Gemeinderat 02.02.2016:
Mitschrift der WIP

Entschuldigt: Angelika Metz (WIP)

 

Um 19.20 Uhr sind bereits über 100 Zuschauer anwesend. Später Ankommende müssen stehen, bis ausreichend Stühle herbeigeschafft werden.

 

Gäste:
Regierung von Oberbayern: Leiter der Zuschussstelle Herr Dienersberger
Landratsamt: Stellv. Leiterin Stabsstelle Aysl Frau Wischnitzki, Frau Kohler
Landratsamt: Leiter Bauabteilung Herr Schuster
Investor: Herr von Abercron
Wohnungsbaugesellschaft Pullach: Geschäftsführer Herr Goetz

 

TOP 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO

 

TOP 1.1:

Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

einstimmig genehmigt

 

TOP 2:

Bürgerfragestunde

Frau Horak, Sprecherin Helferkreis: Ist sich der Gemeinderat im Klaren darüber, dass auf dem EON-Gelände (Gewerbepark) nur eine Ghettoisierung stattfinden wird? Wie sollen Schulkinder von dort in die Schule kommen?
Wie sollen die Freiwilligen des Helferkreises dorthin kommen?

 

Herr Lüddecke: Als betroffener Anwohner dankt er allen Anwesenden für ihr Kommen und bittet den Gemeinderat, alle vorhandenen Grünflächen zu erhalten.

  • Die Bürgermeisterin schlägt vor,  diese Fragen in der späteren Diskussion abzuhandeln.

Herr Wiese: Hat sich die Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge seit der Informationsveranstaltung am 12.01.2016 geändert? Ist tatsächlich die Turnhalle des OPG im Gespräch für die Unterbringung?

  • Im Jahre 2016 müssen 240 Personen untergebracht werden, aktuell sind 40 Personen im laufenden Verfahren und 28 anerkannte Personen in der Gemeinde untergebracht. Im Jahr 2017 kommen voraussichtlich nochmal 140 bis 170 Personen hinzu. Ca. 85 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Burg Schwaneck untergebracht, die maximale Anzahl dort beträgt 116 Personen (korrekt: 110 Personen). Spätestens Mitte 2017 muss die Burg Schwaneck wieder als Jugendherberge zu Verfügung stehen. Diese Jugendlichen werden momentan auf das Kontingent in Pullach angerechnet, das fällt aber 2017 wieder weg. Wegen des hohen Deltas an unterzubringenden Personen ist die Turnhalle des Gymnasiums (300 Personen) im Gespräch, diese ist auch größer als die Turnhalle der Mittelschule (85 Personen). Allerdings wird das Landratsamt alternative Pläne zur Unterbringung in der Sitzung vorstellen; die nächsten drei bis vier Wochen wird es keinesfalls zu einer Turnhallenbelegung kommen. Für die weitere Zukunft kann keine Prognose abgegeben werden.

Frau Ziermann, Elternbeiratsvorsitzende des OPG: Abitur steht vor der Tür, Fluchtwege müssen eingehalten werden, die Hausmeisterwohnung schließt unmittelbar an die Turnhalle an. Sind diese Fragen geklärt?

  • Es gibt diverse Schwierigkeiten, z.B. im Sanitärbereich, beim Catering etc. Diese Punkte könnten aber ggf. geklärt werden. Das Landratsamt prüft derzeit noch, ob sich die Turnhalle überhaupt eignet.

Frau (leider nicht verstanden): Bei Belegung der Turnhalle mit jungen Männern sollte ein geschützter Weg für die Schülerinnen eingerichtet werden (Beifall aus dem Publikum).

  • Das Landratsamt soll diese Frage in der späteren Diskussion beantworten.

Frau Rätsch: Ist Pullach tatsächlich so hintendran mit der Unterbringung von Flüchtlingen? Nach den Zahlen auf der Webseite des Landratsamts sind andere Gemeinden hier sehr viel schlechter aufgestellt. Wird hier auf eine gerechte Verteilung geachtet? (Beifall aus dem Publikum)

  • Tatsächlich ist die Verteilung unausgewogen. Traglufthallen und Turnhallenbelegungen sind immer nur für ein Jahr, danach müssen auch diese Gemeinden ihre Hausaufgaben machen.

Herr Stoiber: Der ehemalige Busbahnhof des BND liegt ausserhalb des Sicherheitsgeländes, hier sollte die Gemeinde nochmals beim Bund nachfragen. (Beifall aus dem Publikum)

  • Landrat Göbel hat dieses Gelände bereits angefragt, ebenso das ehemalige Krankenhaus, das Areal um die Präsidentenvilla und die Tennisplätze. Hier erfolgte eine Absage, auch eine Anfrage im Bundeskanzleramt wurde abschlägig beschieden.

Herr Hügler: Die Belegung der Mittelschule im Sommer war nicht so problemlos wie geschildert. Seine Tochter wurde sexuell belästigt, die Polizei hatte sich geweigert, gestohlene Handys in der Turnhalle zu suchen. Erstellt die Gemeinde ein Sicherheitskonzept, bevor sich Bürgerwehren bilden? (Beifall und Buhrufe aus dem Publikum)

  • Es gab keine Anzeige wegen sexueller Belästigung bei der Polizei. Die Gemeinde arbeitet eng mit der Polizei zusammen, die keinen signifikanten Anstieg von Straftaten feststellen konnte.

Frau Rauh: Gibt es eine Obergrenze, wieviele Flüchtlinge in Pullach aufgenommen werden? Gibt es hier eine langfristige Planung?

  • Die Gemeinde kann die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge nicht beeinflussen. Alles andere muss politisch geklärt werden, das kann nicht auf kommunalpolitischer Ebene geklärt werden.

 

TOP 3:

Gemeinderatsfragestunde

Helmerich (SPD): Der Zugang zum Friedhof ist insbesondere für ältere Menschen schwer, da das Hauptportal nur schwer zu öffnen ist.

  • Der Bauausschuß prüft die Möglichkeit einer elektronischen Toröffnung.

Ptacek (SPD): Gab es Reaktionen der Pullacher Hausbesitzer bei der Frage nach verfügbarem privaten Wohnraum?

  • Im Brief wurde direkt an das Landratsamt verwiesen. Die Gemeindeverwaltung hat hiervon keine Kenntnis. Antwort des Landratsamts: Zwei Objekte werden geprüft.

Schramm (CSU): Wie wurde der Beschluß des Gemeinderats, keine der beiden Schulturnhallen zu Verfügung zu stellen, umgesetzt?

  • Der Landrat wurde umgehend informiert.

 

TOP 4:

Förderung des kommunalen Wohnungsbaus; Überblick über aktuelle Förderprogramme

Die Prognose für den Bevölkerungszuwachs in den nächsten 20 Jahren im Landkreis München beträgt über 7,5%. Allerdings wuchs die durchschnittliche Wohnfläche seit 1972 von 27 qm auf 42 qm pro Person. Hauptgrund ist der Anstieg der Single-Haushalte, vor allem durch die Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung.

 

Der Wohnungspakt Bayern steht auf drei Säulen:

1. Staatliche Wohnraumförderung (Investoren planen und bauen):
EUR 401,9 Mio.

2. Kommunales Förderprogramm (Gemeinden und Kirchen planen und bauen): EUR 150 Mio. Hierbei müssen Gemeinden  Projektträger sein.

Projektkosten beinhalten auch Grunderwerbskosten.

30 % der Projektkosten als Zuschuss

60 % zinsverbilligtes Darlehen

Miethöhe muss tragbar sein

Belegung durch die Gemeinde

20 Jahre Bindung

3. Sonderprogramm (der Staat plant und baut): EUR 70 Mio.
Alle genannten Beträge gelten jeweils für ein Jahr bis einschließlich 2019.

Auf Grund der Ausgestaltung der Förderungen und beim Kreis-Programm insbesondere hinsichtlich der nachteiligen Bindungen bei der Mietpreis-
gestaltung (max. EUR 10,00/qm) und der Belegungsrechte (für 15 Jahre beim Landkreis) wird eine Inanspruchnahme der Landkreis-Förderung für nicht zielführend gehalten, insbesondere da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

Demgegenüber wird insbesondere das neue Kommunale Förderprogramm des Freistaats Bayern mit einer Förderung von 30% der Projektkosten deutlich positiver bewertet, insbesondere, da die Belegung (wie bisher) an Hand der Pullacher Kriterien vergeben werden kann.

Bei geeigneten Projekten soll daher die Förderfähigkeit intensiv geprüft werden.

 

Dr. Betz (FDP): Wieviele Gemeinden haben sich für den 150-Mio.-Euro-Topf beworben und wieviel kann tatsächlich abgeschöpft werden?

  • Jede Maßnahme wird gefördert, da das Programm für vier Jahre angelegt ist.

Dr. Most (CSU): Die Wohnungsbaugesellschaft Pullach ist vorsteuerabzugsfähig. Werden dann aus 30% nur 11%?

  • Nur Kommunen können gefördert werden. Kommunen sind nicht vorsteuerabzugsfähig.

 

TOP 5:

Unterbringung Flüchtlinge; Darstellung der Arten der Unterbringung bzw. von Wohnbauprojekten

 

Zeitlich befristete Arten der Unterbringung sind:

  • Containerwohnanlage
  • Traglufthalle
  • 10-Jahres-Investorenmodell

Beim 10-Jahres-Investorenmodell pachtet ein privater Investor von der Gemeinde ein Grundstück und errichtet ein Mehrfamilienhaus in Holzständerbauweise. Das Gebäude ist ca. 14 x 13 m groß. Im günstigsten Fall dauert das 12 bis 16 Wochen. Das Gebäude wird dann an das Landratsamt  vermietet. Nach 10 Jahren können die Häuser problemlos entfernt werden und sehen so aus:
Musterhaus-Modell

Mallach (SPD): Ist der Rückbau durch Sicherheiten gewährleistet?

  • Der Investor hat eine Rückbauverpflichtung. Sicherheiten sind verhandelbar.

Längerfristige Arten der Unterbringung sind:

  • Wohngebäude mit durchmischten Nutzerstrukturen

 

TOP 6:

Unterbringung Flüchtlinge; Vorschlagsliste von Liegenschaften zur Unterbringung bzw. für Wohnbauprojekte

Vennekold (WIP): Gemeinsamer Antrag der WIP, der CSU und der FDP:

Wir haben in den letzten Tagen viel gesprochen, um eine gemeinsame Lösung für die Unterbringung der Flüchtlinge in Pullach zu erarbeiten. Dies ist unser gemeinsamer Antrag:

2016_02_02_WIP_CSU_FDP_Antrag_Unterbringung

Beifall aus dem Publikum, die Bürgermeisterin rügt diesen als unzulässig.

 

Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung wird vorgestellt:

 

1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass in der Informationsveranstaltung am 12.01.2016 im Bürgerhaus in der Präsentation folgende Grundstücke für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgeschlagen wurden:

– Heilmannstraße 53 und 55

– ein Grundstück an der Anton-Köck-Straße (Fl.-Nr. 227/15)

– Hans-Keis-Straße 45 (Teilfläche aus Fl.-Nr. 170/19)

– Hans-Keis-Straße 37 (Fl.-Nr. 170/17)

– Grundstück des ehemaligen E.ON-Bauhofs in Baierbrunn („Gewerbepark“), der auf Gemarkung Baierbrunn liegt

 

2. Folgende Grundstücke sollen von der Gemeinde Pullach i. Isartal für Wohngebäude mit durchmischten Nutzerstrukturen überplant werden:

– Heilmannstraße 53 und 55 (Fl.-Nr. 140/3 und 140/4)

– ein Grundstück an der Anton-Köck-Straße (Fl.-Nr. 227/15)

– Hans-Keis-Straße 37

 

3. Folgende Grundstücke sollen dem Landratsamt München für die Errichtung von zeitlich auf 3 Jahre befristeten mobilen Unterkünften oder Flüchtlingsunterkünften im Rahmen sog. 10-Jahres-Investorenmodelle angeboten werden:
– Hans-Keis-Straße 45 und ggf. Teilfläche aus Erweiterungsfläche Friedhof
– Grundstück des ehemaligen E.ON-Bauhofs in Baierbrunn („Gewerbepark“), der auf Gemarkung Baierbrunn liegt
– Grundelbergwiese (Teilfläche aus Fl.-Nr. 140/5)
– ein Grundstück an der Anton-Köck-Straße (Fl.-Nr. 227/15)

 

Wortmeldungen der Gemeinderäte:

Schonert (GRÜNE) ist enttäuscht, dass drei Fraktionen die anderen beiden Fraktionen ausschließen.

Dr. Most (CSU): Die drei Fraktionen haben gemeinsam sorgfältig alle Für und Wider möglicher Standorte abgewogen. Im Interesse Pullachs muss heute eine von der Mehrheit getragene Entscheidung getroffen werden.

Ptaceck (SPD): Auch die SPD lehnt eine Turnhallenbelegung ab; sie hat lediglich nicht für die Ablehnung einer Notfallmaßnahme gestimmt.
Warum sind hauptsächlich Grundstücke im Antrag der drei Fraktionen, die nicht von der Verwaltung befürwortet wurden? Das Konzept, mehrere Unterkünfte an verschiedenen Standorten zu realisieren wird positiv gesehen. Die SPD würde gerne auf dem Grundstück Heilmannstrasse 53/55 ein Haus mit 30 Wohnungen bauen; das Baurecht sollte voll ausgenutzt werden. Feel-Home-Häuser für jugendliche Flüchtlinge lehnt seine Fraktion ab.

Müller-Klug (GRÜNE): Mit dem Bau von Feel-Home-Häusern für die unbegleitetenden minderjährigen Flüchtlinge wird die Möglichkeit eines städtebaulichen Entwicklungspotentials verschenkt, auch die Grünen plädieren für eine Wohnraumverdichtung.

Dr. Betz (FDP): Ziel ist es, Probleme und Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung zu meistern, ohne große Freiflächen zu opfern. Insofern hat es sich gelohnt, nicht gleich die ersten Lösungsvorschläge zu verabschieden, sondern Überlegungen in Ruhe anzustellen. Die FPD will keine Nachverdichtung in Pullach. Dr. Betz erwartet vom Landratsamt, bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen und von der Bürgermeisterin, voll hinter dem Beschluss des Gemeinderats zu stehen (Beifall aus dem Publikum).

Helmerich (SPD): Hat durchaus den Eindruck, dass in den letzten Jahren sachorientiert im Gemeinderat gearbeitet wurde. Dankt den drei Fraktionen, dass das EON-Gelände nicht in die Lösung eingearbeitet wurde.

Schonert (GRÜNE) ist der Meinung, dass Dr. Betz als dritter Bürgermeister absolut ungeeignet ist.

Stöhr (GRÜNE); Grundelbergwiese ist ein geschützter Grünbereich und sollte nicht bebaut werden. Warum werden nicht die Grünflachen mit Baurecht (z.B. Seitnerfeldner) oder Bauerwartungsland (Kuhwiese) bebaut? Wird nicht für den WIP/CSU/FDP-Vorschlag stimmen. Hat das Gefühl, dass gegen das Wohl der Bürger entschieden werden soll.

Zechmeister (WIP): Die Grundelbergwiese wurde von der Verwaltung ins Spiel gebracht, nicht von uns. Wenn die Situation so eilig ist, dass die Turnhalle belegt werden soll, dann bittet sie das Landsratsamt, schnell eine Entscheidung zu fällen, so dass auf dieser Wiese für den Zeitraum von
3 Jahren Container errichtet werden können. Es liegt uns am Herzen, den Jugendlichen eine Bleibeperspektive bieten zu können.

Dr. Betz (FDP): Turnhallen sind die schlechtestmögliche Unterbringungsform für Flüchtlinge. Deswegen muss eine schnelle, realisierbare Alternative gefunden werden.

Alle sind der Meinung, dass der BND bzw. die zuständigen Immobilienbehörden sich flexibler zeigen müssen. Der Bund kann nicht alle Logistik auf die Kommunen abwälzen, sondern ist selber in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen.

Stellungnahme Landratsamt: Bebauung für Flüchtlinge auf der Grundelbergwiese kann aufgrund des Asylbeschleunigungsgesetzes genehmigt werden. Allerdings ist die Fläche als Biotop geschützt, hier ist eine Bebauung aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Es müsste genau geprüft werden, ob und welche geschützten Arten hier vorhanden sind, um eine eventuelle Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Polizeiwiese ist grundsätzlich bebaubar, Abstandsgebot zum BND ist nicht bekannt.

Stellungnahme des gemeindlichen Bauamts: Nach dem Bau der Kinderkrippe Mäuseburg ist nicht mehr viel Platz; BND hatte einen Sicherheitsabstand von 10 m zur Mauer bei Errichtung der Skateranlage eingefordert.

 

Die Bürgermeisterin schlägt vor, die Abstimmung um zwei Wochen zu verschieben, und die Entscheidung auf den 16.02.2016 zu vertagen.
6 Ja-Stimmen (5 GRÜNE, 1 FDP), 14 Nein-Stimmen (4 WIP, 5 CSU, 2 FDP, 3 SPD) -> Antrag abgelehnt

 

Soll über die Heilmannstraße 53/55 getrennt abgestimmt werden?
9 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen-> Antrag abgelehnt

 

Antrag der WIP/CSU/FDP wird als Änderungsantrag zum Vorschlag der Verwaltung abgestimmt:
11 Ja-Stimmen (4 WIP, 5 CSU, 2 FDP),
9 Nein-Stimmen (1 FDP, 5 GRÜNE, 3 SPD)
-> Antrag angenommen

 

Soll die Hans-Keis-Straße 37 in die mittelfristige Planung aufgenommen werden?
9 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen -> Antrag abgelehnt

 

TOP 7:

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

keine Bekanntgaben

 

TOP 8:

Allgemeine Bekanntgaben

keine Bekanntgaben

 

Sitzungsende: 23.45 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (BvB). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.