Pressemitteilung Nr. 100:
Der Verkauf des Huther-Hauses, Teil 2 zur Entscheidung am 27.07.2021
Wir berichteten über den geplanten Verkauf des Huther-Hauses in unserem Artikel vom 24.05.2021.
Warum wird nun öffentlich diskutiert, ob das Gebäude seitens der Gemeinde verkauft werden soll? Den Stein ins Rollen brachte der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung, in der der Beschluss über den Verkauf ausgesetzt worden ist, damit nun nochmals grundsätzlich Verkauf JA/NEIN öffentlich debattiert werden soll.
Bekannterweise steht das Haus unter Denkmalschutz und ist stark sanierungsbedürftig. Auch wenn von verschiedenen Seiten immer wieder gegen einen Verkauf interveniert worden ist (siehe diverse Leserbriefe und Artikel im Isar-Anzeiger), sprechen die reinen Fakten eine andere Sprache (aus der Gemeindrats-Vorlage: „Auch eine sonstige öffentliche Nutzung, z.B. Heimatmuseum, Trauzimmer oder Hort scheidet nach Maßgabe diverser Gutachten aus. Problematisch ist insbesondere die geringe Deckenhöhe (ca. 1,90 m)“.
Warum sollte die Gemeinde das Objekt behalten? Die ursprünglich angedachte Nutzung ist nicht durchführbar, und eine andere Verwendung untersagt der Denkmalschutz schon allein wegen der fest geschriebenen Nutzung: Diese lautet: Eine Wohneinheit mit einer Gewerbeeinheit. Alles andere kommt nicht in Betracht bzw. wird nicht genehmigt.
Darüberhinaus muss man sich als Steuerzahler fragen, ob die Gemeinde mit ihren Steuereinnahmen eine kostenspielige Sanierung ohne jegliches Konzept forcieren soll, wenn doch als hauptumfängliche Aufgabe der Gemeinde die Daseinsvorsorge festgeschrieben ist. Dieses Objekt hat jedoch rein gar nichts mit Daseinvorsorge zu tun. Zudem sieht man ein paar Hausnummern weiter (Habenschadenstr. 14), wie es im konkreten Fall mit der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes durch die Gemeinde vorangeht: ein Gerüst seit etlichen Jahren und eine „never ending story“ …
Ganz große Bedenken haben wir bei einem Verkauf an sog. Immobilienverwerter, die ohne Rücksicht auf Denkmalschutz und festgeschriebene Nutzung Luxus-Eigentumswohnungen planen, die dann meistbietend veräußert werden sollen. Da gehen wir von der WIP nicht mit.
Wir wollen einen Erhalt des Gebäudes so wie es jetzt genutzt wird, verbunden mit einer angepassten und notwendigen Sanierung in Absprache mit dem Denkmalschutz. Weiterhin sollen die Interessen der Gemeinde durch ein notarielles Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde Pullach i. Isartal bei einem künftigen Wiederverkauf gesichert werden. Geeignete Interessenten gibt es: In einem Zeitungsartikel des Münchner Merkur vom 17.05.2021 wird das Kaufinteresse der Eltern der bisherigen Mieterin zum Ausdruck gebracht. Diese gehören sicherlich nicht zu den vielen gefürchteten „Immobilienheuschrecken“.
Schreiben Sie uns gerne Ihre Meinung unter kontakt@wirinpullach.de, denn wir machen Politik von uns, mit uns und für uns.
Ihr Reinhard Vennekold
1. Vorsitzender der WIP – Wir in Pullach e.V.