitner im März 2017 vom Generalplaner Linsmayer als Berater für dieses Bauvorhaben beauftragt wurde.
Dass der Vertrag in nichtöffentlicher Sitzung geschlossen wurde , wurde vom Landratsamt nicht beanstandet. Die Art und Weise der Bekanntgabe des Beschlusses nach Wegfall der Nichtöffentlichkeit wurde hingegen gerügt.
Laut Landratsamt wurde nicht gegen eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung verstoßen.

Das Verwaltungsgericht hat am 11.12.2017 entschieden, dass die Gemeinde den Bau bis zur endgültigen Entscheidung nicht vorantreiben darf. Gegen diesen Beschluss wurde seitens der Gemeinde fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Mallach (SPD): Bittet um Überprüfung, ob die Induktionsschleife bei der Ampel Pater-Rupert-Mayer-/Richard-Wagner-Straße auch für Radfahrer funktioniert.

Schuster (WIP): Anscheinend wusste Müller-Klug von der Stellungname des Landratsamts. Warum wurden nicht alle Gemeinderäte zeitnah darüber informiert, so dass alle den gleichen Wissenstand haben?

Tausendfreund: Die Stellungnahme kam am späten Nachmittag, hätte Müller-Klug nicht nachgefragt, hätte sie sie in den allgemeinen Bekanntgaben veröffentlicht.

 

 

TOP 4:

Bürgerbegehren zur Heilmannstraße 53/55; Aufhebung des Beschlusses vom 17.10.2017 und Zulassung des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid

Das Verwaltungsgericht München hat am 11.12.2017 gegenüber der Gemeinde eine einstweilige Anordnung erlassen: Jegliche Maßnahme, welche der Umsetzung der beschlossenen Bebauung dient, ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des von der WIP angestrebten Bürgerbegehrens zu unterlassen. Da es das Verwaltungsgericht nach Prüfung der Sach- und Rechtslage für zulässig hält, erscheint es der Verwaltung nicht ratsam, das Klageverfahren abzuwarten, sondern der Bürgerentscheid soll möglichst zeitnah durchgeführt werden.

17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Ptacek) -> Antrag angenommen

Mallach (SPD): Gibt zu Protokoll, dass er weiterhin von der Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens überzeugt ist.

 

 

TOP 5:

Ratsbegehren zum gemeindlichen Wohnbauprojekt Heilmannstr. 53/55; hierzu auch Antrag der FDP-Fraktion vom 03.10.2017

Aufgrund der Zulassung des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid soll nun auch ein Ratsbegehren mit dem Inhalt, das Projekt weiter zu betreiben, gleichzeitig mit dem von der WIP initiierten Bürgerbegehren durchgeführt werden.

Laut Verwaltung refinanziert sich der Eigenanteil der Gemeinde an den Grundstücks- und Baukosten (das sind 70 % der veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von Euro 11,3 Mio.) durch die langfristige Erwirtschaftung von Mietverträgen.

 

Dr. Betz (FDP): Die Auffassung, dass das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig ist, kann man nur als Architekt, nicht als Jurist teilen (freundlicher Seitenhieb auf Mallachs Bemerkung am Ende von TOP 4). Freut sich, dass sein Antrag nun doch verspätet behandelt wird. Die Bürger müssen darüber entscheiden, ob das Wohnhaus gebaut werden soll und ob die Kosten angemessen sind.

Dr. Most (CSU): Das Ratsbegehren hat nur Sinn, wenn es auch ein Bürgerbegehren gibt. Weitere Verzögerungen verteuern den Bau.
Dem Bürgerbegehren muss aus Gründen der Waffengleichheit ein Ratsbegehren an die Seite gestellt werden.

Demmeler (WIP): Wurde ein Business Case für das Gebäude erstellt? Wurde der Grundstückskauf in den Kalkulationen berücksichtig? Wie lang ist die Abschreibungsfrist? Wurden Sanierungen berücksichtigt? Wie hoch ist die geplante Miete?

Tausendfreund: Bittet um sachliche Auseinandersetzung. Die Miethöhe und die Vergabekriterien werden in der Zukunft vom Gemeinderat entschieden. Das Förderprogramm des Freistaats hat Vorgaben und ist für Menschen mit geringem Einkommen und anerkannte Flüchtlinge gedacht. Der Mietpreis wird etwas über dem Neuvermietungspreis von bereits vorhandenen kommunalen Wohnungen liegen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung geht derzeit von 2% Rendite aus. Die Laufzeit muss dann von den Mietpreisen aus hochgerechnet werden.

Demmeler (WIP): In der Begründung des Ratsbegehrens steht u.a.:
„Die Refinanzierung des Eigenanteils der Gemeinde erfolgt durch die langfristige Erwirtschaftung von Mieterträgen.“ Wenn ich für 8-9 Euro/qm vermiete, muss die Gemeinde subventionieren. Wie kann da ein Überschuss erwirtschaftet werden? Großzügige Terrassengeschosse müssen in unseren Breitengraden erfahrungsgemäß regelmäßig zu hohen Kosten instandgesetzt werden. Sind diese Folgekosten schon in etwaige Berechnungen eingeflossen?

Schuster (WIP): Sieht keine Spaltung in der Gemeinde Pullach. Unterschiedliche Meinungen zur Heilmannstraße 53/55 sind kein Grund für persönliche Animositäten. Wären alle immer einer Meinung, dann gäbe es eine Einheitspartei.

Eibeler (FDP): Es ist nicht zweckmäßig, hier über Kosten und Zahlen zu diskutieren. Hier soll nur über eine formale Zulassung des Ratsbegehrens abgestimmt werden. Die Bürger müssen von beiden Seiten informiert werden, sobald beide Begehren verabschiedet wurden.

Dr. Most (CSU): Das Wort „bezahlbar“ in der Begründung bezieht sich nicht auf die Gemeinde, sondern auf die zukünftigen Mieter. Im Vergleich zum freien Mietmarkt sind Preise zwischen Euro 12/qm und Euro 15/qm durchaus bezahlbar.

Die Beschreibung des Haushaltes ist immer ein Ist-Zustand. Das wird durch die Kameralistik verursacht. Fakt ist, dass die Gemeinde ca. 50 Mio. Euro auf dem Konto hat. Welche Projekte in welcher Reihenfolge abgewickelt werden, ist Entscheidung des Gemeinderats.

Tausendfreund: Hinzu kommen die Darlehen an gemeindeeigenen Gesellschaften.

Vennekold (WIP): Wir sind nicht gegen das Ratsbegehren, sondern nur gegen die Begründung. Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Begründung des Bürgerbegehrens in allen Argumenten richtig ist. Also auch die 8,4 Mio. Euro Rücklagen. Auch die Aussage, die Kosten des Bauvorhabens würden sich auf 5 Mio. Euro belaufen, stimmen nicht. Die Grundstückskosten können nicht einfach abgezogen werden. Dann würde die neue Aussegnungshalle am Friedhof auch nur 1 Mio. Euro kosten, weil die übrigen 5 Mio. Euro bereits im Vorjahr ausgegeben wurden.

Die Zuschussförderung bezieht sich explizit auf die Gesamtkosten. Die Zuschusshöhe beträgt 30%. Eine fixe Summe von 3,347 Mio. Euro kann nicht zugesichert werden, da zum jetzigen Zeitpunkt die genauen Kosten von niemanden benannt werden können.

Tausendfreund: Der Zuschuss ist in dieser Höhe zugesagt, sollten die Baukosten sich reduzieren, würde sich auch der Zuschuss reduzieren.

Schuster (WIP): Stellt den Antrag, über die Zulassung zum Ratsbegehren und die Begründung getrennt abzustimmen.

Voit (CSU): Wünscht sich für 2018 einen klaren Haushalt, der tatsächlich als Arbeitsgrundlage dienen kann.

Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren über die Varianten der Begründung „Verwaltung“ und „Most“. Die Details sind für die Zuhörer nicht nachvollziehbar.

 

Abstimmung:

Soll ein Ratsbegehren für das Wohnbauprojekt Heilmannstraße 53/55 zur Schaffung moderner, bezahlbarer und barrierefreier Wohnungen der Gemeinde, deren Bau staatlich bezuschusst wird, durchgeführt werden?

15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen (WIP) -> Antrag angenommen

 

Abstimmung über den Wortlaut der Frage des Ratsbegehrens:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Pullach i. Isartal die Planungen für ein Gebäude mit 22 Mietwohnungen auf dem Grundstück Heilmannstraße 53/55 fortführt, dieses gemeindliche Wohngebäude errichtet und dabei den bereits zugesagten staatlichen Zuschuss in Höhe von 3,347 Mio. Euro in Anspruch nimmt?

13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (WIP) -> Antrag angenommen

 

Abstimmung über die Begründung zum Ratsbegehren:

13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (WIP) -> Antrag angenommen

 

Demmeler: Gibt zu Protokoll, dass er grundsätzlich für ein Ratsgehren ist, ist aber mit der Fragestellung nicht einverstanden.

 

Top 6:

Bürgerentscheid; Bestimmung des Abstimmungstermins

Gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Montaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen.

Der Abstimmungstermin wird auf Sonntag, den 25.02.2018 festgelegt.

einstimmig

 

TOP 7:

Bürgerentscheid; Gestaltung des Stimmzettels, Festlegung der Kurzbezeichnungen und der Stichfrage

Für die Abstimmung ist ein Stimmzettel zu erstellen. Auf diesem muss sowohl die konkrete mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage für den Bürgerentscheid und das Ratsbegehren sowie eine Stichfrage enthalten sein.

 

Dr. Most (CSU): Findet die Formulierung „Schaffung moderner, bezahlbarer und barrierefreier Wohnungen der Gemeinde, deren Bau staatlich bezuschusst wird“ genauso ungenau wie „für den Erhalt des Grundstücks Heilmannstr. 53/55 als Vorratsfläche und für die Verschiebung der geplanten Bebauung zugunsten der Baumaßnahmen Schulen, Schwimmbad und Bürgerhaus.“ Er ist dafür, beide Texte zu streichen.

Zechmeister (WIP): Die Begründung war so auf den Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren und sollte unbedingt stehen bleiben. Die Frage des Ratsbegehrens ist wesentlich länger als die des Bürgerbegehrens. Hier herrscht Ungleichheit.

Schuster (WIP): Die Erklärung ist integraler Bestandteil der Fragestellung des Bürgerbegehrens. Die Initiatoren können nichts mehr ändern. Das Ratsbegehren kann noch jederzeit geändert werden. Es wäre nur fair, den einleitenden Satz jeweils stehen zu lassen.

Dr. Betz (FDP): Stimmt Schuster zu. Findet den Stimmzettel unverständlich.

Tausendfreund: Es gibt Erläuterungen zum Stimmzettel.

Ptacek: Ist für abgespeckten Stimmzettel, also ohne Begründung.

 

Abstimmung über Änderungsvorschlag Most: Stimmzettel ohne Kurzbeschreibung

13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen

Vennekold gibt zu Protokoll: In der Begründung wird formuliert
“ … der staatliche Zuschuss in Höhe von 3,347 Mio. Euro wird in Anspruch genommen.“ Dies ist eine nicht korrekte Formulierung. Es müsste heissen
„ist vorgesehen“.

Die anwesenden Vertreterinnen des Bürgerbegehrens Christine Salfer und Beate von Bergwelt erklären sich damit einverstanden, dass in der Begründung die Zeile „Die Fraktion der WIP unterstützt das Bürgerbegehren.“ ergänzt wird.

Salfer rügt, dass der einführende Satz vom Stimmzettel gestrichen wurde, ohne die Vertreter des Bürgerbegehrens zu fragen. An der Formulierung des Bürgerbegehrens dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden, wohingegen beim Ratsbegehren zeitnah an jedem Halbsatz gefeilt werden kann.

 

Top 8:

Bürgerentscheid; Abstimmungsbenachrichtigung mit gleichzeitiger Zuleitung der Abstimmungsunterlagen

Alle Abstimmungsunterlagen (Stimmzettel, Begründung, Unterlagen zur Briefwahl) sollen zusammen versandt werden. So haben die Bürger die Möglichkeit ohne Antrag an der Briefwahl teilzunehmen. Der zeitliche Aufwand für die Gemeinde ist geringer, nach den Erfahrungen in anderen Gemeinden kann so auch eine höhere Abstimmungsbeteiligung erreicht werden.

einstimmig

 

Top 9:

Bürgerentscheid; Anwendung von Vorschriften des Kommunalen Wahlrechts beim Verfahren

Die Durchführung von Bürgerentscheiden soll entsprechend den Vorschriften nach dem Kommunalwahlrecht durchgeführt werden.

einstimmig

 

TOP 10:

Bürgerentscheid; Berufung der Abstimmungsleitung und der Stellvertretung

Als Abstimmungsleiterin wird Bürgermeisterin Tausendfreund, als stellvertetende Abstimmungsleiterin Karin Meißner bestellt.
In den Abstimmungsausschuss werden außerdem jeweils ein Mitglied der Fraktionen von CSU, FDP, SPD und WIP berufen. Diese werden von den Fraktionssprechern vorgeschlagen.

CSU: Dr. Mayer, Stellvertreter: Schröder

FDP: Dr. Betz, Stellvertreter: Eibeler

SPD: Ptacek, Stellvertreter: Mallach

WIP: Vennekold, Stellvertreter: Metz

einstimmig

 

Top 11:

Bestellung von Frau Carolin David zur Standesbeamtin

Im Pullacher Standesamt herrscht derzeit ein Personalengpass.
Bis Frau Fröhlich die entsprechenden Lehrgänge und Prüfungen zur Standesbeamtin absolviert hat, ist Frau Rhode die einzige Standesbeamtin. Frau David hat sich bereit erklärt, erneut als Standesbeamtin zur Verfügung zu stehen, bis Frau Fröhlich zur Standesbeamtin bestellt ist.

einstimmig

 

TOP 12:

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

keine

 

TOP 13:

Allgemeine Bekanntgaben

keine

 

TOP 14 (ursprünglich TOP 5 der nichtöffentlichen Sitzung):

Personalangelegenheiten; Bewilligung einer Stelle in Vorgriff auf den Stellenplan 2018 im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Es handelt sich um eine Stelle im Standesamt.

Dr. Betz (FDP): Möchte die Stelle auf ein oder zwei Jahre befristen, der Stellenplan soll nicht ständig geändert werden.

Zechmeister (WIP): Die Stelle muss befristet sein, eine Stellenmehrung ist nicht vorgesehen. Keine andere Kommune im Landkreis hat 4 Standesbeamte.

Grasse (GRÜNE): Möchte den Antrag wie von der Gemeinde vorgeschlagen umsetzen. Eine Befristung macht es schwieriger, gutes Personal zu finden.

Dr. Most (CSU): Hält es für schwer, hier eine Diskussion zu führen, da einige Punkte in der Begründung auf jeden Fall nichtöffentlich sind. Aus Gründen, die er nicht aufführen kann, ist er gegen eine Befristung.

Metz (WIP): Möchte nichtöffentlich weiter diskutieren.

Ptacek (SPD): Die Fluktuation im Rathaus ist so hoch, dass er keine Schwierigkeit mit einer unbefristeten Stelle hat.

Eibeler (FDP): Stellt Vertagungsantrag, möchte erst den Stellenplan verabschieden.

Abstimmung:
2 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen -> Vertagungsantrag abgelehnt

Abstimmung über Ausschluss der Öffentlichkeit:

12 Nein-Stimmen, 6 Ja-Stimmen -> Antrag abgelehnt

Zechmeister (WIP): Weist darauf hin, das der Antrag der Verwaltung auf eine befristete Stelle lautet.

Tausendfreund: In weiteren Gesprächen wurde es als sinnvoller erachtet, die Stelle unbefristet zu gestalten.

Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen

Dr. Betz (FDP), Eibeler (FDP), Voit (CSU), Vennekold, Schuster, Demmeler, Metz, Zeichmeister (5x WIP): Geben zu Protokoll, dass sie gegen eine unbefristete Stelle gestimmt haben.

 

TOP 15 (ursprünglich TOP 6 der nichtöffentlichen Sitzung)

Personalangelegenheiten: Bewilligung einer 0,5 Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 im Bereich Haupt- und Personalverwaltung

Es sind viele Überstunden aufgelaufen, der Personalrat hat sogar für eine ganze Stelle plädiert.

Dr. Betz (FDP): Wir müssen schauen, wo das Geld bleibt. Es können nicht alle paar Monate zusätzliche Planstellen geschaffen werden. Ist die Situation tatsächlich so angespannt, warum wurde dies dann bei der Stellenplanung nicht berücksichtigt? Es geht ja nicht um Neueinstellungen, sondern um Schaffung neuer Stellen.

Eisenmann (Personalrat): Die halbe Stelle war seit 2015 immer wieder im Stellenplan, wurde aber wiederholt abgelehnt. Eigentlich ist eine Vollzeitstelle nötig.

Zechmeister (WIP): Sieht Notwendigkeit einer Stellenmehrung, plädiert aber für die halbe Stelle, bis die Organisationsuntersuchung im Rathaus abgeschlossen ist.

 

Änderungsantrag Mallach (SPD): Möchte eine Vollzeitstelle.

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen -> Antrag abgelehnt

 

Abstimmung über 0,5 Stelle:

16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen

 

Dr. Betz (FDP) gibt zu Protokoll, dass er keiner Planstelle außerhalb der Haushaltsberatungen zustimmen kann.

 

 
Ende der öffentlichen Sitzung: ca. 22.00 Uhr; Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung. Mitschrift online: 23.50 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (BvB). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.

 

 

 

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