Gemeinderat 17.10.2017:
Mitschrift der WIP
Abwesend: Schuster (WIP)
20 Stimmen = einstimmig
Beginn: 19:30 Uhr
TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO
Die Anwesenden gedenken des kürzlich verstorbenen Ehepaars Deichl aus Großhesselohe. Herr Dr. Deichl war langjähriges Gemeinderatsmitglied und
2. Bürgermeister in Pullach.
TOP 1.1:
Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung
Die Tagesordnung wird genehmigt.
TOP 1.2
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2017
Demmeler (WIP): Ist noch nicht anwesend und hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, um die das Protokoll ergänzt werden soll.
Müller-Klug (GRÜNE): Korrigiert, dass er nicht den Antrag auf ein Bürgerbegehren für unlauter gehalten hat, sondern die Informationsstrategie dahinter.
TOP 2:
Bürgerfragestunde
Frau Nauth: Es gibt so viele unterschiedliche Aussagen über die Gemeindefinanzen. Die WIP erklärt, dass die Rücklagen Ende 2017 auf 8 Mio. Euro zusammengeschmolzen sind. Ptacek (SPD) hat dem im Isar-Anzeiger widersprochen, aber keine Summe genannt.
Hr. Eckert (Kämmerer): Rücklagenstand per 31.12.2015: 58,6 Mio. Euro,
per Ende 2016: 63,4 Mio. Euro, laut Plan Ende 2017: 28,3 Mio. Euro.
Allerdings weist der Finanzplan bis Ende 2017 nur 8 Mio. Euro aus.
Ptacek (SPD): Welche Baumaßnahmen sind in den prognostitierten Zahlen schon vorgesehen, welche gezahlt?
Tausendfreund (GRÜNE): Das führt hier zu weit, alle relevanten Zahlen sind im Haushalt nachzulesen.
Ptacek (SPD): Wie hoch müssen die Rücklage der Gemeinde Pullach mindestens sein?
Eckert: Nach §20 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsordnung wäre eine Summe von etwas mehr als 500.000,– Euro für Pullach ausreichend.
Mallach (SPD): Zu welchem Zinssatz sind die hohen Rücklagen angelegt?
Tausendfreund (GRÜNE): Die Verwaltung bemüht sich Zinsen zu bekommen und Strafzinsen zu vermeiden, und das gelingt bisher recht gut.
TOP 3:
Gemeinderatsfragestunde
Dr. Betz (FDP): Wie geht die 1. Bürgermeisterin mit der Tatsache um, dass die 2. Bürgermeisterin sich weigert, in ihrer Vertretung Gemeinderatsbeschlüsse umzusetzen?
Tausendfreund (GRÜNE): Zechmeister (WIP) hat mich im Urlaub vertreten. In dieser Zeit wurde der Förderantrag auf Zuschuss zum Wohnungsbauvorhaben Heilmannstraße vorbereitet. Zechmeister hat den Antrag nicht unterschrieben. Stattdessen wurde Frau Meissner von der Bürgermeisterin bevollmächtigt, den Antrag zu unterschreiben.
Zechmeister (WIP): Wurde am Mittwochabend darauf hingewiesen, dass der Förderantrag zu unterschreiben sei, der Antrag lag aber nicht vor. Da das Bürgerbegehren im Raum stand, hat sie den Kämmerer Eckert gebeten, hierzu den 3. Bürgermeister Dr. Betz (FDP) zuzuziehen. Warum hatte die Bürgermeisterin im Isar-Anzeiger zuvor behauptet, der Antrag sei schon gestellt worden?
Dr. Betz (FDP): Ist es zutreffend, dass der gesamte Personalrat der Gemeinde Pullach zurückgetreten ist? Was ist der Grund?
Tausendfreund (GRÜNE): Ja, das stimmt. Gestern ist der fünfköpfige Personalrat am Ende einer Personalratssitzung geschlossen zurückgetreten. Die Gründe sollen in öffentlicher Sitzung nicht kommentiert werden.
Helmerich (SPD): Das Huhn-Haus (Ecke Habenschaden-/Jaiserstraße) ist immer noch eingerüstet. Es entsteht der Eindruck, dass es der Gemeinde egal ist, ob hier Fortschritte erzielt werden.
Tausendfreund (GRÜNE): Das Gebäude ist im Gemeindeeigentum.
Die notwendigsten Reparaturen am Dach wurden ausgeführt.
Es ist kostengünstiger, das Gerüst stehen zu lassen, bis über das weitere Vorgehen entschieden wird.
Kotzur: Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde zieht sich hin.
Bei der Fassade erfolgen immer wieder Nachschauen. Aus praktischen Gründen bleibt das Gerüst stehen.
TOP 4:
Bericht von Vertretern der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zum Projekt der Obdachlosenberatung
Frau Fees und Frau von Reinhardstoettner stellen ihre Arbeit in der Obdachlosenberatung vor.
Die Wohnungsnotfallhilfe der AWO gliedert sich in drei Bereiche: Präventation, Stabilisierung und Unterkünfte.
In Pullach gibt es derzeit 8 obdachlose Personen, es handelt sich um
7 Einzelpersonen und 1 Alleinerziehende/n.
Die Pullacher Obdachlosigkeit beruht auf 4 Rauswürfen/Trennungen,
2 Räumungsverfahren und einem sonstigen Grund.
Schwerpunktmäßig werden die Obdachlosen bei der Wohnungssuche, der finanziellen Sicherheit, der Alltagsbewältigung, der Perspektivenfindung und der sozialen Beratung unterstützt.
Die AWO-Mitarbeiterinnen stellen fest, dass eine sehr niedrige Miete in der Unterkunft die Betroffenen davon abhält, aktiv zu werden und an ihrer Wohnsituation etwas zu ändern.
TOP 5:
Antrag der WIP auf Durchführung eines Bürgerentscheids über das gemeindliche Wohnungsbauprojekt in der Heilmannstraße 53/55
Am 25.09.2017 wurde das Bürgerbegehren im Rathaus eingereicht. In der Gemeindeordnung ist geregelt, dass der Gemeinderat über die Zulassung eines Bürgerbegehrens zu entscheiden hat. Frau Salfer bittet als eine der drei Vertreter des Bürgerbegehrens um Rederecht, das einstimmig gewährt wird.
Mallach (SPD): Wenn das außerordentliche Rederecht gewährt wird, was er nicht als notwendig ersieht, bittet er um ein anderes Niveau als in dem rechtlichen Gutachten der Kanzlei Dentons und im Flyer zum Bürgerbegehren.
Die Erklärung der Vertreter des Bürgerbegehrens können Sie hier nachlesen:
2017_10_17_WIP_Erklaerung_Gemeinderat
Die Bürgermeisterin erteilt Rechtsanwalt Dr. Spieß das Wort. Er verteidigt seine vorliegende juristische Stellungnahme, die das Bürgerbegehren für unzulässig erachtet und erwähnt die Stellungnahme des Landratsamts, die das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, nur am Rande. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde hat in seiner Stellungnahme deutlich dargelegt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.
Dr. Most (CSU): Ist als Nicht-Jurist nicht in der Lage zu entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht. Ein Mietshaus bringt der Gemeinde Einnahmen. Im Gegensatz dazu benötigt ein Schwimmbad Zuschüsse und eine Schule bringt auch nichts ein. Rein aus betriebswirtschaftlichen Gründen muss deswegen gebaut werden. Er kann das Bürgerbegehren nicht als zulässig betrachten.
Burges (FDP): Wirft den Antragsstellern die Erstellung eines extremen Schreckgespenstes in Pullach vor. Er zitiert aus einem Flyer der WIP und moniert den Begriff „Hochhaus“. Wären die Bürger korrekt informiert worden, wären die Unterschriften nicht zustande gekommen, er hält das Zustandekommen für nicht rechtmäßig. Er folgt RA Dr. Spieß bezüglich der Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Mallach (SPD): Jetzt, da alle wissen, welche Kosten im Raum stehen, könnte das Bürgerbegehren doch einfach zurückgezogen werden. Jede weitere Verzögerung kostet Geld. Das war doch das Bestreben der WIP? Er hält das Bürgerbegehren für unzulässig, da das Grundstück Heilmannstraße 53/55 nach seiner Ansicht bewirtschaftet werden muss.
Müller-Klug (GRÜNE): Ihm ist durch die Ausführungen des RA Dr. Spieß klargeworden, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist. Pullacher Bürgerinnen und Bürger wurden getäuscht und haben deswegen ihre Unterschriften abgegeben. Bemängelt außerdem, dass die WIP in ihren Mitschriften die Argumente Andersdenkender nicht mitschreibt.
(Anmerkung: Jeder möge sich dazu selbst seine Meinung bilden und uns bitte am Ende der Mitschrift genau dazu einen Kommentar hinterlassen!)
Schramm (CSU): War kein großer Freund des Bauvorhabens, aber jetzt sieht er eine Mehrheit im Gemeinderat für die Bebauung. Er hält dieses Bürgerbegehren für einen Missbrauch der Bayerischen Verfassung. Er wirft den WIP Gemeinderäten vor, hier Strohmänner und Strohfrauen vorgeschickt zu haben, weil sie wussten, dass sie mit einem Ratsbegehren nicht durchkommen würden.
(Anmerkung der Verfasserin: In der WIP werden Beschlüsse gemeinsam gefasst. Mitglieder sind nicht Handlanger der Gemeinderäte.)
Vennekold (WIP): Bezieht sich auf das Gutachten des Landratsamts, das das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Sollte der Gemeinderat das Begehren als unzulässig erklären, wird die WIP die Rechtsaufsichtsbehörde einschalten.
Dr. Betz (FDP): Er ist gegen die Inhalte des Bürgerbegehrens. Er ist aber als Gemeinderat und Jurist für die Durchführung desselben. Es ist ein Grundrecht des Bürgers ein solches Begehren durchzuführen. Er möchte nicht, dass die Gemeinde in jahrelange Rechtsstreitigkeiten verwickelt wird. Er möchte außerdem über ein Ratsbegehren die Bürger informieren.
Voit (CSU): Spürt auch bei denen, die unterschrieben haben, mittlerweile eine Verunsicherung.
Ptacek (SPD): Kann aus politischen oder persönlichen Gründen nicht über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehren entscheiden. Da die Folgen eines (erfolgreichen) Bürgerbegehrens aus Gründen der sparsamen Haushaltsführung eigentlich nicht absehbar sind, ist er gegen das Begehren. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Eine solche Verzögerung ist hinnehmbar.
Eibeler (FDP): Kann als Gemeinderat ein Bürgerbegehren aus formaljuristischen Gründen nicht ablehnen. Inhaltlich kann er nicht zustimmen, aber der Bürgerwille ist zu respektieren. Stimmt dafür.
Grasse (GRÜNE): Es geht hier nicht um Wohnungsbau. Wir müssen entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht. Sie wird das Begehren zurückweisen.
Tausendfreund (GRÜNE): Falls die Zulässigkeit aus guten Gründen abgelehnt wird, werden die Antragssteller Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen, so dass das Bauvorhaben bis zur Entscheidung nicht weiter verfolgt werden darf. Keiner kann vorhersagen, wie die Entscheidung des Gerichts ausfallen wird.
Falls das Bürgerbegehren für zulässig erklärt wird, kann es auch schnell durchgeführt werden (z.B. am Sonntag, 17.12.2017 oder am Sonntag, 14.01.2018). Man müsste darauf vertrauen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch anderen Argumenten als denen der Antragsteller folgen. Allerdings würden auch hier eine Verzögerung bis zur Abstimmung auftreten. Sie wird für die Zulässigkeit stimmen.
Abstimmung über die Nicht-Zulässigkeit des Bürgerbegehrens:
13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
mit Nein haben gestimmt: Tausendfreund (GRÜNE), Eibeler, Dr. Betz (beide FDP), Vennekold, Zechmeister, Metz und Demmeler (alle WIP)
-> Bürgerbegehren abgelehnt
TOP 6:
Antrag der FDP-Fraktion vom 03.10.2017 auf Durchführung eines Ratsbegehrens über das gemeindliche Wohnungsbauprojekt in der Heilmannstraße 53/55
Dr. Most (CSU): Stellt den Antrag, den TOP zu vertagen. Da der Gemeinderat das Bürgerbegehren abgelehnt hat, hängt das Ratsbegehren in der Luft.
Es handelt sich um einen rein formalen Beschluss.
Dr. Betz (FDP): Entscheidung sollte nicht an das Verwaltungsgericht delegiert werden. Die Gemeinderäte sollten heute entscheiden.
Tausendfreund (GRÜNE): Geht davon aus, dass bis zur nächsten Sitzung am 07.11.2017 die gerichtliche Entscheidung vorliegt und somit Klarheit herrscht.
12 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen (bei Abwesenheit von Metz, WIP)
-> TOP vertagt
TOP 7:
Beteiligungsmanagement – IEP GmbH
a) Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden der IEP, Herrn Dr. Most
b) Genehmigung der Entlastung des Aufsichtsrats der IEP GmbH durch die Gesellschafterversammlung
Dr. Most berichtet über die Prüfungsdurchführung und das Prüfungsergebnis durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:
• Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 wurden am 27. April 2017 uneingeschränkt testiert.
• Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach
§ 53 HGrG führte zu keinen Beanstandungen.
Vennekold (WIP): Warum waren am 31.12.2016 über 2,6 Mio. Euro auf dem Konto?
Mangold (IEP): Es ist eine Stichtagsdarstellung. Bis Ende Januar wird diese Summe durch die Begleichung ausstehender Rechnungen auf die Hälfte reduziert sein.
Entlastung: einstimmig
TOP 8:
Einführung eines Mietradssystems (Konzept des Landkreises München)
und/oder „Call a bike“ für Pullach; Antrag der CSU-Fraktion vom 13.03.2017
Es gibt zwei Möglichkeiten, MVG-Fahrradstationen in Pullach einzurichten: die „Große Lösung“ mit fünf großen Stationen, und die „Kleine Lösung“ mit zwei kleinen Stationen. Die Kosten für die große Lösung betragen mind. € 35.000,– für die Errichtung sowie € 25.000,– (in den ersten fünf Jahren), bzw. € 50.000,– Betriebskosten jährlich. Die entsprechenden Kosten für die kleine Lösung wären mind. € 8.600,– für die Errichtung und € 5.000,– bzw. später € 10.000,– für die Betriebskosten.
Eine Umfrage bei in Pullach ansässigen Firmen (Pendler), der Jugendherberge und dem Evangelischen Studienseminar lassen gegen eine Kostenbeteiligung kein oder nur geringes Interesse vermuten. Pullacher selbst benutzen innerorts ihr eigens Fahrrad, one-way-Verbindungen nach oder aus München sind bereits jetzt mit der S-Bahn und dem eigenen Fahhrrad möglich.
Auf den Sachvortrag wird verzichtet, die Präsentation wird mit dem Protokoll verschickt.
Schramm (CSU): Plädiert für den Versuch der kleinen Variante. Es handelt sich um eine gute Ergänzung bei Störungen im öffentlichen Nahverkehr. Man sollte die Fördermittel ausschöpfen.
Tausenfreund (GRÜNE): Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts sollten an allen drei S-Bahnhöfen Fahrräder zur Verfügung stehen.
Mallach (SPD): Befürwortet als Umweltreferent die Einführung von Leihrädern. Die große Lösung ist auf Dauer zu teuer.
Burges (FDP): Leihräder sind generell eine gute Sache, in Pullach aber überflüssig. Im Moment stehen genug Fahrräder des chinesischen Anbieters im Großraum München herum. Warum soll Pullach in einer solchen Situation Geld ausgeben?
Zechmeister (WIP): Stimmt Burges zu. Hält es für ökologisch nicht sinnvoll, dass Räder mit LKW durch die Gegend gefahren werden, um die Radlständer regelmäßig zu befüllen. Plädiert dafür, erst die Erfahrungen anderer Umlandgemeinden abzuwarten.
Müller-Klug (GRÜNE): Möchte Interesse bekunden und an den Fahrradständern auch Lademöglichkeiten für E-Bikes installieren.
Abstimmung über die kleine Lösung mit drei bis vier Stationen (S-Bahnhöfe und evtl. Waldwirtschaft)
12 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen
TOP 9:
Friedhof Pullach: Umbau und Erweiterung der Friedhofsgebäude; Auftragsvergabe von Bauleistungen
Die Gewerke Mobile Trennwand, Verglasungsarbeiten und Malerarbeiten werden beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. € 122.400,–
kein Sachvortrag gewünscht
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (bei Abwesenheit von Wülleitner, GRÜNE)
TOP 10:
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Name nicht verständlich: Beschluss über die 18-monatige Befristung der Anstellung wurde aufgehoben.
Herr Andre Schneider wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Kämmer eingestellt.
Frau Andrea Rohde wird die Leitung des Ordungsamtes übernehmen.
Frau Ingrid Denk wird für Haupt- und Personalverwaltung eingestellt.
TOP 11:
Allgemeine Bekanntgaben
Die neue Ausgabe des „Ortsgesprächs“ wurde heute im Gemeinderat verteilt.
Mitschrift online: 01.30 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (BvB). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.