Gemeinderat 08.11.2016:
Mitschrift der WIP

Beginn: 20:45 Uhr
Entschuldigt: Floß (CSU), Helmerich (SPD), Schramm (CSU)

 

TOP 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO

 

TOP 1.1:

Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

Die Tagesordnung wird genehmigt.

 

TOP 1.2:

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2016

Zechmeister (WIP) moniert, dass ihr Vertagungsantrag ohne Begründung protokolliert wurde. Das ist später nicht mehr nachvollziehbar.
Die Begründung wird nachträglich eingefügt.
Das Protokoll wird genehmigt.

 

TOP 2:

Bürgerfragestunde

keine Fragen

 

TOP 3:

Gemeinderatsfragestunde

Mallach (SPD): Auf die Freifläche am Ende der Jaiserstraße/Ecke Haben-
schadenstraße beim Abgang zur Isar wurden im Zuge der Baumaßnahmen ein Verteilerkasten für die Glasfaser, ein Hydrant und ein Verkehrsschild vor die Parkbank mitten in die Grünfläche gestellt. Wird hier noch eine gefälligere Anordnung angestrebt?
Antwort: Die Fläche ist noch nicht fertig gestaltet, der Schaltschrank soll versetzt werden, sobald die Fachfirma das nächste Mal in Pullach tätig ist.
Der Hydrant muss an bestehender Stelle verbleiben. Das Verkehrsschild kann ganz entfernt werden.

 

Eibeler (FDP): Das neue Heft „Pullacher Ortsgespräche“ wurde ohne vorherige Information des Gemeinderats verteilt. Er kritisiert, dass das Gremium vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Wer ist für die Inhalte verantwortlich?

Tausendfreund: Es handelt sich um eine Vorabinformation zur gestrigen Bürgerversammlung. Für den Inhalt ist allein die Gemeindeverwaltung zuständig. Die Broschüre wurde von der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter Federführung der Bürgermeisterin erstellt.

 

Vennekold (WIP): Sollte die Heftreihe fortgeführt werden, möchte er den Gemeinderat involviert haben.

Tausendfreund: Es gibt Überlegungen, das Heft halb- oder vierteljährlich erscheinen zu lassen.

 

Dr. Betz (FDP): Für den Isaranzeiger gibt es klare Regeln, wer wann was veröffentlichen darf. Jetzt gibt es zusätzlich ein Infoblatt der Verwaltung, in der die Meinung der Verwaltung dargestellt wird. Eine Fraktion, die nicht die Bürgermeisterin stellt, ist nicht unbedingt mit allen Darstellungen einverstanden. Er spricht sich gegen ein Propagandablatt der Verwaltung aus.

 

Zechmeister (WIP): Wer war für die Zustellung zuständig? In Teilen der Gistlstraße wurde es nicht verteilt.

Antwort: Es handelt sich um eine Postwurfsendung.

 

TOP 4:

Ortsentwicklungsplan – Vorstellung der Planungsszenarien nach Gemeinderatsworkshop und Bürgerwerkstatt

 

Es liegen 10 verschiedene Szenarien vor, sechs von der Planungswerkstatt, eine aus dem Gemeinderatsworkshop und drei aus der Bürgerwerkstatt.

 

Die Erläuterung zu den verschiedenen Szenarien durch den Planungsverband finden Sie in unserer Mitschrift vom 27.09.2016 unter TOP 4.

 

Die beauftragte Firma Terrabiota verteilt eine Übersicht über die Pro- und Contra-Argumente der verschiedenen Gremien.

 

Das Planungsbüro stellt eine Kostenschätzung der drei präferierten Szenarien (Grund- und Mittelschule bleiben am Platz bzw. werden getauscht) vor.
Die Gesamtkosten liegen demnach zwischen 47 und 52 Mio. Euro.

 

Anschließend bittet die Bürgermeisterin nur um Wortmeldungen zu Verständnisfragen. Statements der Fraktionen sollen erst auf der Gemeinderatssitzung am 22.11.2016 abgegeben werden, auf der auch Entscheidungen getroffen werden sollen.

 

Dr. Betz (FDP): Findet die Entscheidungsfindung sehr komplex und bezweifelt, dass hierfür zwei Wochen ausreichen.

 

Ptacek (SPD): Sind sich die Bürger darüber im Klaren, wie aufwändig – auch zeitlich – ein Schwimmbadneubau ist?

Sobald der Standort (wenn auch minimal) verschoben wird, wird ein Schwimmbad emmissionsrechtlich als Neubau betrachtet. Die Richtlinien verbieten hier aus Lärmschutzgründen Freiflächen. Jeder der alternativen Standorte befindet sich in umittelbarer Nähe zur Wohnbebauung. Der Vorteil an einem Neubau Kuhwiese wäre eventuell die Verkehrssituation (An- und Abfahrt).

 

Dr. Most (CSU): Ist eine Liegewiese mit oder ohne Freibecken lärmschutzrechtlich gleich zu bewerten?

Eine Liegewiese ist leiser als ein Kinderspielplatz, der wiederum leiser als ein Außenbecken.

 

Das Grundstück nördlich des Gymnasiums sollte von der IEP gekauft oder gepachtet werden. Auf Dauer sollte dieser Bereich aus den Diskussionen als verfügbare Freifläche entfernt werden.

 

Für einen Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche muss mindestens eine Gesamtgrundstücksfläche von 2.500 qm bereitgestellt werden, da immer oberirdische Parkplätze benötigt werden.

 

Vennekold (WIP): Wie beeinflusst der Verzicht auf ein Außenbecken den Lärmschutz? Gibt es dann mehr Standortvarianten?

 

Eisl (Agenda 21): Weist darauf hin, dass die Bürgerwerkstatt versucht hat, Lösungen ohne Provisorien zu erarbeiten. Er erinnert an die Mäuseburg, die bereits seit 9 Jahren ein Provisorium ist.

 

Dr. Betz (FDP): Eine valide Kostenschätzung ist die Grundlage jeder Entscheidung.

 

In der Sitzung am 22.11.2016 soll der Ortsentwicklungsplan weiter behandelt werden. Es wäre wünschenswert, dass hier schon einige Szenarien in die nähere Auswahl kommen.

 

TOP 5:

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

keine Bekanntgaben

 

TOP 6:

Allgemeine Bekanntgaben

keine Bekanntgaben

 

Ende der Sitzung: ca. 22.45 Uhr
Mitschrift online: 23.00 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (BvB). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.