An alle Unterstützerinnen und Unterstützer des Bürgerbegehrens
und an alle, die sich fragen, warum die WIP entschlossen und unbeirrt den Bürgerentscheid zum Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 durchsetzt.
Vorab eine wichtige Klarstellung:
Auch wenn Sie es im Münchner Merkur und in der Süddeutschen Zeitung mehrmals gelesen haben: Hier werden keine Sozialwohnungen geplant. Das ist schlichtweg falsch.
Hier werden ausschließlich überdurchschnittlich ausgestattete kommunale Wohnungen mit Fußbodenheizung, Parkett, Holz-Aluminium-Fenstern und beheizbaren Handtuchhaltern geplant, in terrassenförmiger Bauweise. Voraussichtliche Kaltmiete: 18 Euro/qm.
Wir haben die damit befassten Journalisten darauf hingewiesen und darum gebeten, in diesem Zusammenhang nicht mehr von Sozialwohnungen zu schreiben und ausgewogen zu berichten.
Voraussichtlich am Sonntag, 25. Februar 2018 wird es zum Bürgerentscheid über das kommunale Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 kommen. Mehr als 700 wahlberechtigte Pullacherinnen und Pullacher haben diesen Bürgerentscheid gefordert.
Niemals hätten wir uns träumen lassen, dass der Gemeinderat mehrheitlich einem inhaltlich und formal korrekten Bürgerbegehren aus Angst vor einem nicht wunschgemäßen Ergebnis die Zulassung verweigert.
So kam es aber und so wurde es leider notwendig, das Verwaltungsgericht München zur Prüfung einzuschalten. Dessen Entscheidung gab dem Bürgerbegehren vollumfänglich Recht. Dass die Gemeinde Pullach auch diesen Beschluss gerichtlich anficht, ist uns völlig unbegreiflich.
Seit dem Gerichtsverfahren wissen wir:
- Zunächst sollte hier eine Unterbringung für minderjährige Flüchtlinge gebaut werden. Nach Verschleppung dieses Projekts entstand die Planung für ein fünfstöckiges Wohngebäude mit 22 „günstigen und bezahlbaren Wohnungen“ ebenfalls, aber nicht ausschließlich zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge.
Vom Gemeinderat wurde ursprünglich mit den Stimmen der WIP, der CSU und der FDP beschlossen, auf diesem Grundstück zwei bis drei Holzhäuser in Ständerbauweise von einem Investor bauen zu lassen. Dieser sollte die Unterkünfte für einen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die damals noch in der Burg Schwaneck untergebracht waren, für 10 Jahre betreiben. Danach hätte der Gemeinde das Grundstück wieder zur Verfügung gestanden. In den Ausschreibungsunterlagen wurde allerdings suggeriert, dass das alte Doppelhaus an der Heilmannstraße bestehen bleiben sollte. Das restliche Grundstück war zu klein für mehrere solcher Holzhäuser, es hätte nur eines erbaut werden können. Das war für die potentiellen Investoren wirtschaftlich nicht rentabel, deshalb gaben sie kein Angebot ab
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- In einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung, in der man zu Unrecht die Öffentlichkeit ausschloss und die entscheidende Stimme von dem Gemeinderat kam, der das Konzept dieses Gebäudes als Architekt geplant hatte, wurde der Auftrag an eine Baugesellschaft vergeben, wonach die Gemeinde das volle Kostenrisiko trägt und auf alle Baukosten zusätzlich 10% Aufschlag zahlt.
Im August 2016 (also lange vor der gültigen Bebauungsplanänderung) wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung die Baugesellschaft München Land mit der Errichtung des Wohngebäudes beauftragt.
Diese Entscheidung ging sehr knapp aus: 11 zu 10 Stimmen. Gemeinderatsmitglied Wülleitner, der die Planung für das Haus erstellt hat, war nicht nur bei der Beratung dabei, sondern stimmte auch für das Vorhaben. Da er an dem Projekt persönlich beteiligt war und heute immer noch ist, hätte Herr Wülleitner nach den klaren gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung nicht mitwirken dürfen und den Raum verlassen müssen. Wäre er dieser gesetzlichen Regelung gefolgt, wäre der Beschluss über das Bauvorhaben abgelehnt und der Bauvertrag nicht geschlossen worden. Dieser Beschluss des Gemeinderats ist somit rechtswidrig und damit unwirksam. Die Beauftragung des Bauvorhabens erfolgte somit ohne einen notwendigen wirksamen Gemeinderatsbeschluss.
Die Baugesellschaft München Land gehört den Kommunen des Landkreises München. Sie tritt hier als Generalübernehmer auf. Normalerweise werden solche Verträge abgeschlossen, um die Kosten zu fixieren. Der Generalübernehmer bietet an, ein Haus zu einem bestimmten Preis zu erbauen. Kann er dies günstiger als vorgesehen bewerkstelligen, werden die eingesparten Kosten seinem Gewinn zugeschlagen.
Wird der Bau teurer, trägt der Generalübernehmer das Kostenrisiko.
Hier hat die Baugesellschaft jedoch das Kostenrisiko nicht übernommen. Die Gemeinde zahlt jeden Euro der tatsächlich entstehenden Baukosten. Selbst wenn die Baukosten wieder einmal explodieren – man denke nur an unsere neue Aussegnungshalle in Pullach, den Flughafen Berlin, den Bahnhof in Stuttgart oder die Elbphilharmonie in Hamburg. Für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung wird ein externes Architekturbüro beauftragt. Dieses erledigt alle planerischen Aufgaben und sucht die Unternehmen aus. Trotzdem bekommt die Baugesellschaft München Land als Generalübernehmer zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 10% der tatsächlich entstandenen Baukosten – und zwar ohne eine eigentliche Leistung, ohne ein Kostenrisiko oder ein finanzielles Risiko, nur fürs „durchlaufen lassen“. Die Gemeinde zahlt ja alles. Und noch 10% drauf. Das ist sehr ungewöhnlich – so auch vom Rechtsanwalt der Gemeinde in einem offiziellen Gutachten festgehalten – und in jedem Fall nicht marktgerecht. Bei den jetzt veranschlagten Baukosten sind dies rund
€ 800.000,–. Eine Menge Geld für keine echte Gegenleistung.
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- Zu diesem Zeitpunkt gab es für dieses Gebäude das notwendige Baurecht noch gar nicht. Der entsprechende Bebauungsplan wurde erst 14 Monate später verabschiedet.
- Das Vorhaben kostet bei rund 1.350 qm Wohnfläche jetzt mindestens € 11,2 Millionen. Das sind gut € 8.300/qm, ein Preis für Luxuswohnungen, wie ein Blick in die Zeitungen zeigt. Die Ausstattung der geplanten Wohnungen ist auch vergleichsweise luxuriös.
Sämtliche 22 Wohnungen sollen barrierefrei erbaut werden – nicht nur sinnvollerweise die im Erdgeschoss. Das bedeutet 22 bodengleiche Duschwannen. Wer schon einmal ein Badezimmer renoviert hat, weiß genau, dass diese nicht nur viel teurer sind, sondern auch der Einbau viel aufwändiger als bei normalen Duschen ist. Außerdem sind alle Wohnungen mit Fußbodenheizung und Parkett ausgestattet. Die Fenster sollen eine Aluminium-Holz Verbindung sein – auch das die momentan teuerste Marktvariante eines Fensters. Alle Bäder erhalten beheizbare Handtuchhalter. Die großen Terrassen werden bepflanzt.
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- Die Miete muss bei diesen Baukosten reell bei über € 18/qm kalt liegen. Sollen das Wohnungen für die viel zitierten Erzieherinnen, Altenpfleger und Krankenschwestern sein? Im Landkreis baut man sonst mit weniger Luxus für knapp über € 4.000/qm.
- Das Verwaltungsgericht hat außerdem bestätigt, dass laut gültigem Gemeindehaushalt die Rücklagen Pullachs Ende 2017 bei nur noch € 8 Millionen liegen. Unsere Rücklagen sind somit seit 2014 um ca. € 50 Millionen geschrumpft.
Als Reserven für die teuren Großprojekte Schwimmbad, Schulen und Bürgerhaus reichen sie also bei weitem nicht mehr.
Mit Beginn der aktuellen Gemeinderatsperiode 2014 betrugen die IST-Rücklagen der Gemeinde € 62,26 Mio. Im aktuell gültigen Haushaltsplan 2017 belaufen sich die Rücklagen auf € 8 Mio. Dies bestätigt nun auch das Verwaltungsgericht, indem es dies als keine unzutreffende Tatsache darstellt.
Wenn die Bürgermeisterin in der Bürgerversammlung von ca. € 50 Mio. Rücklagen gegen Ende 2017 sprach, ist dies zweifelsohne eine geschönte Darstellung. Denn die Finanzen der Gemeinde begründen eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung, also eine Addierung der einzelnen Guthaben auf den jeweiligen Bankkonten. Diese können – so auch das Verwaltungsgericht – faktisch zum Jahresende durchaus höher ausfallen, wenn sich die Steuereinnahmen im laufenden Jahr besser entwickeln als prognostiziert oder aber die Ausgaben niedriger ausfallen als geplant. Die angeblichen € 50 Mio. Rücklagen der Bürgermeisterin beinhalten noch nicht realisierte, aber bereits beschlossene Maßnahmen und fälschlicherweise auch Darlehen an die VBS, IEP und die Wohnungsbaugesellschaft im zweistelligen Millionenbereich. Leider sind die hohen Investitionen von über € 20 Mio. für den Schwimmbadneubau und von ca. € 45 Mio. für den Umbau der Schulen in den Haushaltsplänen der Gemeinde und den Zahlen der Bürgermeisterin noch nicht berücksichtigt, aber im aktuellen Orts- und Entwicklungsplan bereits fest verankert. Die Summe von über € 65 Mio. kann die Gemeinde aus heutiger Sicht ohne Schuldenaufnahme nicht mehr stemmen!
Deshalb wollen wir mit dem Bürgerbegehren eine Priorisierung der Investitionsvorhaben Richtung Schwimmbad und Schulen und erst danach den Wohnungsbau in der Heilmannstraße umsetzen. Dies zudem gerade die Wohnungsbaugesellschaft Pullach in der Hans-Keis-Straße einundzwanzig neue kommunale Wohnungen errichten lässt. Dadurch haben wir weiteren Wohnraum neben den bereits bestehenden 565 kommunalen Wohnungen geschaffen und sind unserer sozialen Aufgabe mehr als gerecht geworden.
Jetzt gilt es, für unsere jungen Familien und Kinder in Pullach zeitgemäße und moderne Schulräume zur Verfügung zu stellen und das marode Schwimmbad durch einen Neubau zu ersetzen. Dies sollten die Hauptaufgaben der Gemeinde Pullach in nächster Zukunft sein.
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- Zu einer Verschuldung Pullachs sagen wir ganz klar: NEIN! Das muss bei vorausschauender Planung nicht sein.
Stimmen Sie für das Bürgerbegehren! Und damit
für eine Priorisierung der Investitionsvorhaben Schwimmbad und Schulen,
für zeitgemäße und moderne Schulen für unsere Kinder und Jugendlichen,
für einen zügigen Neubau des Schwimmbads
– und das Ganze mit vorausschauender Planung und ohne Verschuldung!