Gemeinderat 25.04.2017:
Mitschrift der WIP
Abwesend: Dr. Betz (FDP), Schramm (CSU), Vennekold (WIP), Voit (CSU), Zechmeister (WIP) kommt nach TOP 6
16 Stimmen = einstimmig (ab TOP 7: 17 Stimmen = einstimmig)
Beginn: 20.00 Uhr
Ca. 80 Bürgerinnen und Bürger sind anwesend, unter ihnen viele Jugendliche.
Alle Anwesenden gedenken des am vergangenen Donnerstag verstorbenen Hans Horak.
TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO
TOP 1.1:
Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung
TOP 10 und 11 werden auf Wunsch des Personalrats nach TOP 6 vorgezogen.
Metz (WIP): Beantragt, TOP 9 von der Tagesordnung zu nehmen. Der Punkt wurde in der letzten Sitzung ausführlich diskutiert.
Mallach (SPD): Widerspricht Metz.
Abstimmung: 3 Ja-Stimmen der WIP, 13 Nein-Stimmen -> Streichungsantrag abgelehnt
Die Tagesordnung wird genehmigt.
TOP 1.2:
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.04.2017
Mallach (SPD): Bitte die falsche Bezeichnung „Boulebahn“ beim Skaterpark (TOP 3) in „Bowlbahn“ zu ändern.
Die Niederschrift wird genehmigt.
TOP 2:
Bürgerfragestunde
keine Wortmeldungen
Eine angekündigte Frage zur Skateanlage soll beim entsprechenden TOP behandelt werden.
TOP 3:
Gemeinderatsfragestunde
Floß (CSU): Warum ist das Gerüst bei der Habenschadenstraße 14 seit über einem Jahr in Betrieb?
Tausendfreund: Aus Gründen der Praktikabilität, denn sämtliche Sanierungsmaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Ein Ende ist nicht abzusehen.
TOP 4:
Ortsentwicklungsplan (OEP) – Präsentation der Handlungsempfehlungen
Das Büro Terrabiota präsentiert die Handlungsempfehlungen mit dem Schwerpunkt Ortskern.
Die folgende Aufzählung hat keine Prioritäten, weder in inhaltlicher noch in zeitlicher Hinsicht.
Bauliche Entwicklung
- Staatsbahnhofsgelände
- Hallenbad
- Aufstockung der Häuser am Grundelberg
- Entwicklung, Nutzung und Gestaltung des BND-Geländes
(zeitlicher Rahmen: Freigabe des Geländes durch die Bundesregierung plus 9 Jahre) - Erweiterung der Ortsmitte auf die Bahnhofswiese
Verkehr
- Fahrradweg nach München
- Anbindung des BND-Geländes (Tieferlegung der S-Bahn erscheint unwahrscheinlich, vor allem aus Kostengründen)
- Verbesserung Kreuzung Saarland-/Richard-Wagner-/Wurzelseppstraße
- Schallschutzmaßnahmen im nördlichen Abschnitt der B11
- Verkehrsführung B11/Schubertstraße
- Schrankenschließzeiten verkürzen
- Schwanthalerstraße/Kirchplatz umgestalten
- Zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer in den Forstenrieder Park an der Pater-Augustin-Rösch-Straße
- Fußgänger-/Radwegbrücke nach Grünwald (schmalste Stelle zur Überquerung des Isartals auf Höhe Jaiserstraße)
- Umbau der Kreuzung B11 nach Grünwald (hier ist das Straßenbauamt zuständig, nicht die Gemeinde)
Freiflächen und Umwelt
- Grundelbergwiese
- Fläche zwischen Waldwirtschaft und Tennisclub (Stadt München)
- Brachfläche zwischen Gymnasium und IEP gestalterisch aufwerten und nutzbar machen
- Pflege- und Entwicklungsplan für die Kuhwiese erstellen
- Pflege- und Entwicklungsplan für die Fläche des östlichen Friedhofs (solange keine Belegung)
- Freiflächenentwicklung im BND-Gelände
- Zugänglichkeit des denkmalgeschützten Höllriegelparks sichern und denselben herrichten
Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur
- Neubau Hallenbad
- Nutzung BND-Gelände
- Neubau Jugendzentrum
- Standort Kinderhaus mit insgesamt 180 KiTa-Plätzen (Zusammenlegung von Drachenhügel, Wolfratshauer Straße und Mäuseburg, Margarethenstraße)
- Neubau Seniorenwohnen (Standort Herzoghaus)
- Modernisierung/Umgestaltung Bürgerhaus
- Erhalt und Entwicklung der Schulstandorte, möglichst im Ortszentrum
Nahversorgung und Wirtschaft
- Nahversorgung am Wöllnerplatz stärken
- Lebensmittel- und Drogeriemarkt auf der Bahnhofswiese ansiedeln
- Erweiterung Norma-Markt (Richtung Parkplatz)
- Weiterentwicklung Gewerbegebiet Höllriegelskreuth (AEZ)
- Weiterentwicklung Gewerbegebiet Gewerbepark an der Isar
Um die Handlungsempfehlungen zu vertiefen und zu diskutieren finden folgende Veranstaltungen statt:
- Workshop des Gemeinderats am 16.05.2017
- Vierte Bürgerwerkstatt am 20.05.2017
Dr. Mayer (CSU): Dankt Herrn Ufer für die Vorstellung, möchte aber darauf hinweisen, dass zur Kenntnis genommen nicht „einverstanden“ heißt. Bittet um die Unterlagen in schriftlicher Form.
Mallach (SPD): Bittet darum, bei der Diskussion im Gemeinderat besonders das Thema Einzelhandel in den Fokus zu rücken.
TOP 5:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Klärung der Fragen bezüglich der Öffentlichkeit von Sitzungen
Die Fraktion hat die Anregungen der WIP aufgenommen und bittet um eine öffentliche Erläuterung der Bedeutung von nichtöffentlichen Sitzungen und um Prüfung, ob und welche Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung veröffentlicht werden können.
In nichtöffentlichen Sitzungen werden Steuerangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten behandelt. Außerdem werden hier Angelegenheiten besprochen, die mit Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner abzielen.
Müller-Klug (GRÜNE): Befürwortet Transparenz der Gemeindearbeit, ist mit der Antwort der Verwaltung durchaus zufrieden.
Helmerich (SPD): Wundert sich über den Antrag. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, muss man sich an die Vorgaben halten.
Metz (WIP): Freut sich, dass das Thema im Gemeinderat diskutiert wird.
Das Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt München gewährt eine gewisse Transparenz, z.B. „Besetzung der Leitung des Stadtjugendamts“, nicht nur – wie vorgeschlagen – „Personalangelegenheit“.
keine Beschlussfassung
TOP 6: Skateanlage der Gemeinde Pullach; Schalltechnische Sanierung; Untersuchung eines alternativen Standorts
Die Verwaltung schlägt vor, einen Bauantrag beim Landratsamt München einzureichen, der die Sanierung der bestehenden Anlage mit Schallschutzwänden vorsieht. Abweichend zur Beschlussfassung aus der Sitzung vom 07.02.2017, in der der Gemeinderat sich mehrheitlich für eine begrünte Lärmschutzwand aussprach, empfiehlt die Verwaltung die Ausführung als Holzwand. Diese Art von Lärmschutzeinrichtung besteht aus mehreren aufeinander gestellten Elementen, die – sollte es erforderlich werden – jederzeit wieder abgebaut und an anderer Stelle wieder neu eingesetzt werden können. Der Bedarf an Schallschutzeinrichtungen besteht an verschiedenen Stellen in Pullach.
Ergänzend zu den Schallschutzwänden schlägt die Verwaltung vor, ab dem Zeitpunkt, an dem die Genehmigungsfähigkeit der Anlage vom Landratsamt signalisiert wird, den Fahrbahnbelag mit schallabsorbierenden Gummimatten zu unterbauen. Diese Technik ist wirkungsvoll, kann jedoch bei Erstellung von Schallschutzberechnungen nach den geltenden Regelwerken nicht mindernd angerechnet werden.
Verschiedene über den freiraum² organisierte Jugendliche haben sich bereit erklärt, die Gemeinde bei der Durchführung dieser Arbeiten zu unterstützen. Die Durchführung dieser Schallschutzmaßnahme bringt besonders für die Anwohner der Margarethenstraße, die keinen Rechtsanspruch auf eine Schallsanierung haben, eine Erleichterung.
Christoph Niedrig (Vertreter der Skater und Jugendlichen): Bittet darum, für den Bauantrag zu stimmen. Sie wollen die Rampen mit Gummimatten dämmen. Die Kosten hierfür können um ein Viertel durch Eigenarbeit der Jugendlichen gesenkt werden. Das lohnt sich nicht, wenn nicht die Lärmschutzwand erbaut wird. Sobald die Matten verlegt sind, kann ein neues Lärmschutzgutachten erstellt werden. Die Jugendlichen rechnen damit, dass dann auch die Höhe der Schallschutzwand verringert werden kann. Eine Verlegung des Skateplatzes aus der Ortsmitte ist nicht erwünscht.
700 Jugendliche, Erwachsene und Kinder wollen den Skatepark erhalten. (Applaus)
Wegen der hohen Kosten in Höhe von € 500.000,– werden die Überlegungen zur Beseitigung der derzeitigen Skateanlage und Schaffung einer Ersatzanlage in Bowlform nicht weiter verfolgt.
Ohne Dämmung und ohne Lärmschutzwand ist die Anlage nicht genehmigungsfähig. Die momentane Nutzung ist nur eine geduldete, weil das Landratsamt die Entwicklung noch abwartet. Wird kein Bauantrag für die Lärmschutzwand gestellt, muss die Anlage im Prinzip sofort geschlossen werden.
Dr. Most (CSU): Das Thema Skateanlage treibt ihn zum Wahnsinn. Die Beschlussvorlagen machen ihn nicht glücklich. Er möchte die einzelnen Punkte der Vorlage getrennt abstimmen. Selbst mit einer 6 m hohen Wand werden nicht alle Auflagen erfüllt, tatsächlich sind 8 m nötig. Es ist immer noch nicht geklärt, wie hoch das Echo der vorbeifahrenden S-Bahn auf die andere Seite werden wird. Der Lärm der Hohlkörpergeräte der Skateanlage könnte deutlich reduziert werden, würden sie ausgefüllt werden. Diese Variante ist nicht berücksichtig worden.
Antwort: Die Lärmschutzwand soll in Modulbauweise erstellt werden, so dass sie auch zurückbaubar wäre. Eine 8 m hohe Wand steht nicht zur Diskussion. Nach Aussage der Gutachterin wird der Fahrlärm der S-Bahn nicht verstärkt.
Ptacek (SPD): Möchte am liebsten den Skatepark an bestehender Stelle belassen und durch ein Gebäude schalltechnisch abschirmen. Diese Variante ist aber kurzfristig nicht durchführbar. Das angedachte Provisorium am Gymnasium sollte preisgünstiger sein als eine – auch nur vorübergehend errichtete – Schallschutzwand.
Tausendfreund: Droht wieder mit der sofortigen Schließung der Anlage, falls der Bauantrag heute nicht verabschiedet wird. Gerne kann die Zeit zwischen Genehmigung des Bauantrags und Beauftragung der Arbeiten aber noch für weitere Überlegungen genutzt werden.
Kotzur: Eine Umlagerung des Skateparks neben das Gymnasium wäre als Provisorium zu teuer. Wenn, dann sollte die Anlage dauerhaft dorthin verlegt werden.
Grasse (GRÜNE): Ist beunruhigt über den Diskussionsverlauf. Bittet darum, alle anderen Pläne (Bowlanlage, Verlagerung des Standorts) fallen zu lassen. Es muss eine zeitlich schnelle Lösung für die Jugendlichen gefunden werden.
Schuster (WIP): Es geht nicht darum, dass bestimmte Interessengruppen (Jugendliche oder Anwohner) bevorzugt werden, sondern darum, dass die Anlage genehmigungsfähig wird. Zeigt sich verwundert, dass der bereits abgelehnte Antrag zur Schallschutzwand praktisch wortgleich wieder zur Abstimmung steht. Es ist zu erwarten, dass auch nach einer Errichtung der Schallschutzwand eventuellen Klagen von Anwohnern stattgegeben wird und dann die veranschlagten € 220.000,– in den Sand gesetzt wurden.
Eibeler (FDP): Findet es bedauerlich, dass die Anlage nicht von vornherein mit Genehmigung errichtet wurde. In Anbetracht des nahenden Sommers mit stärkerer Nutzung muss eine schnelle Lösung gefunden werden, die auch für die Anwohner befriedigend ist. Findet es großartig, dass die Jugendlichen so viel Eigeninitative zeigen.
Dr. Most (CSU): Kann mit der Lösung von Ptacek gut leben.
Burges (FDP): Es gibt keine Alternative zur Lärmschutzwand, die große Halfpipe muss wieder freigegeben werden.
Demmeler (WIP): Alle Lärmschutzmaßnahmen beruhen darauf, dass es sich um eine Kinder- und Jugendspieleinrichtung handelt. Welche Maßnahmen sind geplant, dass die Anlage tatsächlich nicht von über 18-Jährigen genutzt wird?
Tausendfreund: Kinder- und Jugendspieleinrichtung bedeutet, dass die Anlage überwiegend von Kinder und Jugendlichen genutzt wird. Kinder dürfen selbstverständlich von ihren Eltern begleitet werden.
Mitarbeiterin von der Jugendfreizeitstätte freiraum²: Sollte die Anlage morgen geschlossen werden, kann es sein, dass es zu Ausschreitungen und Zeitüberschreitungen in der Skateanlage kommt.
Ptacek (SPD): Ergänzungsantrag Punkt 4: Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einen Neubau für die Jugendfreizeitstätte als Schallschutzmaßnahme zu planen.
Eibeler (FDP): Ergänzungantrag Punkt 2: Die Jugendlichen werden mit Mitarbeit der Jugendfreizeitstätte freiraum² in die Planung einbezogen, die Anwohner werden zeitnah informiert.
Tausendfreund: Versichert, dass dieses Vorgehen geplant ist, muss nicht abgestimmt werden.
Abstimmung Nichtverfolgung Bowlanlage:
5 Nein-Stimmen, 11 Ja-Stimmen (darunter alle Stimmen der WIP) -> angenommen, d.h. die Variante Bowlanlage wird nicht weiterverfolgt
Abstimmung: Einreichung des Bauantrags beim Landratsamt
10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (darunter alle Stimmen der WIP) -> angenommen, d.h. der Bauantrag wird eingereicht
Abstimmung: Prüfung eines Alternativstandorts
5 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen -> abgelehnt, d.h. es werden keine weiteren Standorte geprüft
Abstimmung Planung neuer Jugendfreizeitstätte
10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen (darunter alle Stimmen der WIP) -> angenommen
TOP 7:
Bestimmung des Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss
In der Sitzung vom 23.07.2014 wurde beschlossen, dass der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss zur Mitte der Amtszeit, also zum 1. Mai 2017, von Herrn Dr. Andreas Most auf Herrn Reinhard Vennekold übergeht.
Da sich die Prüfung der Rechnungsjahre 2014 und 2015 aufgrund verschiedener Umstände (Prüfungsumfang zwei Jahre, Urlaub von Herrn Eckert, Osterferien) bezogen auf die voraussichtlich letzte Sitzung bis zum
11. Mai hinziehen wird, war man in der letzten Sitzung des Rechnungs-
prüfungsausschusses übereingekommen, dass Herr Dr. Most den Vorsitz bis zum Abschluss der Prüfung und der Erstellung der Jahresrechnungen bis 30.09.2017 noch behalten soll.
Der Beschluss vom 23.07.2017 ist entsprechend dem Wunsch des Rechnungsprüfungsausschusses zu ändern.
einstimmig beschlossen
TOP 8:
Neubau des Fußgängerabgangs vom Isarhochuferweg zur Grünwalder Brücke: Genehmigung der Entwurfsplanung; Schaffung einer provisorischen Gehwegverbindung während der Bauzeit
In der Zeit von voraussichtlich Juli bis November 2017 soll der Treppenabgang erneuert werden. Da die Bodenbeschaffenheit nicht so ist wie zuerst angenommen, muss eine aufwändigere Konstruktion als geplant erbaut werden. Außerdem wurden seit Beginn der Planung verschiedene kostenrelevante Sicherheitsvorschriften verbindlich eingeführt. Deswegen erhöhen sich die Kosten auf ca € 950.000,–
Während der Bauzeit ist die Grünwalder Brücke von Fußgängern nur über die Staatsstraße zu erreichen. Ein Behelfsgehsteig für ca. € 88.000,– soll wegen der hohen Kosten nicht errichtet werden.
Erläuterung zur Bauzeit von Kotzur: Die Maßnahme muss öffentlich ausgeschrieben werden. Die Lage am Baumarkt ist sehr angespannt. Können die Umbauten nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden, werden sie ins nächste Jahr verschoben.
Schuster (WIP): Findet es bedauerlich, dass bei der Abstimmung vor
9 Monaten Kosten von € 400.000,– veranschlagt wurden, die Kosten sich jetzt aber mehr als verdoppelt haben.
Kotzur: Stimmt Schuster zu. Bei der ersten Kostenschätzung waren die geologischen Probleme noch nicht bekannt. Eine solche Kostensteigerung sollte tatsächlich die absolute Ausnahme sein.
Grasse (GRÜNE): Woher kommt der Granit für den Stufenbelag? Wird hier der Fair-Trade-Beschluss der Gemeinde umsetzt?
Antwort: Seit Jahren wird in den Leistungsverzeichnissen darauf hingewiesen, dass Materialen nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen dürfen.
Abstimmung:
15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen (die 2 Nein-Stimmen beziehen sich auf die abgelehnte Behelfstreppe, nicht auf den Treppenabgang)
TOP 9:
Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Heilmannstraße 53 und 55 – weiteres Vorgehen nach Beschluss des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017 (TOP 7)
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans nicht genehmigt (siehe unsere Mitschrift vom 04.04.2017).
Die Verwaltung fragt, ob eine Bauleitplanung vorangetrieben werden soll. Soll das Gebäude ohne Terrassengeschoss geplant werden? Soll die Möglichkeit einer nachträglichen Terrassenbebauung berücksichtigt werden? Das hat Einfluss auf den Bebauungsplan, die Größe der Tiefgarage, den Bauantrag. Alles muss der Baugesellschaft München-Land kommunziert werden, da hier schon Verträge geschlossen wurden.
Burges (FDP): Es gab den Beschluss, das Haus mit Terrassengeschoss zu bauen. Nur weil es zufälligerweise (!) keine Mehrheit für eine Bebauungsplanänderung gab, drehen sich nun alle wie die Hamster im Rad.
Müller-Klug (GRÜNE): Es ist ein wichtiges Ziel, ein städtebaulich wertvolles Gebäude zu errichten. Es ist wichtig, die Wohnungen zu einem für die Gemeinde günstigen Preis zu vermieten.(Anmerkung der Verfasserin: Wie geht das mit bezahlbaren Wohnraum zusammen?) Es handelt sich nicht um eine Villengegend, warum soll hier kein großes Mehrfamilienhaus entstehen?
Metz (WIP): Ist auf keinen Fall gegen Wohnbebauung, nur gegen die Art und Weise. Das Grundstück wurde gekauft, um eine Unterkunft für Flüchtlinge zu errichten. Von Flüchtlingen ist keine Rede mehr, jetzt geht es nur noch um Wohnungen. Wir wissen noch nicht, wie die Baukostensteigerung sich in dem Projekt Hans-Keis-Straße auswirken wird. Auch gegen diesen Bau waren wir nicht, nur gegen die Ausführung. Vielmehr freuen wir uns, dass auf Antrag der WP hier eine integrative Wohngemeinschaft entsteht. Nach den Zahlen des neuen Haushalts schaut es mit den Finanzen nicht mehr rosig aus. Priorität 1 haben jetzt die Schulen in der Ortsmitte, des weiteren das Schwimmbad. Die Gemeinde hat Pflichtaufgaben zu erfüllen. Auf weiteren Wohnungsbau müssen wir aus finanziellen Gründen daher verzichten.
Grasse (GRÜNE): Wünscht sich Kontinuität in den Abstimmungen und schlägt deshalb vor, den abgelehnten Entwurf des Bebauungsplans wieder auf die nächste Tagesordnung zu nehmen.
Mallach (SPD): Alle waren für die Aufstockung der Häuser am Grundelberg. Warum kann das neue Gebäude nicht gleich in der angestrebten Höhe erbaut werden?
Dr. Most (CSU): Durch das Fehlen mehrerer Gemeinderatsmitglieder kommt es zu zufälligen Mehrheiten; Das wird immer wieder passieren. Die Kosten für ein Schwimmbad, eine Schule etc. ziehen negative Kosten nach sich. Wohnungsbau ist immer wertsteigernd. Lasst uns Wohnungen bauen, bis der Arzt kommt.
Ptacek (SPD): Will das Haus weiterhin im beschlossenen Umfang haben.
Abstimmung über Meinungsbild:
Soll der Bebauungsplan nochmals auf die Tagesordnung gesetzt werden?
12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (alle Stimmen der WIP, Dr. Mayer, CSU)
TOP 10:
Gewährung einer Arbeitsmarktzulage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Pullach i. Isartal
Die Gemeinde Pullach befindet sich als Arbeitsgeber im Wettbewerb mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Von diesen wird eine Arbeitsmarktzulage größtenteils schon zusätzlich zum Tarifvertrag gewährt, in der Privatwirtschaft werden i.d.R. höhere Gehälter bezahlt.
Deswegen sollen rückwirkend zum 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 Tarifbeschäftigte (mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten) eine Zulage in Höhe von € 150,– und Auszubildende in Höhe von € 75,– unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit widerruflich erhalten.
Dr. Most (CSU): Sind die Mehrkosten schon im neuen Haushalt enthalten?
Aßmus: Ja.
Stöhr (GRÜNE): Hier geht es nicht nur ums Geld, sondern um Solidarität mit den Rathausmitarbeitern. Sie kann sich nicht vorstellen, dass der Gemeinderat dem Vorschlag nicht zustimmt. Die zusätzlichen Kosten von
€ 200.000,– p.a. sind eine Investition in Motivation.
einstimmig angenommen
TOP 11:
Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Pullach i. Isartal
Die Gemeinde will allen Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 0,30 je vollem Entfernungskilometer rückwirkend zum 01.01.2017 gewähren. Die Gesamtkosten werden auf € 80.000,– p.a. geschätzt.
Demmeler (WIP): Grundsätzlich ist ein Fahrtkostenzuschuss sehr sinnvoll. Das vorgeschlagene Modell erscheint bürokratisch, der Zuschuss muss versteuert werden. Solche Kosten können über die Werbungskosten geltend gemacht werden. Es gibt die Variante einer steuerfreien Zulage von € 44,– pauschal.
Er bittet, diese Variante zu prüfen.
Tausendfreund: € 44,– sind in jedem Fall steuerfrei, erst über diesem Betrag wird alles sozialversicherungs- und steuerpflichtig
Ptacek (SPD): Der Gemeinderat hat sich oft genug gegen bezahlbaren Wohnraum gewehrt, dann muss man eben die Kröte „Pendlerzuschuss“ schlucken.
Zechmeister (WIP): Die einfachste Lösung wäre, jedem Mitarbeiter pauschal – unabhängig von Verkehrsmittel und Entfernung – die € 44,– zu gewähren.
Abstimmung:
13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen (alle WIP) -> Antrag angenommen
TOP 12:
Antrag der Schulleitung der Grundschule Pullach auf Erweiterung der Jugendsozialarbeit um eine 25%-Stelle
Aktuell verfügt die Grundschule über zwei Jugendsozialarbeiterinnen, die sich 1,25 Stellen teilen. Die angewachsene Zahl von Schülern mit Migrations-
hintergrund, vor allem von traumatisierten Flüchtlingskindern, sowie deren geringe bzw. nicht vorhandene Deutschkenntnisse haben den Bedarf an Jugendsozialarbeit steigen lassen.
Die Kosten für die Jugendsozialarbeit werden bisher je zur Hälfte von der Gemeinde und vom Landkreis (Kreisjugendring) getragen. Damit ist auch bei einer Aufstockung zu rechnen.
einstimmig angenommen
Sitzungsende: 23.15 Uhr
Mitschrift online: 23.35 Uhr
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