Pressemitteilung Nr. 43:
HOCHHinAUS – Wollen wir das in Pullach?

Diese Frage muss man sich als Pullacher Bürger nun ganz aktuell stellen. Warum? Denn durch die geplanten Neubauvorhaben für den Wohnungsbau werden erstmals fünfstöckige Wohngebäude in Pullach geplant. Sie werden sogar die in vielen Bebauungsplänen der Gemeinde als Zielvorgabe vorgegebene Firsthöhe von 10,50 Meter bei weitem überschreiten. Dies wird das Erscheinungsbild der Gemeinde Pullach nachhaltig verändern.

 

Angefangen hat es mit dem Bauvorhaben der Pullacher Wohnungsbau-
gesellschaft in der Hans-Keis-Straße, das mit dem aufgesetzten Dachgeschoss über fünf (!) Stockwerke (inkl. Terrassengeschoss) verfügen soll. Und das obwohl die beiden Nachbargebäude lediglich dreigeschossig sind.

Jeder private Bürger, der in Pullach ein Haus bauen, renovieren oder verändern will, muss sich genau an den gültigen Bebauungsplan halten bzw. eine Ausnahmegenehmigung durch den Bauausschuss beantragen.

Doch wie verhält es sich nun, wenn die Gemeinde selber direkt oder indirekt ein Bauvorhaben umsetzen will?

Im Falle des Wohnungsbauvorhabens in der Hans-Keis-Straße wurde mit einer Mehrheit des Gemeinderats einfach der Bebauungsplan dahingehend verändert, dass ohne Rücksichtnahme auf die unmittelbare Nachbarschaftsbebauung ein fünfstöckiges Wohnhaus errichtet werden darf.

Dasselbe ist nun zum zweiten Mal für das von der Gemeinde geplante Wohnungsbauvorhaben in der Heilmannstraße passiert.

Das Landratsamt hätte lediglich einem 4-stöckigen Wohnungsbau zugestimmt (in Anlehnung an die Bestandsgebäude am Grundelberg).
Also musste der Gemeinderat in der vorletzten Sitzung eine Änderung des Bebauungsplanes beschließen, damit nun auch dort ein fünfstöckiges Wohnhaus (inkl. Terrassengeschoss) gebaut werden darf.

Wir als WIP sind nicht gegen Wohnungsbau an sich, wir stören uns jedoch ganz gewaltig an den Ausmaßen der beiden Bauvorhaben und haben deswegen im Gemeinderat gegen beide Projekte gestimmt. Denn die Gemeinde sollte selber als gutes Beispiel vorangehen und sich an die gesetzten Vorgaben halten, so wie sie es auch von den Bürgern erwartet.

Eine Mehrheit des Gemeinderats wollte jedoch genau diese hohen Wohnhäuser, getreu dem Motto, wenn Pullach schon nicht in die Breite wachsen kann, dann zumindest in die Höhe! Offensichtlich sollen neue Gebäude mit „ortsbildprägendem Charakter“ entstehen.

Wir als WIP wollen kein zweites Taufkirchen und sagen ganz deutlich:
Wehret den Anfängen!

In den Bürgerwerkstätten im Rahmen des Ortsentwicklungsplanes wollten die meisten Bürger den Gartenstadtcharakter Pullachs erhalten, Pullach sollte so liebens- und lebenswert bleiben, und es sollte keine zusätzliche massive Verdichtung forciert werden.

Doch dies ist nun im Falle der beiden Wohnbauvorhaben reine Makulatur:

In der Hans-Keis-Straße waren vorher Garagen und nun sollen dort 20-30 Wohnungen entstehen, in der Heilmannstraße befindet sich ein abbruchreifes Doppelhaus und geplant sind auch hier zwischen 20 und 30 Wohneinheiten.

Das ist nun eine massive Verdichtung! Und genau das wollten die meisten Pullacher Bürgerinnen und Bürger – so die Ergebnisse der Bürgerwerkstätten im Rahmen des Orts- und Entwicklungsplanes – eben nicht.

 

Wir als WIP meinen, wenn schon der Charakter und das Erscheinungsbild Pullachs durch die geplanten hohen Gebäude künftig nachhaltig verändern werden soll, muss man die Bürger befragen. Ob Ratsbegehren oder Bürgerbefragung – erst mit einer Legitimation durch die Pullacherinnen und Pullacher sollten diese geplanten Bauvorhaben umgesetzt werden.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung unter kontakt@wirinpullach.de, denn für eine Bürgerbefragung ist es noch nicht zu spät!

 

Reinhard Vennekold, Fraktionssprecher