Gemeinderat 15.11.2016:
Mitschrift der WIP
Beginn: 19:40 Uhr
Entschuldigt: Floß (CSU), Helmerich (SPD), Schramm (CSU), Schuster (WIP)
TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO
TOP 1.1:
Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung
Der TOP 6 wird vorgezogen.
Die Tagesordnung wird genehmigt.
TOP 1.2:
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2016 und der öffentlichen Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.10.2016
Das Protokoll wurde bereits letzte Woche genehmigt.
Die Niederschrift des letztes Verkehrsausschusses wird ebenfalls genehmigt.
Vorgezogener TOP 6:
Vorstellung der aktualisierten Immissionskarte „Mobilfunk in Pullach“
Herr Ulrich vom Umweltinstitut München e.V. präsentiert die neue Immissionskarte für die Gemeinde Pullach. Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission schließen bei Expositionen unterhalb der Grenzwerte eine nachgewiesene Gesundheitsgefahr aus. Bei Benutzung eines Endgeräts hat der Benutzer Strahlenbelastung, die in etwa dem 20fachen Grenzwert entspricht – jedoch nur kurze Zeit. Anwohner in der Nähe von Mobilfunkmasten haben eine deutlich niedrigere Belastung, jedoch über einen längeren Zeitraum.
Die Grenzwerte sind jedoch höchst unterschiedlich, sie liegen z.B. zwischen 41/900 MHz in Deutschland und 3/900 MHz in Luxemburg.
Schäden für Gesundheit und Umwelt sollen trotz unzureichender Wissensbasis im Vorhinein vermieden oder weitestgehend verringert werden.
Da Mobilfunkanlagen städtebauliche Auswirkungen haben, dürfen sich Gemeinden mit der räumlichen Zuordnung befassen. Allerdings dürfen sich die Gemeinden nicht anstelle des Bundesgesetzgebers niedrigere Grenzwerte setzen.
Die Gemeinden haben zu beachten, dass ein hohes öffentliches Interesse an einer flächendeckenden Versorgung mit Dienstleistungen des Mobilfunks besteht.
Die Antennen auf dem Altenheim am Wiesenweg haben eine wesentlich geringere Abstrahlung als die Antennen auf der ehemaligen Post. Das hängt mit der Montagehöhe der Antennen zusammen. Bereiche höherer Strahlenbelastung können identifiziert werden. Ausbauplanungen können immissionsoptimiert geplant werden. Die Immissionskarte schafft Transparenz.
Wenn eine Anlage besteht, gilt normalerweise der Bestandschutz. Nach Erfahrung des Umweltinstitutes werden solche Anlagen nicht aufgegeben.
Die Suche nach einem Alternativstandort dauert oft mehrere Jahre.
Eine Alternative sollte also frühzeitig gefunden werden, um mit dem Netzbetreiber in Dialog treten zu können.
Anstatt großer Mobilfunkmasten kann auch ein dichtes Netz von Minizellen aufgebaut werden. Allerdings hat Pullach dafür wahrscheinlich zu wenige Einwohner bzw. WLAN-Standorte.
Die Immissionkarte weist höhere Werte als die tatsächlichen Messungen auf, da hier alle genehmigten Masten mit der maximalen Sendefrequenz dargestellt wurden.
Müller-Klug (GRÜNE): Gibt es bereits Untersuchungen zur neuen Nutzung von Smartphones? Diese werden ja nicht mehr am Kopf wie die alten Mobiltelefone, sondern hauptsächlich in der Hand verwendet.
Antwort: Nein, hierzu gibt es noch keine Untersuchungen. Allerdings sollte man vermeiden, ein Smartphone direkt am Herzen bzw. an den Hoden oder Eierstöcken (Stichwort: vordere Hosentasche) zu tragen, da auch diese Geräte permanent abstrahlen.
Zechmeister (WIP): Kann man anstatt der Antenne auf der ehemaligen Post eine weitere Antenne im Forstenrieder Park errichten?
Antwort: Das muss mit dem Netzbetreiber auf Kulanzebene geklärt werden. Die Gemeinde kann eine bereits genehmigte Anlage nicht nachträglich verbieten. Früher waren Funkmasten bis zu einer gewissen Höhe genehmigungsfrei, seit 2013 ist das nicht mehr so. Der Netzbetreiber muss seitdem der Gemeinde Möglichkeiten zur Mitwirkung geben.
Eibeler (FDP): Wie aktuell sind die Werte der Immissionskarte?
Antwort: Die Messungen sind vom Juni 2016, die Bewertung entspricht aber den Grenzwerten aus dem Jahr 2004.
Eisl (Agenda 21): Wie hoch ist die Erhöhung durch LTE?
GSM, LTE und UMTS stellen je ein Drittel der Strahlenbelastung dar.
Die Bürgermeisterin schlägt folgenden Beschluss vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Handlungsanweisungen zur Reduzierung der Strahlenbelastung durch einen spezialisierten Anwalt zu eruieren.
Dr. Betz (FPD): Was soll ein solches Gutachten bringen?
Antwort: Es soll überprüft werden, was die Betreiber gemeldet und was sie tatsächlich installiert haben.
Antrag: Zuerst in Dialog mit Betreiber treten, erst als zweiten Schritt rechtliche Beratung hinzuziehen.
Demmeler (WIP): Schließt sich diesem Vorschlag an.
Dr. Most (CSU): Antrag zur Geschäftsordnung: Kenntnisnahme des Vortrags und Beschluss getrennt abstimmen
Kenntnisnahme: einstimmig
Abstimmung über Antrag der Bürgermeisterin:
15 Ja-Stimmen , 2 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen
Antrag Dr. Betz:
3 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen -> Antrag abgelehnt
TOP 2:
Bürgerfragestunde
keine Fragen
TOP 3:
Gemeinderatsfragestunde
Mallach (SPD): Haus Habenschaden-/Ecke Jaiserstraße. Das Haus steht unter Denkmalschutz, hier ist seit längerer Zeit ein Baugerüst. Wird das Haus denn denkmalgerecht saniert?
Antwort: Hier wird nur das Nötigste getan, um die Substanz zu erhalten. Konkret regnet es in das Dach hinein, dieses wird abgedichtet. Bis zur endgültigen Entscheidung durch das Landesamt für Denkmalpflege bleibt das Gerüst stehen.
Zechmeister (WIP): Der Schwerbehindertenparkplatz am Sportplatz ist noch immer nicht eingerichtet, der Antrag ist jetzt anderthalb Jahre alt.
Wann passiert hier was?
Antwort: Muss geprüft werden, sofort nach Genehmigung kann der Parkplatz eingerichtet werden.
Zechmeister (WIP): Der Antrag für einen Fußgängerübergang über die S-Bahn an der Parkstraße ist ebenfalls schon ein Jahr alt. Wie ist hier der Sachstand?
Antwort: Die Bahn steht dem Vorschlag ablehnend gegenüber.
Dr. Most (CSU): Finden die beiden geplanten Finanzausschusssitzungen im Dezember statt?
Antwort: In der ersten Sitzung am 05.12.2016 soll über den Stellenplan und die Zuschussanträge beraten werden. Der Haushaltsentwurf wird voraussichtlich nicht zum 19.12.2016 fertig sein, daher wird dieser Termin nicht stattfinden.
TOP 4:
Antrag der FDP-Fraktion vom 26.07.2016 über die denkmalfachliche Unterschutzstellung des sog. „Herzoghauses“, Bahnhofstraße 6, Fl.-Nr. 251
Die FDP hat folgenden Antrag gestellt: Das sog. „Herzoghaus“ hat ortsbildprägenden Charakter und ist eines der letzten Gebäude seiner Art im Ort. Es ist, obwohl im Eigentum der gemeindlichen Wohnungsbaugesellschaft, in den letzten Jahren stark heruntergekommen. Der Denkmalschutz verpflichtet zum Erhalt des Gebäudes. Dies wurde bislang sträflich vernachlässigt. Im derzeitigen Zustand als größtenteils leerstehende Fastruine trägt das Gebäude nichts zur Belebung des Ortskerns bei; im Gegenteil.
Da das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bereits Ende 2014 das Herzoghaus auf Antrag eines Bürgers beurteilt hatte und daraus resultierend die Aufnahme in die Denkmalliste abgelehnt wurde, wird dem Antrag der FDP-Fraktion nicht gefolgt.
Die Gemeinde Pullach i. Isartal wird sich nicht für eine Aufnahme des Herzoghauses in die Denkmalliste einsetzen.
Dr. Betz (FDP): Auf jeden Fall sollte das Gebäude in seiner äußeren Form erhalten werden, selbst wenn eine Denkmaleigenschaft nicht durchsetzbar ist. Wichtig ist ihm tatsächlich der Erhalt des Gesichtes dieses bekannten Hauses.
Tausendfreund: Das Grundstück des Herzoghauses ist ein wichtiger Teil des Ortsentwicklungsplans. Außerdem gehört das Haus samt Grundstück nicht der Gemeinde sondern der Wohnungsbaugesellschaft.
Ptacek (SPD): Hat bereits Ende 2014 einen Antrag auf Denkmalschutz des Herzoghaus gestellt. Das Haus ist aber nicht mehr denkmalwürdig, weil bereits zu viele Umbauten vorgenommen wurden.
Dr. Most (CSU): Das Herzoghaus sieht furchtbar aus. Mit dem Haus ist so gut wie nichts anzufangen: Es kann nicht behindertetengerecht ausgebaut werden, für einen Bio- oder Drogeriemarkt ist es zu klein. Der Platz wird anderweitig benötigt.
Dr. Betz (FDP): Es geht nicht primär um Denkmalschutz, die Fassade sollte erhalten werden.
Metz (WIP): Warnt vor Denkmalschutz, hier wird jede Nutzung erschwert.
An dieser Stelle sollen altengerechte Wohnungen gebaut werden.
Wülleitner (GRÜNE): Schliesst sich der Meinung von Dr. Most an.
Mallach (SPD): Im Denkmalschutz muss sachgerecht argumentiert werden, hier krankt der Antrag der FDP. Zuerst muss der Ortsentwicklungsplan entschieden werden, dann kann über Erhaltung oder Rekonstruktion der Fassade verhandelt werden.
Dr. Betz (FDP): Formuliert den Antrag wie folgt um: „Bei einem zu erwartenden Um- oder Neubau sollte die Fassade des Herzoghauses restauriert oder erhalten werden“.
Abstimmung über den Antrag der Verwaltung auf Ablehnung des Denkmalschutzes:
14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen (alle FDP) -> Antrag angenommen
Antrag auf Erhalt der äußeren Form:
3 Ja-Stimmen (alle FDP), 14 Nein-Stimmen -> Antrag abgelehnt
TOP 5:
Friedhof Pullach: Errichtung einer temporären Aussegnungshalle auf dem Friedhofsgelände; Auftragsvergabe
einstimmig beschlossen
TOP 7:
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Der IEP werden weitere Darlehen gewährt bzw. in Aussicht gestellt.
TOP 8:
Allgemeine Bekanntgaben
Die neue Homepage geht in den nächsten Tagen ans Netz. Die Gemeinderäte werden dort mit Einzelfotos vorgestellt, die Emailadressen enden auf @pullach.de.
Den Briefkasten in der Gartenstraße 2 sieht die Post als ausreichend an,
zu Weihnachten sollen aber Sonderleerungen gemacht werden, um ein Überlaufen zu vermeiden.
Der Briefmarkenautomat war unrentabel und wird nicht mehr aufgebaut.
Metz (WIP): Ein Postschließfach ist in der Gartenstraße, Briefmarken bekommt man in der Johann-Bader-Straße und zur Paketabholung muss man in den EDEKA Simmel Markt. Das sind unhaltbare Zustände. Hier sollte die Post nicht aus der Pflicht entlassen werden.
Eibeler (FDP): Lädt zur Jugend-Bürgerversammlung am 21.11.2016 ein.
Ende der Sitzung: 21.35 UhrMitschrift online: 21.55 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (BvB). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.