Gemeinderat 08.05.2018:
Mitschrift der WIP
Beginn: 19.30 Uhr
Abwesend: Dr. Betz (FDP), Metz (WIP)
19 Stimmen = einstimmig
TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO
TOP 1.1:
Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung
Die Tagesordnung wird genehmigt.
TOP 1.2:
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17.04.2018 und der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses vom 24.04.2018
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung wird genehmigt, die Niederschrift des Sozialausschusses wurde noch nicht versandt.
TOP 2:
Bürgerfragestunde
Herr Gehring: Wenn Autos in der Erlenstraße mit einem Rad auf dem Gehweg parken, erhalten die Halter einen Strafzettel. In der Ulmenstraße wird grundsätzlich auf dem Gehweg geparkt. Er bittet um eindeutige Beschilderung und Anweisung an die Kommunale Verkehrsüberwachung.
Tausendfreund: Das Gehwegparken ist grundsätzlich verboten, auch in der Ulmenstraße.
Weiß (Bauverwaltung): Es gibt unterschiedliche Auffassungen der Kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizei. Auf die Polizei kann kein Einfluss genommen werden.
TOP 3:
Gemeinderatsfragestunde
Anwort auf eine offene Frage aus der letzten Sitzung: Die Gemeinde verkauft keine E-Mail-Adressen.
Zechmeister (WIP): Wird als Vereinsreferentin immer wieder auf das Schwimmbad angesprochen. Es stehen erst 2021 Gelder im Haushalt. Wie ist der Sachstand?
Tausendfreund: Die steuerliche Abklärung läuft noch; Direkte Anwohner haben bereits signalisiert, dass sie gegen einen Bebauungsplan vorgehen werden, es ist also von einem Rechtsstreit auszugehen. Der Lärmschutz muss von Anfang an mit geprüft werden.
Kotzur (Bautechnik): Sobald der steuerliche Sachverhalt geklärt ist, soll ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der Rahmenbedingungen für einen Architektenwettbewerb beauftragt werden.
Zechmeister (WIP): Gibt es einen Zeitrahmen?
Tausendfreund: Es liegen Stellungnahmen von zwei Steuerberatern vor, die in der Verwaltung bearbeitet werden, der Gemeinderat wird informiert.
Ptacek (SPD): Für Veranstaltungen im Bürgerhaus müssen Pullacher Vereine zukünftig eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen. Ist es zutreffend, dass diese Vorgabe aus dem Kulturamt der Gemeinde kommt?
Tausendfreund: Es gibt keine Vorgabe, eine rechtliche Beratung hat aber ergeben, dass eine Veranstalterhaftpflichtversicherung sinnvoll wäre. Dann können die Räume auch eigenverantwortlich von den Veranstaltern genützt werden, und Personal des Bürgerhauses ist dann nicht unbedingt notwendig. Es kann geprüft werden, ob die Vereine, die das Bürgerhaus kostenfrei nutzen, über die Veranstalterhaftpflichtversicherung der Gemeinde mitversichert werden können.
Schuster (WIP): Hat er richtig verstanden, dass diese Versicherungspflicht noch nicht bindend ist?
Dr. Most (CSU): Eine Einzelveranstaltung zu versichern ist immer teurer als eine generelle pauschale Versicherung.
Tausendfreund: Es wird geprüft, ob eine pauschale Versicherung abgeschlossen werden kann, dann kann ein Beschlussvorschlag erarbeitet werden.
Zechmeister (WIP): Frau Metz (WIP) hat genau diese Überprüfung schon in einer der letzten Sitzungen angeregt.
Mallach (SPD): Hat die gleiche Frage zum Schwimmbad wie Frau Zechmeister; er bittet um zügiges Vorgehen.
Tausendfreund: Die personelle Situation in Bautechnik und Finanzverwaltung ist sehr angespannt.
Burges (FDP): Wie ist der Sachstand zum Fitnessparcours?
Tausendfreund: Der Standort und die Geräte für den Seniorenparcours sind bereits verabschiedet. Es fehlt an der Umsetzung. Der allgemeine Fitnessparcours soll auf der Nordseite des Schwimmbadgeländes errichtet werden. Doch auch diese Entscheidung hängt an der steuerlichen Beurteilung.
Rückerl (Umweltamt): Im Wald hinter dem BND-Gelände darf kein Boden versiegelt werden, deswegen ist eine Umsetzung an diesem Standort nicht machbar.
Eibeler (FDP): Wer ist mein Stellvertreter im Zweckverband?
Tausendfreund: Die Liste der Sitze und Vertretungen sollen auf der Homepage aktualisiert werden.
Vennekold (WIP): Am 1. Mai sind Kinder und Jugendliche über den Zaun der geschlossenen Skateranlage geklettert und haben diese benutzt. Wer ist hier zuständig?
Tausendfreund: Es gibt den Schließdienst der Jugendfreizeitstätte. Die Gemeinde hat keine Handhabe. Werden Personen außerhalb der Öffnungszeiten auf der Skateranlage angetroffen, muss die Polizei gerufen werden.
Vennekold: Hat die Gemeinde nicht das Hausrecht?
Kotzur: Ja, aber Hausrecht haben und Hausrecht durchsetzen ist zweierlei.
Tausendfreund: Es gibt Gespräche mit den Anwohnern, eventuell wird die Anlage zurückgebaut. Auch das geplante neue Jugendhaus dient als Schallschutz.
TOP 4:
Freizeitbad Pullach: Beauftragung einer Gebäudeunterhalts- und Tagesreinigung
Von der Gemeinde wurde eine Ausschreibung für die Reinigung des Schwimmbads durchgeführt. Der von der Gemeinde beauftragte Sachverständige hat nach Auswertung der Angebote sowie der in der Ausschreibung angegebenen Wertungskriterien ermittelt, dass es sich bei dem Angebot der Firma Weva GmbH um das wirtschaftlichste Angebot handelt. Die Firma Weva GmbH soll ab dem 01.06.2018 beauftragt werden.
Mallach (SPD): Ist erstaunt, dass alle drei Anbieter auf den gleichen Betrag kommen. In der Beurteilungsmatrix hat er keinen Anhaltspunkt gefunden, ob auch das Lohnniveau der Anbieter berücksichtigt wurde.
Grasse (GRÜNE): Die Branche ist bekannt dafür, niedrige Löhne zu zahlen.
Kotzur: Die Ausschreibung ist für eine Dienstleistung. Alle Bewerber orientieren sich am Mindestlohn, deswegen sind die Angebote fast identisch.
Mallach: Die Reinigung wurde bis jetzt von gemeindlichen Bediensteten durchgeführt. Es sollte zukünftig nicht weniger bezahlt werden.
Tausendfreund: Zukünftig soll bei solchen Ausschreibungen die soziale Komponente berücksichtigt werden.
einstimmig -> Beschlussvorschlag angenommen
TOP 5:
Friedhof Pullach: Umbau und Erweiterung der Friedhofsbebäude; Auftragsvergabe von Bauleistungen
Für den Friedhof müssen verschiedene Leistung nachträglich beauftragt werden:
Digitale Beschallung mit Zentrallautsprecher, entweder (1) mit Videomonitor (gesamt € 62.386,99) oder (2) ohne Videomonitor (gesamt € 44.289,47). Ein Medienwagen kann nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt erworben werden.
Schuster (WIP): Unterstützt unbedingt eine digitale Beschallung, da der Raum schwierig zu beschallen ist.
Dr. Mayer (CSU): Plädiert für Variante (1).
Abstimmung über Variante (1): 15 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen (alle WIP)
Abstimmung über digitale Beschallung: einstimmig
Die Kühltechnik der Aufbewahrungsräume muss geändert werden. Die Mehrkosten hierfür betragen € 33.590,54.
Vennekold (WIP): Warum kann in der Planung nicht die Raumhöhe berücksichtigt werden? Wurde hier eine falsche Planung abgegeben?
Kotzur: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war die Planung noch nicht weit genug fortgeschritten. Ursprünglich war geplant, die Kühlaggregate in den Aufbahrungsraum zu integrieren, jetzt kommen diese auf das Dach.
Zechmeister (WIP): Bisher wurden die sogenannten „Schneewittchensärge“ verwendet. Ist es sinnvoll, einen ganzen großen Raum zu kühlen?
Kotzur: Die Variante der Raumkühlung war von Anfang an geplant. Die Aufbahrung kann wesentlich würdevoller gestaltet werden, und der Energiebedarf ist unwesentlich höher.
Die vorhandene, zwischenzeitlich eingelagerte Glocke muss montiert werden. Joch, Klöppel und anderes Zubehör werden erneuert. Die Kosten belaufen sich auf € 5.454,96.
Die beiden Buntglasfenster Alpha und Omega werden auf Wunsch des Gemeinderats wieder in die neue Aussegnungshalle übernommen und umgestaltet. Dies kostet ca. € 15.351,00.
17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Eibeler, FDP), 1 abwesend (Burges, FDP)
-> Antrag angenommen
TOP 6:
Novellierung des freiwilligen kommunalen Erziehungsgeldes
Der bisherige Beantragungszeitraum von September bis August soll auf das jeweilige Kalenderjahr geändert werden. Die Änderung der Einkommensgrenzen (bis zu 87 %) gemäß dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (BayWoFG) werden ab September 2018 berücksichtigt. Die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens erfolgt künftig in Anlehnung an die Regelungen dieses Gesetzes. Empfängern von Grundsicherungsleistungen, Arbeitslosengeld II und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlt die Gemeinde statt des freiwilligen Erziehungsgeldes auf Antrag die vollen Krippen- bzw. Kindergartengebühren abzüglich eventueller Zuwendungen.
Stöhr (GRÜNE): Bedankt sich für die Verbesserung durch die Anpassung an das BayWoFG. Sie vermisst die soziale Komponente: Auch Schulkinder bedürfen der Betreuung. Entweder arbeiten arbeiten beide Elternteile oder aber es gibt mehrere Kinder in den Familien, die Räumlichkeiten sind oft beengt. Diese Kinder sind benachteiligt, wenn sie nicht in den Hort gehen können. Es wäre wünschenswert, die Altersgrenze von 6 auf 10 Jahre nicht erst in 2020 umzusetzen.
Tausendfreund: Es soll zuerst geprüft werden, wie sich die Novellierung finanziell auswirkt, bevor die Altersgrenze angehoben wird.
Schneider (Kämmerer): Die Auswirkungen können noch nicht konkret beziffert werden. Rät deswegen von einer sofortigen Ausweitung der Altersgrenze ab.
Stöhr (GRÜNE): Appelliert an den Mut der Gemeinderäte, diese Entscheidung trotzdem zu treffen. Wenn es um junge Menschen geht, soll vom Prinzip der geordneten Finanzen abgesehen werden.
Dr. Most (CSU): Ein freiwilliges kommunales Erziehungsgeld wird im Landkreis nur noch von Grünwald gezahlt. Zur Zeit werden 104 Kinder in Pullach unterstützt. Bei einem Einkommen von € 87.000,00 sieht er nicht unbedingt soziale Bedürftigkeit. Wie viele Kinder wären denn tatsächlich anspruchsberechtigt? Die Jahreszahl 2020 sieht er kritisch, den dann ist Kommunalwahlkampf. Er möchte es deswegen beschleunigen. Er schlägt vor, hier weitere Berechnungen anzustellen und die Abstimmung über die Altersgrenze 10 Jahre zu beschleunigen.
Tausendfreund: In Grünwald wird das kommunale Kindergeld ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen gezahlt, in Unterföhring sind alle Kindertagesstätten kostenfrei. Grob geschätzt würden bei einer Ausweitung der Altersgrenze auf 10 Jahre zwischen € 350.000,00 und € 500.000,00 jährlich für das kommunale Erziehungsgeld in Pullach anfallen.
Schuster (WIP): Besteht nicht die Gefahr, dass die Kindergartengebühren den Beziehern von ALG II wieder von der Grundsicherung abgezogen werden?
Tausendfreund: Um dieses Vorgehen zu vermeiden wird das Geld eben nicht ausbezahlt sondern eine Sachleistung erteilt.
Demmeler (WIP): Freut sich, dass das kommunale Erziehungsgeld aufgrund seines und Frau Metzs Antrag im Jahre 2008 eingeführt wurde. Er unterstützt den Kämmerer, hier eine stufenweise Ausweitung vorzunehmen. Eine Anpassung nach dieser Zeit hält er für sinnvoll. Warum wird das BayWOFG als Grundlage genommen?
Tausendfreund: Dieses Gesetz war schon vorher Grundlage. Da sich die Bemessungsgrenzen im Gesetz geändert haben, soll das auch hier geschehen.
Ptacek (SPD): Sollten die Ausgaben sich deutlich erhöhen, wäre es schwierig das Erziehungsgeld wieder zu kürzen – gerade im Wahlkampf oder kurz danach. Deswegen ist er für eine stufenweise Anpassung.
Voit (CSU): Bisher war das kommunale Erziehungsgeld nicht sehr bekannt. Nun wird in der Presse darüber berichtet, und die Einkommensgrenzen werden angehoben. Rechnet mit einer deutlichen Zunahme an Anträgen und plädiert auch für eine schrittweise Anpassung.
Zechmeister (WIP): Möchte konkrete Zahlen von der Finanzverwaltung bekommen, bevor über eine Ausweitung der Altersgrenze beschlossen wird. Wenn wir heute entscheiden würden, die Altersgrenze auf 10 Jahre anzuheben, wären die Kosten dann im Haushalt enthalten?
Schneider: Nein, das müsste nachträglich genehmigt werden.
Tausendfreund: Schlägt vor, dass aufgrund Basis der neuen Anträge bis August 2018 eine Hochrechnung bis Jahresende erstellt wird. Dann kann ggf. die Unterstützung der Grundschulkinder ab Januar 2019 beschlossen werden.
einstimmig angenommen
TOP 7:
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ für den Bereich des Anwesens Pullacher Straße 24 mit der Flurstücksnummer 465 in ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE) mit der Zweckbestimmung Büro- und Verwaltungsgebäude im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
1) Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 3 BauGB
2) Wiederholung der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Die Gemeinde nimmt die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und entscheidet nach erfolgter Abwägung im Einzelnen zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen:
Es wird festgestellt, dass von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
einstimmig angenommen
Es wird festgestellt, dass von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen ohne Bedenken und Einwendungen eingegangen sind: Gemeinde Grünwald, Eisenbahnbundesamt (Außenstelle München), Handwerkskammer für München und Oberbayern, Isartalverein e.V., Staatliches Bauamt Freising, Regionaler Planungsverband München, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, Landeshauptstadt München, IHK für München und Oberbayern, Wasserwirtschaftsamt München, Regierung von Oberbayern
einstimmig angenommen
Des Weiteren gibt es Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen. Der Gemeinderat beschließt, dass fehlende Bemaßungen in den Planzeichnungen ergänzt werden, dass Planzeichen und Hinweise ergänzt werden, dass die Stellungnahme der Deutschen Bahn zur Kenntnis genommen wird, dass Anregungen der Stadtwerke München zur Kenntnis genommen und Gasleitungen unter der Hinweisen aufgenommen werden.
einstimmig angenommen
Der Gemeinderat beschließt die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden.
einstimmig angenommen
TOP 8:
Aufhebung der Bestellung zur Kassenverwalterin und Bestellung einer Kassenverwalterin
Die Bestellung von Frau Silke Dornbusch zur Kassenverwalterin der Gemeinde Pullach i. Isartal wird mit Wirkung vom 31.05.2018 aufgehoben. Frau Irmgard Schellerer wird zum 01.06.2018 als neue Kassenverwalterin bestellt.
einstimmig angenommen
TOP 9:
Vorkaufsrechtssatzung Jaiserstraße 13
Die Gemeinde kann in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an Gründstücken zusteht. Das betroffene Grundstück kann für eine Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr, zur Erweiterung des Rathauses, zur Bereitstellung für die VHS oder als Erweiterungsmöglichkeit für die Mittelschule genutzt werden. Ob im konkreten Verkaufsfall ein Grunderwerb erfolgt, bedarf einer weiteren Entscheidung des Gemeinderats.
einstimmig angenommen
TOP 10:
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
keine Bekanntgaben
TOP 11:
Allgemeine Bekanntgaben
Die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft möchte den Abriss den Herzoghauses in die Wege leiten. Das Gebäude kann nicht mehr ausreichend gesichert werden. Alternativ müsste ein Bauzaun errichtet werden.
Ptacek (SPD): Das Haus ist zwar nicht denkmalwürdig, hat aber durchaus einen ortsbildprägenden Charakter. Er würde eine Debatte hierüber im Gemeinderat begrüßen.
Tausendfreund: Eigentlich wurde die Debatte schon geführt. Wird eine Schleife gewünscht, kann der Punkt gerne nochmal auf eine Tagesordnung.
Eibeler (FDP): Traurig, dass das Haus so lange nicht instandgehalten und sehenden Auges dem Verfall preisgegeben wurde.
Tausendfreund: Als das Gebäude von der Wohnungsbaugesellschaft erworben wurde, war der politische Wille vorhanden, es abzureißen und hier altengerechte Wohnungen zu erbauen.
Dr. Mayer (CSU): Findet es eigenartig, dass das Thema in diesem Gremium erneut aufgerollt wird. Die Abstimmung im Aufsichtsrat war einstimmig, eine erneute Diskussion ist unnötig.
Mallach (SPD): Findet es wichtig, diese Diskussion in der Öffentlichkeit zu führen.
Burges (FDP): Das Thema wurde bereits ausreichend erörtert. Irgendwann muss man weitermachen und Abschied von diesem Haus nehmen.
Abstimmung über eine erneute Debatte:
4 Ja-Stimmen (Mallach, SPD, Ptacek, SPD, Zechmeister, WIP, Eibeler, FDP),
15 Nein-Stimmen
-> es gibt keine erneute Debatte über das Herzoghaus
Rückerl (Umweltamt): Die beiden Bäume auf dem Grundstück Heilmannstraße 53/55 sind geschützt, trotzdem wurde eine Fällgenehmigung erteilt. Der ursprüngliche Wurzelraum könnte nur zu einem Fünftel geschützt werden, die Standsicherheit zum Gehweg hin kann nicht mehr gewährleistet werden.
Tausendfreund: Möchte die Bäume gerne erhalten, die Situation stellt sich nun aber anders da, als ursprünglich angedacht.
Stöhr (GRÜNE): Regt an, bei einer Ersatzpflanzung auch einen größeren Baum ins Auge zu fassen.
Rückerl: Eine große Winterlinde ist als Ersatzpflanzung geplant, allerdings an einem anderen Standort auf dem Grundstück.
Programme für die Delegationen aus Baryschiwka wurden verteilt, um Anmeldung der Gemeinderäte wird gebeten.
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.30 Uhr; Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung.
Mitschrift online: 21.50 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (BvB). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.