Pressemitteilung Nr. 58:
Bürgerentscheid am 25. Februar 2018

Entscheidung über Prioritäten im Pullacher Haushalt

 

Liebe Pullacherinnen und Pullacher,

 

mittlerweile haben Sie die Wahlunterlagen zum Bürgerentscheid Heilmannstraße 53/55 erhalten.

Sie wissen, dieses Thema beschäftigt uns schon eine ganze Weile. Dafür gibt es mehrere Gründe. Der Bedarf an Wohnungen, die sich auch Menschen mit mittlerem und kleinem Einkommen leisten können, ist in Pullach wie im gesamten Großraum München sehr hoch. So hoch, dass er durch unsere Wohnungsbaugesellschaft trotz aktueller Bautätigkeit in der Hans-Keis-Straße nicht gedeckt werden kann. Schon jetzt gehören mehr als 20 % aller Wohnungen in Pullach der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. So eine hohe Quote hat keine andere Gemeinde in Deutschland. Selbst wenn 100% aller Wohnungen im Eigentum der Gemeinde wären, könnten wir die Wohnungsnot im Großraum München nicht beseitigen. Dafür benötigt man ganz andere und weitreichendere Konzepte.

 

Auf unserer Warteliste für eine gemeindeeigene Wohnung stehen jedoch auch ältere Pullacher Bürgerinnen und Bürger, die einen Aufzug benötigen.
Diese Menschen brauchen aber eine Wohnung in der Ortsmitte – fußläufig zu Geschäften, Banken, Apotheken und Ärzten – und nicht weit weg von jeder Nahversorgung.

 

Für das geplante Wohnhaus in der Heilmannstraße 53/55 hat die Gemeinde Pullach i. Isartal von der Bayerischen Staatsregierung eine Förderung von
ca. 3,4 Mio. Euro in Aussicht gestellt bekommen. Diese Förderung ist aber an Auflagen gebunden: So dürfen die Wohnungen nur an Personen vermietet werden, deren Einkommen unter – sehr niedrigen – Grenzen liegen. Der Verdienst der überwiegenden Mehrheit der viel zitierten Kindergärtnerinnen, Krankenpfleger, Verkäuferinnen und Postboten liegt leider regelmäßig über den Grenzen, so dass sie nicht berücksichtigt werden dürfen. Die zweite Personengruppe, für die diese Wohnungen gebaut werden, sind anerkannte Flüchtlinge.

 

Wie die Erste Bürgermeisterin ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am
9. Januar 2018 feststellte, werden die Mietpreise für dieses Haus über den jetzigen Neuvermietungspreisen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft liegen. Also werden die Mieten keinesfalls unter Euro 12, –/qm liegen, sondern eher im Bereich von Euro 15, –/qm. Diese Miethöhe kann beim besten Willen nicht als „bezahlbar“ bezeichnet werden. Sie ist schon eher für Besserverdienende erschwinglich – doch müssen wir dafür Steuergelder ausgeben?

 

Zum Thema Rücklagen:

Hat die Gemeinde nun 8 Mio. Euro (wie im Haushalt 2017 errechnet) oder
50 Mio. Euro (wie in der Begründung des Ratsbegehrens genannt)?
Werden alle Baumaßnahmen und Investitionen, die im Sommer 2017 beschlossen wurden, in nächster Zeit auch so umgesetzt, schmelzen laut neuesten Berechnungen des Kämmerers der Gemeinde die freien Rücklagen auf 15 Mio. Euro. Die immer wieder genannten 50 Mio. Euro stimmen nur dann, wenn alle Baumaßnahmen und Investition auf Eis gelegt werden – und das ist unrealistisch.

Liebe Pullacherinnen und Pullacher, wir möchten vernünftig und sorgsam mit Ihren Steuern umgehen und eine Verschuldung unserer Gemeinde mit vorausschauender Planung und den richtigen Prioritäten verhindern.

 

1

In nächster Zukunft muss das Pullacher Schwimmbad neu gebaut werden, hierfür werden mindestens 25 Mio. Euro benötigt. Die Sache eilt, das alte Schwimmbad kann wegen akuter technischer Probleme nicht mehr lange betrieben werden.

 

2

Schon seit Anfang der 2000er Jahre ist klar, dass unsere Grund- und Mittelschule nicht mehr den heutigen schulischen Bedürfnissen entsprechen. Wie viele Generationen von Pullacher Schulkindern sollen noch in unzureichenden Gruppenräumen und zu kleinen Klassenzimmern unterrichtet werden? Für eine entsprechende Renovierung der beiden Schulen sind mindestens 40-45 Mio. Euro veranschlagt.

 

3

Und unser geliebtes, viel genutztes Bürgerhaus? Der Brandschutz muss den neuen Vorschriften angepasst werden, das Dach ist undicht. Wollen wir warten, bis wir es schließen müssen, weil es reinregnet und die Sicherheit der Besucher nicht mehr gewährleistet ist? Für diese Instandsetzungen benötigen wir mindestens 8 Mio. Euro.

 

Weil diese drei Maßnahmen für uns als Gemeinde eine außerordentliche finanzielle Herausforderung darstellen, wollen wir die ohnehin schon stark geschrumpften Rücklagen nicht noch weiter angreifen und die Baumaßnahme Heilmannstraße zurückstellen. Unser Ziel ist es, eine Verschuldung der Gemeinde Pullach i. Isartal zu vermeiden und zwar mit den richtigen Prioritäten und vorausschauender Planung.

Deshalb können Sie nun am 25. Februar 2018 darüber entscheiden, ob wir das Grundstück Heilmannstr. 53/55 als Vorratsfläche erhalten und die geplante Bebauung zugunsten der Baumaßnahmen Schulen, Schwimmbad und Bürgerhaus verschieben.

 

Sie können über drei Fragen abstimmen: über das Ratsbegehren, über das Bürgerbegehren und über die sog. Stichfrage, falls beide Begehren jeweils mehr als 50 Prozent der Ja-Stimmen erhalten. Wir bitten Sie, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Möglich ist das übrigens auch bequem von zu Haus aus per brieflicher Abstimmung. Die notwendigen Informationen und Unterlagen liegen Ihnen bereits vor. Es geht um die Zukunft unserer Gemeinde. Gestalten Sie mit!

 

Die WIP, die dieses Bürgerbegehren initiiert hat und unterstützt, ist – wie Sie wissen – keine politische Partei. Wir sind eine unabhängige Wählervereinigung, eine Gruppe von Pullacher Bürgerinnen und Bürgern, die für Mitbestimmung und Transparenz eintreten.

 

Es grüßen Sie herzlich
Beate von Bergwelt, Stefan Danner und Christine Salfer
Vertreter des Bürgerbegehrens
Mitglieder des Vorstands der WIP – Wir in Pullach e.V.