Pressemitteilung Nr. 59:
Schöngerechnete Rücklagen

In der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2018 wurden die Rücklagen der Gemeinde Pullach mit 51 Mio. Euro angegeben.

Schon eine erstaunliche Steigerung ausgehend von 8 Mio. Euro im Juni 2017 (laut Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Pullach
i. Isartal, Seite 15).

Nun, die Sache ist kompliziert und hat mit unterschiedlicher Bewertung von gebundenen und freien Rücklagen zu tun, den sog. Haushaltsresten aus Vorjahren.

In den Vorjahren wurden Haushaltsreste definiert als die Ausgaben aus den Haushaltsplänen, die zwar nicht plangemäß im jeweiligen Jahr erfolgten, deren Projekte aber weiterhin gültig waren, so dass mit den Ausgaben weiter zu rechnen war und die Mittel entsprechend gebunden waren.

Der jetzige Vorschlag, die Reichweite der Haushaltsreste auf Ausgaben nur bis zum 31.05.2018 zu beschränken, ist auch aus unserer Sicht genau der richtige Weg, den Haushalt transparenter zu machen. Leider verletzt diese Maßnahme den Grundsatz der Bilanzkontinuität und der Stetigkeit der angewendeten Haushaltsprinzipien.

Eine derartige Änderung der Vorgehensweise sollte grundsätzlich Gegenstand einer eigenständigen Beschlussfassung sein und im Finanzausschuss ordnungsgemäß vorbereitet werden. Dass diese an sich positive Maßnahme gerade jetzt vor dem Bürgerentscheid kommt, dass nur ein Minimum an Haushaltsresten bis zum 31.05.2018 eingestellt wird, dass erst danach, also nach der Abstimmung über den Bürgerentscheid, die anderen, auch bereits jetzt gebundenen Haushaltsreste wieder hinzugefügt werden, und dass dabei fasst punktgenau die viel zitierten 50 Mio. Euro rauskommen, hat nach unserer Ansicht schon ein nicht zu vernachlässigendes Potenzial der Irreführung.

Für die Zeit vom 01.01. bis 31.05.2018 wurden Haushaltsreste in Höhe von
7,3 Mio. Euro gebildet.

Die WIP hat in der letzten Gemeinderatssitzung zu Protokoll  gegeben, dass ausweislich der vorliegenden Sitzungsunterlagen in erheblichem Umfang Projekte zwingend einem erneuten Ansatz im Haushaltplan 2018 erfordern,
da diese Projekte bereits beschlossen und regelmäßig entsprechend veranlasst werden.

Nötig wäre es also gewesen, für weitere 24,5 Mio. Euro Haushaltsreste zu bilden und zwar für:

Darlehen Wohnungsbaugesellschaft:  EUR 3.500.000

Darlehen VBS: EUR 1.850.000

Investitionszuschuss: EUR 1.850.000

Bebaute Grundstücke, Grunderwerb: EUR 10.953.434

Bebaute Grundstücke, Hochbau: EUR 6.334.443

 

Addiert man 7,3 Mio. Euro Haushaltsreste und 24,5 Mio. Euro ausstehende Projekte, so ergibt sich, dass per 31.12.2017 ein Gesamtbetrag von 31,8 Mio. Euro als gebunden und nicht zur freien Verfügung anzusehen ist.

Die echten freien Rücklagen, über die die Gemeinde ohne Beschränkung verfügen kann, belaufen sich somit nur auf maximal rund 27 Mio. Euro
(59 minus 7,3 minus 24,5 = 27,2). Die bisher in der Gemeinde kursierende Zahl von 50 Mio. Euro ist somit offensichtlich falsch.