Gemeinderat 09.05.2017:
Mitschrift der WIP

Abwesend: Schramm (CSU)

20 Stimmen = einstimmig

Beginn: 20.15 Uhr

 

TOP 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO

 

TOP 1.1:

Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

Die Tagesordnung wird genehmigt.

 

TOP 1.2:

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2017

Zechmeister (WIP) bittet um Korrektur bei TOP 11: Der Begriff „Fahrtkostenzuschuss“ soll ersetzt werden durch „steuerfreier Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 44 Euro“.

Die Niederschrift wird mit dieser Änderung genehmigt.

 

TOP 2:

Bürgerfragestunde

Herr Brandl: Welche Summe ist im Haushaltsplan 2017 für die Heilmannstraße 53/55 vorgesehen?
Tausendfreund: 8,51 Mio. Euro gesamt; im Haushalt findet sich ein niedrigerer Betrag, zu dem noch ein Posten aus den Haushaltsresten addiert werden muss.

 

TOP 3:

Gemeinderatsfragestunde

Mallach (SPD): Am Isarabgang auf Höhe Jaiserstraße fehlt auf einem längeren Abschnitt das Treppengeländer.

Kotzur: Das war bisher nicht bekannt und wird umgehend behoben.

 

Voit (CSU): Warum steht auf Höhe Flurstraße 10 permanent ein großer roter Container der Fa. Widmann auf der Straße?

Tausendfreund: Hier ist das Landratsamt zuständig. Es wird nachgefragt.

 

Voit (CSU): Wenn umfangreiche Sitzungsunterlagen erst am Freitag vor der Sitzung kommen, ist das zu spät. Bittet darum, dass die Unterlagen früher zur Verfügung gestellt werden oder die Tagesordnungspunkte entsprechend verschoben werden.

Tausendfreund: Verwaltung bemüht sich, ist aber auch abhängig.

 

Demmeler (WIP): Die Ampel an der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Pater-Rupert-Mayer-Straße sollte laut Beschluss vom 04.04.2017 so geschaltet sein, dass die Hauptrichtung Grün hat. Die Ampel scheint aber anders geschaltet zu sein. Bittet um Prüfung.

 

TOP 4:
Friedhof Pullach: Umbau und Erweiterung der Friedhofsgebäude; Auftragsvergabe der Bauleistungen 


Dr. Most (CSU): Signifikante Kostensteigerung von ca. 195.000 Euro, die z.T. auch dem zeitlichen Verzug geschuldet ist. Ist der Betrag im Haushalt enthalten?

Kotzur: Ist enthalten. Das Bauvorhaben liegt im groben Zeitplan, hat allerdings später begonnen als vorgesehen. Das Preisniveau ist aufgrund der guten Konjunktur sehr hoch, und die Baukosten schießen weiter in die Höhe.

 

Schuster (WIP): Gemeinderat muss hier zustimmen. Außerdem wird von diesem Bauprojekt früher oder später jeder profitieren …
Man muss derzeit davon ausgehen, dass alle Baumaßnahmen um 50-100 % teurer werden als im Beschluss vorgesehen. Die Begründungen sind zwar verständlich und nachvollziehbar. Trotzdem werden alle Entscheidungen auf einer finanziellen Basis getroffen, die die realen Kosten nicht wiedergibt.

 

Dr. Betz (FDP): Kostensteigerung beim Pullacher Friedhof ist wie beim Berliner Flughafen: etwa Faktor 6 vom Ursprungsansatz. Wird daher nicht zustimmen, wie auch bei den bisherigen Abstimmungen zum Friedhof. War noch nie für dieses Projekt.

 

Metz (WIP): Man muss heute in den sauren Apfel beißen und die allgemeine Kostensteigerung zukünftig im Hinterkopf behalten.

 

Abstimmung über die vorgelegten Vergabevorschläge für die Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Friedhofsgebäude mit Ersatzbau Werkhof an der Münchener Straße“:
18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (Dr. Betz, Eibeler, beide FDP)

 

TOP 5:
Beauftragung des Jahresvertrages für Arbeiten des Straßenunterhalts für die Jahre 2017 und 2018 


Dr. Most (CSU): Gibt es Erfahrungen mit dem neuen Höchstbietenden Fa. Schmidt GmbH?
Kotzur: Die Qualifikation der Firmen wird vor der Angebotseinholung geprüft. Die Firmen sind z.T. langjährig bekannt. Fa. Schmidt GmbH arbeitet auch für die Landeshauptstadt München.
Tausendfreund: Der günstigste Anbieter muss genommen werden.

Die Firma Adolf Schmidt GmbH aus München wird mit den wiederkehrenden Unterhaltsarbeiten im Straßenbereich für die Jahre 2017 und 2018 beauftragt.
 Bei der Beauftragung handelt es sich um einen Rahmenvertrag.
Die Beauftragung der Einzelbaumaßnahmen erfolgt durch die Verwaltung.

Die Auftragssumme des Rahmenvertrages beträgt für das Jahr 2017 180.404,00 Euro (brutto).

einstimmig beschlossen

 

TOP 6:

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Grundelbergsiedlung 1“ für den Bereich der Anwesen Heilmannstraße 53, 55 und 57 mit den Flurstücksnummern 140/3, 140/4, 140/24 und Teile der Verkehrsfläche „Am Grundelberg“ mit der Flurstücksnummer 140/16 (tlw.) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Änderung des räumlichen Geltungsbereiches (hier: Herausnahme Anwesen Heilmannstraße 57 mit der Flurstücksnummer 140/24)

b) Billigung der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes mit Begründung

c) Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 


Dieser Tagesordnungspunkt steht heute erneut auf der Tagesordnung, obwohl er in der Sitzung am 04.04.2017 (überraschend) mit 8:8 Stimmen abgelehnt wurde (TOP 7).
In der folgenden Sitzung am 25.04.2017 wurde mit 12:5 Stimmen beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf zur heutigen Sitzung wieder eingebracht werden soll (TOP 9).

 

Beschlussvorschlag:

Ziffer 1
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 41 „Grundelbergsiedlung 1“ und die Herausnahme des Anwesens Heilmannstraße 57 (Fl.-Nr. 140/24) aus dem Bauleitplanverfahren. Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind somit das Anwesen Heilmannstraße 53 und 55 mit den Flurstücksnummern 140/3 und 140/4, sowie Teile der Verkehrsfläche „Am Grundelberg“ mit der Flurstücksnummer 140/16 (tlw.). Der Lageplan zum Bauleitpanverfahren ist entsprechend zu ändern.

Ziffer 2
Der Gemeinderat billigt den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Grundelbergsiedlung 1“ für den reduzierten räumlichen Geltungsbereich (lt. Ziffer 1 des Beschlussvorschlages) mit Begründung (Stand: 04.04.2017) und beschließt die öffentliche Auslegung der Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Vor der öffentlichen Auslegung soll sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern können (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Die Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und haben Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Ziffer 3
Zeitpunkt, Ort und Dauer der Öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

 

Burges (FDP): Beantragt, dass ohne weitere Diskussion abgestimmt wird, da das Thema bereits intensiv diskutiert wurde. Zu den Parkplätzen soll ein kurzer Sachvortrag erfolgen.

Abstimmung:
14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (darunter alle 5 Stimmen der WIP)

 

Es folgt der Sachvortrag zu den Parkplätzen.
Herr Weiß: Ziffer 1, 2, 3 und 4 sind unverändert. Neu sind Ziffern 1a und 2a (liegen als Tischvorlage den Gemeinderäten vor).
Ziffer 1a: In der Tiefgarage waren 30 Stellplätze geplant. Stattdessen sollen nun  24 breitere Stellplätze geplant werden (pro Wohneinheit 1 Stellplatz = 22 Stellplätze + 1 behindertengerechter Stellplatz + 1 Stellplatz zum Be- und Entladen).
Ziffer 2a ist eine daraus folgende rein formale Änderung.

 

Abstimmung Ziffern 1, 2, 2a und 3:
14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (darunter alle 5 Stimmen der WIP)

Abstimmung Ziffer 1a:
11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen (darunter alle 5 Stimmen der WIP)

 

Vennekold (WIP): Gibt zu Protokoll, dass die WIP es für bedenklich hält, dass ein Tagesordnungspunkt so lange auf die Tagesordnung kommt, bis die Mehrheitsverhältnisse so sind, wie man sie gerne hätte.

Dr. Betz (FDP): Stimmt gegen Ziffer 1a, weil er 30 Parkplätze für zu wenig hält.

Voit (CSU): Liegen Wohnungsgrößen vor, kann der Stellplatzbedarf besser eingeschätzt werden.

Aßmus (Kämmerer): Die genaue Planung wird dem Gemeinderat samt Kostenaufstellung vorgestellt.

Tausendfreund: Die beauftragte Baugesellschaft München-Land soll zeitnah den aktuellen Planungsstand vorstellen. Änderungen sind noch möglich.

 

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden wird im Zeitraum vom 06.06. bis 13.07.2017 stattfinden. Eine Beratung über die Stellungnahmen mit Abwägung und ggf. Satzungsbeschluss ist damit erst nach der Sommerpause realistisch.

 

TOP 7:
Rad- und Fußwegbrücke über die B11 im Bereich der Waldstraße; Beauftragung der Brückenbauarbeiten

Die Firma Schmees & Lühn GmbH & Co. KG aus Fresenburg wird auf Grundlage ihres Angebots vom 27.04.2017 mit der Erneuerung der Rad- und Fußgängerbrücke über der B11 auf Höhe der Waldstraße beauftragt.
Die Auftragssumme beträgt 152.124,96 Euro (brutto).

Kotzur: Die Brücke soll im Juli eingehebelt werden und ist voraussichtlich zum Beginn der Sommerferien fertiggestellt. Sie wird etwa 6 Wochen lang nicht begehbar sein. Eine Umleitung wird beschildert, allerdings gibt es keinen gesicherten Übergang als Alternative in unmittelbarer Nähe.

Tausendfreund: Die Unterführung bei den Tagesheimschulen ist die einzige sichere Alternative. Über Internet und Presse werden die Bürger rechtzeitig informiert werden.

einstimmig beschlossen

 

TOP 8:
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen 


Einem gemeinsamen Antrag von CSU/FDP/WIP folgend, wird die Gemeinde das Gebäude der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg in Großhesselohe nicht erwerben.

Die IEP hat mittlerweile neue Räume in der Franziskus-Festing-Straße bezogen (ehemalige Commerzbank-Filiale).

 

TOP 9:
Allgemeine Bekanntgaben

Am Mittwoch 10. Mai um 18 Uhr findet die Auftaktveranstaltung „Demenz“ im Bürgerhaus statt.

 

Sitzungsende: 21.03 Uhr
Mitschrift online: 22.30 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (CS). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.