Kategorie: Aktuelles

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Informationsveranstaltung

Mehr als 200 Pullacherinnen und Pullacher nutzten die Gelegenheit, sich bei der von WIP initiierten Informationsveranstaltung über die unterschiedlichen Auffassungen der Vertreter des Ratsbegehrens und des Bürgerbegehrens zu informieren. Fragen wurden gestellt und – nicht immer zufriedenstellende – Antworten gegeben. Souverän führte Dietmar Gaiser, sturmerprobt aus Hunderten Sendungen „Jetz red‘ i“, durch den Abend und lobte die Pullacherinnen und Pullacher für ihre politische Debattenkultur. Für das Ratsbegehren erläuterten Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund und FDP-Gemeinderat Dr. Alexander Betz Zahlen und Absichten. Die Argumente des Bürgerbegehrens erläuterten der 1. Vorsitzende der WIP und Finanzreferent Reinhard Vennekold sowie Christine Salfer (WIP) als Vertreterin. Versöhnlich formulierte Dr. Betz (FDP), ein Bürgerentscheid sei „eine Sternstunde der Demokratie“. Dem schließen wir uns an und bitten Sie: Informieren Sie sich, bilden Sie sich Ihre Meinung und stimmen Sie ab!

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Bürgerentscheid – eine Entscheidung über Prioritäten im Pullacher Haushalt

Liebe Pullacherinnen und Pullacher, wir möchten vernünftig und sorgsam mit Ihren Steuern umgehen und eine Verschuldung unserer Gemeinde mit vorausschauender Planung und den richtigen Prioritäten verhindern.

Unsere Prioritäten sind: Schwimmbad, Schulen, Bürgerhaus

In nächster Zukunft muss das Pullacher Schwimmbad neu gebaut werden, hierfür werden mindestens 25 Mio. Euro benötigt. Die Sache eilt, das alte Schwimmbad kann wegen akuter technischer Probleme nicht mehr lange betrieben werden.

Schon seit Anfang der 2000er Jahre ist klar, dass unsere Grund- und Mittelschule nicht mehr den heutigen schulischen Bedürfnissen entsprechen. Wie viele Generationen von Pullacher Schulkindern sollen noch in unzureichenden Gruppenräumen und zu kleinen Klassenzimmern unterrichtet werden? Für eine entsprechende Renovierung der beiden Schulen sind mindestens 40-45 Mio. Euro veranschlagt.

Und unser Bürgerhaus? Der Brandschutz muss den neuen Vorschriften angepasst werden, das Dach ist undicht. Wollen wir warten, bis wir es schließen müssen, weil es reinregnet und die Sicherheit der Besucher nicht mehr gewährleistet ist? Für diese Instandsetzungen benötigen wir mindestens 8 Mio. Euro.

Weil diese drei Maßnahmen für uns als Gemeinde eine außerordentliche finanzielle Herausforderung darstellen, wollen wir die ohnehin schon stark geschrumpften Rücklagen nicht noch weiter angreifen und die Baumaßnahme Heilmannstraße zurückstellen. Unser Ziel ist es, eine Verschuldung der Gemeinde Pullach i. Isartal zu vermeiden und zwar mit den richtigen Prioritäten und vorausschauender Planung.

Deshalb können Sie nun am 25. Februar 2018 darüber entscheiden, ob wir das Grundstück Heilmannstr. 53/55 als Vorratsfläche erhalten und die geplante Bebauung zugunsten der Baumaßnahmen Schulen, Schwimmbad und Bürgerhaus verschieben. Lesen Sie hier mehr.

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Fakten zum Bürgerbegehren

An alle Unterstützerinnen und Unterstützer des Bürgerbegehrens
und an alle, die sich fragen, warum die WIP entschlossen und unbeirrt den Bürgerentscheid zum Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 durchsetzt.

Vorab eine wichtige Klarstellung:
Auch wenn Sie es im Münchner Merkur und in der Süddeutschen Zeitung mehrmals gelesen haben: Hier werden keine Sozialwohnungen geplant. Das ist schlichtweg falsch.
Hier werden ausschließlich überdurchschnittlich ausgestattete kommunale Wohnungen mit Fußbodenheizung, Parkett, Holz-Aluminium-Fenstern und beheizbaren Handtuchhaltern geplant, in terrassenförmiger Bauweise. Voraussichtliche Kaltmiete: 18 Euro/qm.
Wir haben die damit befassten Journalisten darauf hingewiesen und darum gebeten, in diesem Zusammenhang nicht mehr von Sozialwohnungen zu schreiben und ausgewogen zu berichten.

Voraussichtlich am Sonntag, 25. Februar 2018 wird es zum Bürgerentscheid über das kommunale Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 kommen. Mehr als 700 wahlberechtigte Pullacherinnen und Pullacher haben diesen Bürgerentscheid gefordert.
Niemals hätten wir uns träumen lassen, dass der Gemeinderat mehrheitlich einem inhaltlich und formal korrekten Bürger­­­begeh­ren aus Angst vor einem nicht wunschgemäßen Ergebnis die Zulassung verweigert.
So kam es aber und so wurde es leider notwendig, das Verwaltungsgericht München zur Prüfung einzuschalten. Dessen Entscheidung gab dem Bürgerbegehren vollumfänglich Recht. Dass die Gemeinde Pullach auch diesen Beschluss gerichtlich anficht, ist uns völlig unbegreiflich.

Seit dem Gerichtsverfahren wissen wir:

  • Zunächst sollte hier eine Unterbringung für minderjährige Flüchtlinge gebaut werden. Nach Verschleppung dieses Projekts entstand die Planung für ein fünfstöckiges Wohngebäude mit 22 „günstigen und bezahlbaren Wohnungen“ ebenfalls, aber nicht ausschließlich zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge.
  • In einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung, in der man zu Unrecht die Öffentlichkeit ausschloss und die entscheidende Stimme von dem Gemeinderat kam, der das Konzept dieses Gebäudes als Architekt geplant hatte, wurde der Auftrag an eine Baugesellschaft vergeben, wonach die Gemeinde das volle Kostenrisiko trägt und auf alle Baukosten zusätzlich 10% Aufschlag zahlt.
  • Zu diesem Zeitpunkt gab es für dieses Gebäude das notwendige Baurecht noch gar nicht. Der entsprechende Bebauungsplan wurde erst 14 Monate später verabschiedet.
  • Das Vorhaben kostet bei rund 1.350 qm Wohnfläche jetzt mindestens € 11,2 Millionen. Das sind gut € 8.300/qm, ein Preis für Luxuswohnungen, wie ein Blick in die Zeitungen zeigt. Die Ausstattung der geplanten Wohnungen ist auch vergleichsweise luxuriös.
  • Die Miete muss bei diesen Baukosten reell bei über € 18/qm kalt liegen. Sollen das Wohnungen für die viel zitierten Erzieherinnen, Altenpfleger und Krankenschwestern sein? Im Landkreis baut man sonst mit weniger Luxus für knapp über € 4.000/qm.
  • Das Verwaltungsgericht hat außerdem bestätigt, dass laut gültigem Gemeindehaushalt die Rücklagen Pullachs Ende 2017 bei nur noch € 8 Millionen liegen. Unsere Rücklagen sind somit seit 2014 um ca. € 50 Millionen geschrumpft.
    Als Reserven für die teuren Großprojekte Schwimmbad, Schulen und Bürgerhaus reichen sie also bei weitem nicht mehr.

  • Zu einer Verschuldung Pullachs sagen wir ganz klar: NEIN! Das muss bei vorausschauender Planung nicht sein.

Stimmen Sie für das Bürgerbegehren! Und damit
für eine Priorisierung der Investitionsvorhaben Schwimmbad und Schulen,
für zeitgemäße und moderne Schulen für unsere Kinder und Jugendlichen,
für einen zügigen Neubau des Schwimmbads
– und das Ganze mit vorausschauender Planung und ohne Verschuldung!

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Gemeinde akzeptiert Entscheidung des Gerichts nicht

Offensichtlich zeigt sich die Gemeinde Pullach in der Frage der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Bebauung des Grundstücks Heilmannstraße 53/55 uneinsichtig:

Gegen die eindeutige und ausführlich begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 11.12.2017 hat die Gemeinde Pullach Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Auch wenn das Verfahren nun in die 2. Instanz geht, bleibt die Anordnung des Verwaltungsgerichts bestehen, keine weiteren Maßnahmen für den Bau durchzuführen.

Wir verstehen nicht, warum angesichts der klaren Einschätzung sowohl des Landratsamts München als auch des Verwaltungsgerichts München die Streiterei vor Gericht weitergehen muss. Die WIP hat bereits beantragt, die Beschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen.

Wir erinnern daran, dass die Bürgermeisterin als Reaktion auf die eingereichten Unterschriften ein anwaltliches Gutachten beauftragt hat anstatt die Willensäußerung der Bürgerinnen und Bürger als Auftrag anzunehmen.

Müssen Bürger, die sich der Instrumente der direkten Demokratie bedienen, bekämpft werden?

Es bleibt uns völlig unverständlich, dass die Gemeinde auf ein formal und inhaltlich korrektes Bürgerbegehren mit juristischen Maßnahmen reagiert und sich weder dem Gutachten ihrer eigenen Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt München) noch dem Beschluss des Verwaltungsgerichts München beugt.